Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der strafprozessualen Aufklärung durch die Justiz des Landes, die heute zu einem Urteil gelangt ist, kommen wir mit der in dieser Legislaturperiode erlassenen Richtlinie zum Opferhilfefonds gleichzeitig unserer kollektiven Verantwortung gerade gegenüber den von dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt betroffenen Menschen nach.

Bei den Leistungen aus diesem Fonds geht es nicht um einen Ersatz des erlittenen materiellen oder immateriellen Schadens. Es geht um Anerkennung, um Mitgefühl und um die Sichtbarkeit des erfahrenen Leids.

Ich bin dankbar dafür, dass der Opferhilfefonds im Jahr 2025 schnell und unkompliziert auf 500 000 € aufgestockt und entsprechend der zu erwartenden Vielzahl an Anträgen ausgestattet werden konnte. Etwaige Deckungslücken im Hinblick auf Schadensersatz, wie sie in § 12 des Straßenverkehrsgesetzes oder in § 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt sind, oder weitere subsidiäre Ausgleichshilfen des Landes spielten bei der Beratung im Rechtsausschuss im Februar 2025 daher auch keine Rolle. Vielmehr bestand Einvernehmen darüber, auf eine zeitaufwendige Subsidiaritätsprüfung im Hinblick auf andere Ansprüche zu verzichten und den Opferhilfefonds auch unabhängig von etwaigen individuellen Leistungen und Ansprüchen aus dem Fonds des Bundes zu gestalten.

Mit Stand vom Juni 2026 wurden durch die unabhängige Kommission gemäß der Richtlinie zum Opferhilfefonds Hilfeleistungen in Höhe von insgesamt 411 400 € bezüglich des Magdeburger Anschlagsgeschehens innerhalb kurzer Zeit gewährt. Ohne aufwendige Prüfmechanismen im Hinblick auf andere Ansprüche wird damit der Intention des Landes Sachsen-Anhalt, Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten, entsprochen.

Eine völlig andere als die dem Opferhilfefonds immanente Zweckrichtung verfolgt etwa die zivilrechtliche Einstandspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Leistung nach dem Pflichtversicherungsgesetz allerdings auf eine Haftungshöchstsumme von 5 Millionen € begrenzt ist.

Diese unterschiedlichen Wirkungsmechanismen sind auseinanderzuhalten und unabhängig voneinander zu betrachten, geht es doch einerseits um solidarische Entschädigungsleistungen und andererseits um Schadensersatzansprüche.

Die Leistungen unseres Opferhilfefonds sind auch nicht im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem SGB XIV zu berücksichtigen. Soweit finanzielle Hilfen entsprechend den Regelungen der „Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt“ gewährt werden, sind diese nachrangig zu prüfen und dienen schon heute der Schließung einer Deckungslücke.

Der eingebrachte Antrag erkennt in seiner Begründung zutreffend, dass der Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt derzeit nicht darauf ausgelegt ist, etwaige schadensersatzrechtliche Unterdeckungen auszugleichen, wenn bundesgesetzlich vorgesehene Haftungssummen nicht ausreichen. Durch die Landesopferbeauftragte wurde dies in der Beratung des Rechtsausschusses im Februar 2025 besonders betont. Im Verlauf der weiteren Beratungen war sich der Rechtsausschuss hierüber auch einig. Unbenommen davon ist die Höhe von 1,5 Millionen € zusätzlicher Bedarfe in meinem Haus nicht bekannt.

Die Ermittlung, ob das Regelwerk angesichts der Schäden aus dem Anschlag in Magdeburg lückenhaft ist, ist anspruchsvoll, komplex und im Einzelfall von einer Vielzahl bundesrechtlicher Bestimmungen abhängig. Daher ist es wichtig, den Betroffenen weiterhin einen möglichst umfassenden und unkomplizierten Zugang zur Wahrnehmung der zahlreichen Leistungsansprüche, sowohl zivil- als auch öffentlich-rechtlicher Natur, zu ermöglichen, dies zu erleichtern und diesbezüglich Informationsangebote anzubieten.

Wenn es eine Deckungslücke gibt oder Betroffene auf Schwierigkeiten stoßen, dann ist es wichtig, das zivil- und öffentlich-rechtliche Leistungssystem zu überprüfen. Dazu gehört dann auch, bei Bedarf die Bundesregierung zu bitten, bei derartigen Großschadensereignissen Deckungslücken im Sinne der Opfer zu schließen. Das ist unser Auftrag, das sind wir den Opfern schuldig, nicht nur heute, sondern auch in den nächsten Jahren. - Vielen Dank.