Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser Aktuellen Debatte wird ein Thema aufgegriffen, das aktuell viele Menschen in unserem Land bewegt. Denn unabhängig davon, ob es um zusätzliche Steuern, höhere Sozialversicherungsbeiträge oder weitere staatliche Verpflichtungen geht, die Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Unternehmen fragen sich zunehmend: Was kommt auf uns zu?
Für die Landesregierung sage ich: Wir achten sehr sorgfältig darauf, dass die Leistungsfähigkeit unseres Landes nicht durch immer neue Auflagen, Abgaben und bürokratische Pflichten gefährdet wird. Gleichzeitig sind sich aber alle des Bedarfs und der Notwendigkeit von Reformen, gerade auch auf der Bundesebene, bewusst. Als Wirtschaftsminister unterstütze ich die entlastenden Änderungen bei den Unternehmenssteuern. Als Finanzminister muss ich aber darauf achten, dass auch ein angemessener Ausgleich für die Landeskasse sichergestellt wird. Ich komme nachher noch zu den Steuern, den Belastungen und natürlich zu der Frage, wie es weitergehen kann.
Zur Wirtschaft Sachsen-Anhalts. Sachsen-Anhalt ist ein Land des Mittelstandes. Tausende familiengeführte Unternehmen, Handwerksbetriebe, Einzelhändler, Dienstleister und industrielle Zulieferer bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft. Diese Unternehmen stehen bereits unter erheblichem Kostendruck.
In Gesprächen mit den Unternehmen im Land werden von diesen regelmäßig hohe Lohnnebenkosten als eines der größten Hemmnisse genannt. Hinzu kommen hohe Energiepreise, eine insbesondere mittel- und langfristig zunehmende Knappheit bei Fachkräften, internationale Unsicherheiten wie der Konflikt im Nahen Osten oder der weiter anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und ein zunehmender internationaler Wettbewerb. Vor diesem Hintergrund müssen die vom Bund vorgesehenen Reformen so ausgestaltet werden, dass sie die Unternehmen im Land nicht zusätzlich belasten.
Zum Thema Sozialversicherungsbeiträge. Wir haben über das Thema heute schon in einer anderen Aktuellen Debatte gesprochen. Die Sozialabgaben lagen in Deutschland im Jahr 2025 bereits bei durchschnittlich 42,5 % des Bruttoeinkommens. Die hohen Sozialversicherungsbeiträge reduzieren die Kaufkraft der privaten Haushalte und sorgen so für eine geringere Konsumnachfrage. Sie senken die Attraktivität des Standortes für in- und ausländische Fachkräfte. Dies kann dazu führen, dass gut ausgebildete Fachkräfte sich für andere Länder entscheiden. Die hohen Sozialversicherungsbeiträge senken den Anreiz zu arbeiten, erhöhen die Kosten für Unternehmen und mindern somit die Standortattraktivität. Dies kann zur Folge haben, dass Unternehmen stattdessen in Ländern mit geringeren Lohnnebenkosten investieren.
Angesichts der demografischen Entwicklung mit einer alternden Gesellschaft und niedrigen Geburtenraten sinkt der Anteil der Erwerbspersonen auch perspektivisch. Das bedeutet, dass immer weniger Menschen in das Sozialsystem einzahlen und dass der Anteil derjenigen steigt, die Leistungen beziehen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung grundsätzlich, dass die Bundesregierung notwendige Reformen mit dem Ziel der Stabilisierung der Beiträge zur Sozialversicherung in Angriff nimmt.
Herr Silbersack hat die Altersvorsorge schon angesprochen. Die Altersvorsorge ist ein wesentliches Thema. Selbstverständlich teilen wir alle das Ziel, Altersarmut zu verhindern und die Menschen zu einer besseren Vorsorge zu befähigen. Eine stabile Altersvorsorge, die demjenigen, der ein Leben lang fleißig gearbeitet hat, eine auskömmliche Rente ermöglicht, ist ein Kernbestandteil unseres Sozialstaates. Aber die Frage ist doch: Wie erreichen wir dieses Ziel?
