Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes und anderer Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6169

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/7089

(Erste Beratung in der 101. Sitzung des Landtages am 14.11.2025)


Die Berichterstattung wird diesmal von einem anwesenden Mitglied des jeweiligen Ausschusses vorgenommen, nämlich von Herrn Kosmehl. - Herr Kosmehl, Sie haben das Wort.


Guido Kosmehl (Berichterstatter):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der 101. Sitzung des Landtags am 14. November 2025 wurde der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überwiesen. Mitberatend wurden der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur und der Finanzausschuss beteiligt.

Mit diesem Gesetzentwurf soll das Schiedstellen- und Schlichtungsgesetz weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die Arbeit der landeseigenen Schieds- und Schlichtungsstellen zu effektivieren und die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen zu stärken. Darüber hinaus werden im Denkmalschutz des Landes Sachsen-Anhalt notwendige Anpassungen vorgenommen, unter anderem solche, die sich aus der praktischen Anwendung ergeben und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat sich in der 43. Sitzung am 21. Januar 2026 darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Diese fand am 27. Februar 2026 statt. In der Anhörung wurde überwiegend fachlich und konstruktiv argumentiert. Die Expertinnen und Experten haben ihre Einschätzung klar begründet und wertvolle Hinweise für das weitere Verfahren gegeben.

Im weiteren Beratungsverlauf hat der federführende Ausschuss zunächst eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse erarbeitet. Die mitberatenden Ausschüsse haben diese Empfehlung aufgegriffen und den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung unterstützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend hat sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der 47. Sitzung am 5. Juni 2026 erneut mit dem Gesetzentwurf befasst. Grundlage der Beratung waren die zwischen dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags einvernehmlich abgestimmten, in einer Synopse vorliegenden Änderungsempfehlungen.

Der Ausschuss hat diese Empfehlungen mit 8 : 3 : 0 Stimmen übernommen und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/7089. Damit liegt ein tragfähiger, breit diskutierter und mehrheitsfähiger Vorschlag vor, den wir heute auf den Weg bringen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.