Tagesordnungspunkt 21

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt im Land Sachsen-Anhalt (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - StrUG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6855

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/7122

(Erste Beratung in der 110. Sitzung des Landtages am 20.04.2026)


Katrin Gensecke (Berichterstatterin):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6855 in der 110. Sitzung am 20. April 2026 in den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung in den Rechtsausschuss. Hintergrund der Reform waren insbesondere Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie europäische Datenschutzvorgaben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialausschuss befasste sich am 22. April 2026 erstmals mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung einer Anhörung am 19. Mai 2026. Der mitberatende Ausschuss wurde hierzu ebenfalls eingeladen.

Im Ergebnis der Beratung am 10. Juni 2026 empfahl der Sozialausschuss mit 7 : 0 : 5 Stimmen zunächst die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Rechtsausschuss befasste sich am 16. Juni 2026 mit dem Gesetzentwurf. Die in einer Synopse vorliegende Fassung mit den zwischen dem Sozialministerium und dem GBD einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen wurde zur Beratungsgrundlage erklärt.

Die Koalitionsfraktionen reichten Änderungsanträge ein, mit denen die Zuständigkeiten der Maßregelvollzugseinrichtung angepasst, der Mindestkatalog beim Behandlungs- und Eingliederungsplan erweitert und die Regelungen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr geändert werden sollten. Eine Wiederaufnahme wegen kurzfristiger Krisen sollte ohne vorherige Kostenübernahmezusage möglich sein. In den Regelungen des § 55 wurde der Grundsatz der Datenminimierung sowie für Besuche die besondere Unterstützung von Angehörigen, insbesondere von Kindern, ergänzt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte die Kostenübernahme durch das Land bei vorübergehenden Wiederaufnahmen, die Zuweisung von Einzelzimmern und die Unzulässigkeit einer Zimmerbelegung mit mehr als vier Personen sowie die Aufnahme von Regelungen für Patientenfürsprecher und -sprecherinnen anstelle der Regelungen zum Beschwerderecht. Der Einsatz von Waffen bei der Anwendung von unmittelbarem Zugang und eine Beteiligung an den rückfallbringenden Kosten sollten ausgeschlossen werden.

Der Rechtsausschuss beschloss im Ergebnis der Beratung mit 7 : 0 : 5 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der in der Synopse empfohlenen Fassung unter Berücksichtigung der von den regierungstragenden Fraktionen eingebrachten Änderungen. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand keine erforderliche Mehrheit.

Der Sozialausschuss verabschiedete die Empfehlung des Rechtsausschusses an demselben Tag wiederum einstimmig bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen als Beschlussempfehlung an den Landtag, die Ihnen in der Drs. 8/7122 vorliegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Sozialausschusses bitte ich um die Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)