Bei der in den kommenden Monaten anstehenden Reform des Rentensystems, die grundsätzlich dringend geboten ist, wird sich die Landesregierung gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass zusätzliche Verpflichtungen und Belastungen für die Unternehmen in unserem Land so weit wie möglich vermieden werden. Erwarten Sie von mir jetzt bitte nicht, dass ich die seit heute bekannten 33 Empfehlungen der Rentenkommission hier im Einzelnen besprechen kann.
Andreas Silbersack hat das Thema der Minijobs angesprochen. Die Befürchtungen dazu teile ich. Insgesamt wollen wir aber bitte die Diskussion abwarten. Es ist zumindest beabsichtigt, dass die Bundesregierung und natürlich danach der Bundestag und der Bundesrat es hoffentlich schaffen, dass wir bis zum 1. Januar 2027 eine Rentenreform haben, mit der wir alle mehr oder weniger leben können.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf zwei Themen eingehen. Ein Thema das ist hier schon angesprochen worden ist die Pflichtlösung hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge, welche erhebliche Auswirkungen auf Beschäftigte und Unternehmen in unserem Land hätte. Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, wären damit zusätzliche Kosten und ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verbunden. Viele Betriebe in Sachsen-Anhalt bieten ihren Beschäftigten bereits heute freiwillig attraktive Modelle der betrieblichen Altersvorsorge an. Diese freiwilligen Lösungen sollten wir stärken, nicht verdrängen. Zudem stellen sich auch ganz praktische Fragen wie: Was passiert mit der Betriebsrente bei einem häufigen Arbeitgeberwechseln durch den Arbeitnehmer?
Als Wirtschaftsminister vertrete ich die Auffassung, der Staat sollte sich auf das Setzen der richtigen Rahmenbedingungen konzentrieren und Anreize schaffen, er darf aber nicht jede gesellschaftliche Herausforderung reflexartig mit neuen Pflichten beantworten.
(Zustimmung bei der FDP)
Ein gut gelungenes Beispiel auch das gehört hier zur Erörterung ist die Einführung der Aktivrente. Damit hat die Bundesregierung einen wichtigen Impuls gegeben, um Anreize für eine Beschäftigung nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zu setzen. So setzt die Aktivrente für ältere Menschen marktwirtschaftliche Anreize, auch über das Erreichen des Renteneintrittsalters hinaus neben dem Rentenbezug einer Beschäftigung nachzugehen. Damit leistet sie einen Beitrag zur Milderung des Fachkräftemangels. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass die von den Nutzern der Aktivrente abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge zu einer Stabilisierung der Sozialversicherungen beitragen.
Das Thema Zuckersteuer ist angesprochen worden. Ich bin zu dem Thema hier schon mehrfach gefragt worden, auch als Wirtschaftsminister. Ich möchte es einmal grundsätzlich sagen: Überbelastungen entstehen durch Steuern. Daher müssen wir auch Forderungen nach weiteren Verbrauchssteuern ähnlich kritisch betrachten, etwa die Forderung nach einer Zuckersteuer. Das gesundheitliche Ziel, Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten zu reduzieren, teile ich. Prävention und Gesundheitsförderung sind wichtig; daran besteht kein Zweifel. Aber müssen wir wirklich darüber sprechen, welche Wirkungen welche Instrumente tatsächlich entfalten?
Eine Zuckerabgabe als eine Art Verbrauchssteuer wäre als Einzelkosten dem Produkt zurechenbar und würde zu Preissteigerungen führen. Der Markt für Softdrinks ist oft nur moderat elastisch, was bedeutet, dass selbst deutliche Preissteigerungen zu keiner übermäßigen Mengenreduzierung führen würden. Für Lebensmittelhersteller würde eine solche Steuer zu Gewinneinbußen führen, auch weil die Steuer weitgehend, aber nicht vollständig, an die Konsumenten weitergehen werden dürfte. Zudem würden Menschen mit geringem Einkommen überproportional stark belastet werden, auch das sollte man vermeiden.
