Tagesordnungspunkt 24

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung der Informationssicherheit im Land Sachsen-Anhalt (Informationssicherheitsgesetz Sachsen-Anhalt - InfSG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/7102


Den Gesetzentwurf wird die Frau Ministerin einbringen. - Frau Ministerin Dr. Hüskens, bitte.


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass sich die sicherheitspolitische Lage in Europa in den vergangenen Jahren grundlegend verändert hat, haben wir alle wahrgenommen. Diese Veränderung macht nicht an Staatsgrenzen halt und natürlich auch nicht vor dem digitalen Raum. Der Landtag bzw. die Landtagsfraktionen haben das im letzten Jahr selbst zu spüren bekommen.

Wer heute die Handlungsfähigkeit des Staates schützen will, der muss Cybersicherheit als das behandeln, was es ist, eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Die Europäische Union hat auf diese Bedrohungslage reagiert. Mit der NIS-2-Richtlinie hat sie verbindliche Mindeststandards für ein gemeinsames hohes Cybersicherheitsniveau geschaffen.

Wir wollen mit dem jetzt vorliegenden Gesetz eine verbindliche gesetzliche Grundlage für die Informationssicherheit in der digitalen Landesverwaltung Sachsen-Anhalts schaffen. Bisher gab es Empfehlungen. Es gab Leitlinien und ja, es gab sehr viel guten Willen. Das reicht in Zukunft nicht mehr. Wir brauchen entsprechend der Richtlinie klare Verantwortlichkeiten, verbindliche Standards und eine Verwaltung, die auch dann handlungsfähig bleibt, wenn sie angegriffen wird.

Das Gesetz verfolgt deshalb drei zentrale Ziele. Erstens. Wir setzen die NIS-2-Richtlinie natürlich in Landesrecht um. Zweitens. Wir stärken die Fähigkeit, Cyberangriffe abzuwehren und ihre Folgen zu begrenzen und schützen damit drittens die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung.

(Zustimmung bei der FDP)

Die wesentlichen Instrumente dafür sind unter anderem eine Cybersicherheitsstrategie für das Land, ein Computersicherheitsnotfallteam, zentrale Anlaufstellen, verbindliche Risikomanagementmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Hinzu kommt die ausdrückliche Zuweisung von Verantwortung an die Leitungsebenen der öffentlichen Stellen, Schulungspflichten für Führungskräfte, Prüfungen und technische Scans, also die Mindestvoraussetzungen dafür, dass eine Verwaltung im digitalen Zeitalter zuverlässig funktioniert.

Wir wissen aber auch alle, dass die Ressourcen der öffentlichen Verwaltung begrenzt sind. Deshalb haben wir die Anforderungen so gestaltet, dass sie aus unserer Sicht umsetzbar sind. Die zuständigen Verbände und Interessenvereinigungen wurden im Rahmen einer regulären Anhörung beteiligt. Ihre Hinweise sind in den Entwurf eingeflossen.

Der Gesetzentwurf umfasst in einem ersten Schritt nur die unmittelbare Landesverwaltung. Die Frage der Einbeziehung der Kommunen haben wir nicht abschließend beantwortet. Wir werden es aber in einem nächsten Schritt angehen müssen. Wir beginnen dort, wo wir unmittelbar Verantwortung tragen und wo wir auch unmittelbar handeln können.

Zum Schluss den Blick auf das, worum es wirklich geht. Cybersicherheit ist inzwischen keine technische Nische mehr. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein moderner Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber immer verlässlich bleibt, dass Daten geschützt sind und dass Dienste funktionieren. Ein Staat, der sich nicht gegen Cyberangriffe wappnet, gefährdet nicht nur seine eigene Handlungsfähigkeit, sondern er gefährdet das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Ministerin, es gibt eine Frage von Herrn Gebhardt.


Stefan Gebhardt (Die Linke):

Darf ich?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Klar.


Stefan Gebhardt (Die Linke):

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich habe eine bzw. zwei Fragen. In den Medien war zu lesen, dass diesbezüglich irgendeine Strafzahlung von der EU droht. Können Sie mir sagen, ob die Einbringung des Gesetzentwurfes reicht, um das zu verhindern oder ob er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden muss?

Die zweite Frage. Sie kennen, weil Sie auch Abgeordnete sind, den Plan des Plenums, also den Sitzungsplan. Wir haben keine Ausschusssitzungen und auch keine Landtagssitzung mehr. Welche Idee haben Sie, um dieses Gesetz nicht nur einzubringen, sondern dafür zu sorgen, dass es sinnvoll eine Wirkung entfaltet, indem es beschlossen werden kann?


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Herr Gebhardt, es war höchste Zeit, dem Landtag den Gesetzentwurf zuzuleiten. Sie haben das Thema Strafzahlung genannt. Zu der Frage, ob wir den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschieden können - das Gesetz soll nicht für diese Legislaturperiode gelten, sondern in Zukunft  , muss ich sagen - Sie sind PGF  , dass der Ältestenrat darüber entscheidet, ob man darüber noch besprechen will oder nicht. Wir haben es dem Landtag jetzt vorgelegt.

Aus meiner Sicht gehen beide Wege, also die Diskontinuität zu unterbrechen und den Gesetzentwurf in einer nächsten Legislaturperiode zu beschließen. Wenn der Landtag aber der Auffassung ist, dass er noch schneller handlungsfähig sein möchte, dann bin ich die Letzte, die dem im Weg stehen würde.

(Stefan Gebhardt, Die Linke: Es gibt also keine Strafzahlung, wenn es erst in der nächsten Legislaturperiode beschlossen wird?)

- Wenn wir dafür Jahre brauchen würden, dann garantiert. Es kommt tatsächlich darauf an, mit welcher Geschwindigkeit der Landtag an dieser Stelle unterwegs ist. So ist es mir zumindest vorgetragen worden. Wenn man signalisiert, der Gesetzentwurf ist in den Landtag eingebracht werden und es dauert jetzt fünf Jahre, dann müssen wir natürlich mit Strafzahlungen rechnen. Denn das muss ich ganz klar sagen: Sachsen-Anhalt läuft an dieser Stelle hinterher. Das ist etwas, das ich mir selbst ein Stück weit ankreiden muss; denn wir hätten schneller arbeiten können, so möchte ich es formulieren.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Frau Ministerin.