Christian Albrecht (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebes Kollegium! Mit dem StrUG schaffen wir heute eine moderne und rechtssichere Grundlage für den Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt. Der Maßregelvollzug steht immer in einem Spannungsfeld. Einerseits geht es um den Schutz der Allgemeinheit, andererseits um die Behandlung, Resozialisierung und die Wahrung der Grundrechte der Betroffenen.
Ein gutes Gesetz muss beides leisten - ein Drahtseilakt, zumal der Fokus der Allgemeinheit fast ausschließlich auf dem Schutz der Bevölkerung liegt. Weniger beliebt sind kostenintensive Maßnahmen zur Behandlung untergebrachter Personen. Doch auch diese Maßnahmen dienen letztlich dem Schutz aller. Schließlich führt eine erfolgreiche Behandlung zur Beseitigung der Gefährlichkeit eines psychisch beeinträchtigten Menschen.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft hierfür eine solide Grundlage. Besonders positiv ist, dass Behandlung, Eingliederung und Nachsorge stärker in den Mittelpunkt rücken. Denn erfolgreiche Resozialisierung beginnt nicht erst am Tag der Entlassung. Wer dauerhaft wieder in die Gesellschaft integriert werden soll, der braucht Perspektiven für Wohnen, Arbeit, soziale Kontakte und eine verlässliche Nachsorge.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Änderungen, die die Koalition gemeinsam eingebracht hat. Mit ihnen stärken wir die Vorbereitung auf die Entlassung, verbessern die Wiedereingliederung und sorgen dafür, dass notwendige Unterstützungsmaßnahmen frühzeitig geplant werden.
(Zustimmung bei der CDU)
Ebenso wichtig ist die Stärkung rechtsstaatlicher Standards. Die Regelungen zu Zwangsmaßnahmen werden präzisiert und der Schutz der Persönlichkeitsrechte wird verbessert. Gerade in einem Bereich, in dem tief in die Grundrechte eingegriffen wird, ist besondere Sorgfalt geboten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die größere Praxistauglichkeit des Gesetzes. Menschen in akuten Krisensituationen brauchen schnelle Hilfe. Sie können nicht darauf warten, bis verschiedene Kostenträger ihre Zuständigkeiten geklärt haben. Deshalb ist es richtig, unnötige Hürden abzubauen.
Wer glaubt, ein Maßregelvollzugsgesetz sei ein Thema, das außerhalb dieses Hauses niemanden betrifft, der irrt. Das beste Maßregelvollzugsgesetz ist nämlich am Ende das, von dem die meisten Bürgerinnen und Bürger gar nichts merken - weil Behandlung gelingt, Rückfälle verhindert und Menschen erfolgreich wieder in unsere Gesellschaft zurückgeführt werden.
(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)
In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass der Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt auch zukünftig nur noch dadurch auffällt, dass er nicht auffällt.
(Zustimmung bei der CDU)
Bedanken möchte ich mich ausdrücklich beim GBD, der in kürzester Zeit eine unglaubliche Mammutaufgabe bewältigt und die sehr umfangreiche Synopse erstellt hat. Ebenso gilt den Kolleginnen und Kollegen aus den beteiligten Ausschüssen Dank, insbesondere den Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitikern,
(Lachen bei der CDU)
die den Gesetzentwurf in kurzer Zeit intensiv begleitet haben und an wichtigen Stellen auch verbessert haben.
Bei aller Freude über das Ergebnis hätte eine frühere Vorlage des Gesetzentwurfs durch das MS die parlamentarische Beratung sicherlich etwas entspannter gemacht. Es spricht für die gute Zusammenarbeit der Beteiligten, dass trotz des engen Zeitplans noch wesentliche Verbesserungen erreicht werden konnten. Und damit all die Mühen nicht vergebens waren, bitte ich eindringlich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)