Sollte es eine Ertragssteuer sein, dann würde sich wiederum die steuerliche Belastung am Standort Deutschland erheblich erhöhen. Ausländische Importeure würden hierdurch Wettbewerbsvorteile erlangen, sodass Produktverlagerungen und Produktionsverlagerungen in das Ausland nicht auszuschließen wären.
Wir können somit feststellen: Eine solche zusätzliche Steuer verteuert die Produkte für die Konsumenten und senkt die Erträge für die Unternehmen. Hinzu kommt: Eine Steuer ersetzt keine Aufklärung, eine Steuer ersetzt keine Ernährungsbildung und eine Steuer ersetzt auch nicht die Verantwortung jedes Einzelnen für den eigenen Lebensstil. Wir sollten deshalb zunächst auf Information, Prävention und freiwillige Vereinbarungen setzen, bevor wir zu zusätzlichen fiskalischen Instrumenten greifen. Ich kann Ihnen aufgrund meiner Erfahrungen sagen: Wenn wir versucht haben, solche Themen über das Steuerrecht zu regeln, dann ist das in der Regel schiefgegangen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Zum Thema Reformbedarf. Meine Damen und Herren! Wenn wir über die Zukunft unseres Landes sprechen, dann müssen wir uns fragen: Wie schaffen wir wieder mehr Wachstum? Wie stärken wir Investitionen? Wie sichern wir Arbeitsplätze? Wie erhöhen wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen? Hierzu sind tiefreifende Reformen notwendig. Ich begrüße es, dass die Bundesregierung diese angeht. Denn die Politik darf Probleme nicht ignorieren.
Unsere sozialen Sicherungssysteme stehen vor großen Herausforderungen und das ist allen bewusst. Der demografische Wandel verlangt Antworten und insbesondere über die nachhaltige Finanzierung unseres Gemeinwesens muss deshalb diskutiert werden. Diese Diskussionen müssen aber ausgewogen geführt werden. Wir brauchen keine Politik immer neuer Lasten, wir brauchen eine Politik, die Wachstum ermöglicht. Denn nur eine starke Wirtschaft schafft die Grundlage für soziale Sicherheit, Beschäftigung und einen leistungsfähigen Staat.
Deshalb setzt sich die Landesregierung auf der Bundesebene konsequent dafür ein, dass bürokratische Hemmnisse abgebaut werden, dass Unternehmen entlastet werden, dass Investitionen gefördert werden und dass Deutschland insgesamt wieder wettbewerbsfähiger wird.
Was haben wir bisher erreicht? Dass sowohl durch die Bundesregierung als auch durch die Landesregierung bereits entschlossen gehandelt wurde, zeigen einige erreichte Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik. So wurden von der Bundesregierung folgende Maßnahmen bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung: die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die verstetigte Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft, der Zuschuss zu Übertragungsnetzentgelten im Jahr 2026, die Sektorenausweitung der Strompreiskompensation und die Einführung eines Industriestrompreises. All das haben wir bisher schon erreicht bzw. sind wir angegangen.
Mir ist bewusst, dass diese Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise erst der Anfang sein können. Deshalb hat die Landesregierung am 12. Juni dieses Jahres einen Entschließungsantrag unter der Überschrift „Heimische Industrie stärken - CO₂-Preisanstieg temporär aussetzen“ in den Bundesrat eingebracht.
