Olaf Meister (GRÜNE):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen mich so kritisch wie bei der ersten Lesung, denn auch nach der Ausschussberatung bleiben unsere Bedenken gegen den Gesetzentwurf bestehen. Die zwei inhaltlichen Änderungen sind aus unserer Sicht weder notwendig noch richtig. Beide führen letztlich dazu, die parlamentarische Kontrolle zu schwächen.
Zunächst zu den Beraterverträgen. Die bestehenden Regelungen sind nicht zufällig entstanden - die Vorredner sind darauf eingegangen ; sie waren eine unmittelbare Konsequenz aus den Erfahrungen mit den Berateraffären und dem Ergebnis des Untersuchungsausschusses. Damals bestand gerade auch hier im Haus Einigkeit darüber, dass der Landtag in Form des Finanzausschusses frühzeitig zur Kontrolle und zur Abschreckung für die überbordende Situation der Beraterverträge eingebunden werden muss.
Nun soll davon wieder abgewichen werden, was die Kontrolle naturgemäß einschränkt. Künftig soll eine Zustimmung des Finanzausschusses entbehrlich sein, wenn die Beauftragung unabweisbar ist und die Einwilligung des Ausschusses nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Doch was unabweisbar bedeutet, das ist dehnbar. Wann ist es unabweisbar? Und was „nicht rechtzeitig“ bedeutet, bleibt völlig unklar, denn der Finanzausschuss kann nach § 84 der Geschäftsordnung unverzüglich einberufen werden. Auch Sondersitzungen sind möglich. Was heißt denn „nicht rechtzeitig“? Auf was nimmt das Bezug? Auf den normalen Geschäftsgang? - Okay, der kann wirklich lange dauern, wenn das die Ministerialbürokratie durchläuft, können dabei Wochen und Monate ins Land gehen. Dabei bin ich also skeptisch.
Die Skepsis teilt auch der Landesrechnungshof, der das in seiner Stellungnahme kritisiert hat. Gerade bei besonders eilbedürftig oder politisch bedeutsamen Vorgängen spricht aus vielen Gründen gar nichts dagegen, das Parlament, den Finanzausschuss auch kurzfristig einzubeziehen. Das Gegenargument ist DOMO, wo wir sehr schnell handeln mussten. Aber gerade da, meine ich, wäre es möglich gewesen, weil es auch bedeutend ist, wenn man den Gesamtwert sieht, der dahinter steht, das parlamentarische Gremium mit Sondersitzungen und dergleichen schnell einzubeziehen. Das wäre möglich gewesen und sicherlich auch sinnvoll. Das wurde nicht gemacht und wir wurden danach informiert; darüber haben wir nicht einmal gemeckert. Man sieht, dass das ein durchaus vernunftbegabter Umgang miteinander ist.
Wenn wir solche Regelungen aber machen, machen wir diese auch für die harten Krisenfälle. Das muss man sagen. Jetzt haben wir eine in Anführungszeichen Regierung und Opposition, wo wir vernünftig miteinander reden können. Es heißt ja nicht, dass das immer so ist. Insofern, meine ich, ist das schwierig, so eine Regelung einzuführen.
Daher überlassen wir jetzt der Exekutive künftig selbst die Entscheidung, wann parlamentarische Kontrollen entfallen dürfen. Das sollte so, meine ich, nicht angelegt werden.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Kristin Heiß, Die Linke)
Das ist eine Verschiebung von Kompetenzen zulasten des Parlaments. Vorherige Zustimmung ermöglicht Kontrolle; nachträgliche Mitteilung bedeutet lediglich Kenntnisnahme. Ähnlich verhält es sich bei der vorgesehenen Änderung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen. Die nachträgliche Billigung mag aus der Sicht der Verwaltung als entbehrlich erscheinen; ich verstehe das intellektuell. Es ersetzt aber nicht den parlamentarischen Haushaltsgesetzgeber. Auch wenn die Zustimmung in diesen Fällen oftmals formal erfolgt, macht sie deutlich, dass die Haushaltsmittel nicht im Belieben der Exekutive stehen. Da wäre ich lieber klar und prinzipientreu, statt diesen Grundsatz irgendwie aufzuweichen. Finanzausschuss ist kein lästiges Hindernis staatlichen Handelns.
(Kristin Heiß, Die Linke: Ja!)
Jetzt ist noch hinzugekommen
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Meister, Sie haben ein beeindruckendes Sprachtempo und damit schon einen gewissen Vorteil. Aber jetzt sind Sie schon deutlich über Ihre Redezeit hinaus und deswegen muss ich jetzt leider einschreiten.
Olaf Meister (GRÜNE):
Okay.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Allerletzter kurzer Satz.
Olaf Meister (GRÜNE):
Die Regelungen zum Pensionsfonds sind nicht die reine Lehre, aber das würde ich mittragen, weil ich das Problem verstehe. Insgesamt lehnen wir das Gesetz aber ab.