Tagesordnungspunkt 19
Zweite Beratung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz (AG KAnG LSA)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6630
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/7116
(Erste Beratung in der 108. Sitzung des Landtages am 04.03.2026)
Berichterstatterin ist wieder Frau Tarricone und sie erhält dafür das Wort. - Bitte sehr.
Kathrin Tarricone (Berichterstatterin):
Nochmals vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der 108. Sitzung am 4. März 2026 überwies der Landtag von Sachsen-Anhalt den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6630 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Mitberatend wurden der Ausschuss für Finanzen sowie der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Bundes-Klimaanpassungsgesetz vom 20. Dezember 2023 in Landesrecht umzusetzen. Eine eigene landesseitige Klimaanpassungsstrategie soll dabei verfolgt werden. Gleichzeitig sollen mit dem Gesetz Landkreise und kreisfreie Städte verpflichtet werden, Klimaanpassungskonzepte für ihre Gebiete zu erstellen. Die kreisangehörigen Gemeinden werden somit von dieser Pflicht ausgenommen.
Der Gesetzentwurf enthält weiterhin Regelungen für eine Beteiligung der Öffentlichkeit, zu Berichtspflichten sowie über den Mehrkostenausgleich für Landkreise und kreisfreie Städte für die ihnen durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat sich erstmals in der 52. Sitzung am 18. März 2026 mit dem Gesetzentwurf befasst und die schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände beschlossen. Deren Stellungnahmen liegen in den Vorlagen 1 und 3 vor und fanden Berücksichtigung in der erneuten Befassung des Ausschusses mit dem Gesetzentwurf in der 53. Sitzung am 8. April 2026. Zu dieser Sitzung lag auch ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Vorlage 2 vor.
Im Ergebnis seiner Beratung erarbeitet der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse, die mit 7 : 2 : 1 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfahl.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 92. Sitzung am 30. April 2026 mit dem Gesetzentwurf befasst und schloss sich mit 7 : 3 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
In der 54. Sitzung am 7. Mai 2026 schloss sich der Innenausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 7 : 0 : 5 Stimmen an.
Die abschließende Befassung mit dem Gesetzentwurf fand im federführenden Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in der 55. Sitzung am 3. Juni 2026 statt. Zur Beratung lag eine Synopse des GBD vom 26. Mai 2026 in Vorlage 7 vor. Die darin enthaltenen Empfehlungen des GBD machte sich der Ausschuss zu eigen und beschloss mit 5 : 1 : 2 Stimmen, dem Hohen Haus die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der in der Synopse enthaltenen Änderungsvorschläge des GBD zu empfehlen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie nun um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 8/7116 vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.