Lassen Sie mich kurz das Thema Steuerreform ansprechen. Zurzeit liegt ein Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vor. Daraus wird sich aber, was den Reformbedarf betrifft, nicht viel ergeben. Das ist eine Reihe von Vorschriften, die durch die Rechtsprechung zu ändern sind und auch durch die EU-Vorschriften. Die eigentliche Steuerreform soll zum 1. Januar 2027 kommen. Auch hierbei muss man darauf achten, dass sich Belastungen und Entlastungen ausgleichen und dass wir letztlich dazu kommen, mittlere und auch kleine Einkommen tatsächlich zu entlasten. Dabei dürfen wir Unternehmen nicht belasten, sondern müssen auch sie zusätzlich entlasten. Es ist eine sehr schwierige Aufgabe, das in einem finanziellen Ausgleich hinzubekommen, sodass wir mit dieser Steuerreform insgesamt nicht nur leben können, sondern dass diese Steuerreform auch Wirtschaftswachstum fördert.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Insbesondere in Ostdeutschland und in Sachsen-Anhalt wissen die Menschen sehr genau, dass Wohlstand nicht vom Staat verteilt wird, sondern täglich von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern erarbeitet wird. Wer morgens früh aufsteht, arbeitet, Verantwortung übernimmt, einen Betrieb führt oder Arbeitsplätze schafft, der darf erwarten, dass der Staat maßvoll handelt. Natürlich braucht ein funktionierender Staat Einnahmen, aber ebenso braucht er Augenmaß. Politik darf die Menschen nicht immer mit neuen Vorgaben überfordern. Sie muss Vertrauen in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger haben. Genau dieses Vertrauen ist ein wesentliches Fundament unserer sozialen Marktwirtschaft.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Lassen Sie mich abschließend festhalten: Sachsen-Anhalt braucht keine neuen Belastungsdebatten, Sachsen-Anhalt braucht Wachstum, Investitionen und Zuversicht.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Unsere Unternehmen brauchen wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Unser Land braucht einen Staat, der ermöglicht statt verhindert. Dafür setzen wir uns gegenüber dem Bund ein und dafür steht diese Landesregierung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Ich danke auch. Es gibt eine Nachfrage von Frau Dr. Richter-Airijoki.
Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):
Es ist eigentlich eine Intervention oder Anmerkung. Ich möchte mich zunächst ganz herzlich bedanken für diese sehr einleuchtenden und prägnanten Ausführungen,
(Zustimmung von Tim Teßmann, CDU)
denen ich auch wirklich zustimme. Zum Thema Zuckersteuer sind natürlich Abwägungen zu treffen. Ich kann aus gesundheitspolitischer Perspektive nicht umhin zu sagen, dass der Vorschlag einer Zuckersteuer evidenzbasiert ist. Es gibt Erfahrungen aus verschiedenen Ländern dazu. Im „Deutschen Ärzteblatt“ wurde dazu geschrieben, dass z. B. Hersteller motiviert werden, den Zuckergehalt zu senken. In Studien wurde prognostiziert, wie viele gesunde Lebensjahre man damit bewahren könnte. Es lehnt sich auch an die Tabaksteuer an. Diese ist Teil eines Paketes aus dem Tabakrahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs - evidenzbasiert.
Ich möchte nur sagen: Natürlich sind Abwägungen zu treffen. Das sehe ich voll und ganz. Ich muss nur einfach sagen, dass die Zuckersteuer aus gesundheitspolitischer Perspektive wirklich evidenzbasiert ist. Das wird durch Studien gestützt.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Dr. Richter-Airijoki. - Danke, Herr Finanzminister. Sie dürfen antworten, Sie müssen nicht.
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Vielleicht ganz kurz. Mir geht es darum: Aufklärung ist das eine, aber ich habe große Probleme damit, wenn man versucht, diese Themen über Steuern und Abgaben zu regeln.
Im Übrigen findet auch noch ein Ausweichen der Wirtschaft statt. Denken Sie an die vielen Süßstoffmittel, die dann verwendet werden, die dann möglicherweise genauso wenig gesundheitsfördernd wie Zucker. Insoweit bin ich dabei sehr vorsichtig. Man muss tatsächlich andere Wege gehen und darf bitte nicht versuchen, über Steuern, Abgaben oder Ähnliches das Volk zu beeinflussen, wie es sich zu verhalten hat.