Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Gebäudeenergiegesetz

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6981

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/7115

(Erste Beratung in der 114. Sitzung des Landtages am 21.05.2026)


Frau Tarricone ist die Berichterstatterin. - Bitte sehr, Sie haben das Wort.


Kathrin Tarricone (Berichterstatterin):

Danke, Herr Präsident. - Hohes Haus! In der 114. Sitzung am 21. Mai 2026 überwies der Landtag von Sachsen-Anhalt den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen in der Drs. 8/6981 zur Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Im Wesentlichen zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Zuständigkeiten der Registrier- und Kontrollstellen nach dem Auslaufen der Übergangsregelung des Gebäudeenergiegesetzes rechtssicher zu regeln.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat sich in der 55. Sitzung am 3. Juni 2026 mit dem Gesetzentwurf befasst. Zu der Beratung lagen eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor. Der Ausschuss machte sich die Empfehlungen des GBD zu eigen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sah eine Konkretisierung der Formulierung des § 1 vor. Diesem Änderungsantrag folgte der Ausschuss mehrheitlich.

Mit 7 : 0 : 2 Stimmen votierte der Ausschuss für die Zustimmung zu der Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, in der Drs. 8/7115 vorliegenden Beschlussempfehlung, die die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom GBD in der Synopse empfohlenen Änderungen vorsieht.

Im Auftrag des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.