Tagesordnungspunkt 33

Beratung

Mehr Wahlsicherheit in Pflegeheimen: Bewegliche Wahlvorstände stärken statt ausschließlicher Briefwahl

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/7119


Einbringen wird ihn Herr Roi.


Daniel Roi (AfD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Briefwahlen in Pflegeheimen sind schon eine spannende Sache. Nicht nur, weil die Ergebnisse der Briefwahlen allgemein oftmals ganze Wahlen verändern, sondern vor allem, weil in Pflegeheimen Bewohner nicht selten Hilfe beim Ausfüllen der Wahlzettel benötigen. Das haben auch Politiker der Altparteien erkannt und deshalb finden regelmäßig vor Wahlen Grillfeste, Kaffeekränzchen oder gemeinsame Abende mit Politikern in Pflegeeinrichtungen statt. Das allein ist kein Problem.

Doch wenn solche Besuche in Pflegeheimen in der Zeit der Briefwahl stattfinden und mit umfassenden Geschenken verbunden sind, dann stellt sich oft die Frage, wo eigentlich die Grenze zum Stimmenkauf verläuft.

Am 24. September 2023 fand in Bitterfeld-Wolfen, meiner Heimatstadt, die Oberbürgermeisterwahl statt. Der Kriminalhauptmeister a. D. Henning Dornack, der für die AfD kandidierte, gewann die Wahl mit 33,8 % deutlich vor dem Amtsinhaber der CDU. Die Stichwahl gewann der AfD-Kandidat auch an der Urne mit 51,1 %. Die Briefwahl hingegen verlor er und der Amtsinhaber bekam 70 % in der Briefwahl.

(Zuruf)

- Das ist Demokratie, da haben Sie vollkommen recht.

Das Entscheidende war: Wenn man die Wahlergebnisse mit anderen Wahlen in Sachsen-Anhalt, auch mit CDU-Kandidaten vergleicht, stellt man fest, dass der Aufwuchs der Briefwahlstimmen in Bitterfeld-Wolfen so hoch war wie bei keiner anderen vergleichbaren Wahl in Sachsen-Anhalt. Die Briefwahlstimmen von Amtsinhaber Armin Schenk stiegen um knapp 1 000 Stimmen von 1 590 auf 2 553.

Was man in dem Zusammenhang wissen muss: In der Zeit bis zur Stichwahl   es waren bei uns zwei Wochen   kam es zu systematischen Besuchen aller Pflegeeinrichtungen oder fast aller Pflegeeinrichtungen durch den Amtsinhaber, genau in der Zeit, als die Wahlunterlagen durch sein Rathaus an die Bewohner, die Briefwahl beantragt hatten, versendet waren.

Mit Kugelschreibern, Postkarten, Honig, Gebäck, verschiedenen Kleinstgeschenken und massenweise Pfannkuchen wurden die Pflege- und Altenheime der Stadt Bitterfeld-Wolfen systematisch heimgesucht. Ich nutze bewusst den Begriff „heimgesucht“, denn mit Leierkasten wurde teilweise in die Privatsphäre der Wohngruppen eingedrungen. Mir haben das die Angehörigen und auch eine Pflegeheimleiterin erzählt.

In dem Zusammenhang kam das Wort Stimmenkauf sehr schnell auf und machte die Runde. Der Sachverhalt wurde später auch Teil eines Wahleinspruchs, auch deshalb, weil die Termine für die Besuche   das ist das Entscheidende   nicht erfragt, sondern einfach unter Missbrauch des Amtstitels   Oberbürgermeister wurde telefonisch durchgestellt   de facto anberaumt wurden. Ein Zitat aus einem Telefonat: Am Sonntag 11 Uhr kommt der Oberbürgermeister in Ihre Einrichtung. - Er wurde eben nicht als Kandidat angekündigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Beispiel zeigt, dass die besonders schutzbedürftigen Bereiche von Pflegeheimen wahlrechtlich besonders sensibel beleuchtet werden müssen. Genau das wollen wir mit unserem Antrag versuchen für die anstehende Landtagswahl. Wir fordern die Landesregierung konkret auf, die Wahlbehörden noch einmal konkret auf die Möglichkeit   ich sage: Wir wollen gar kein Gesetz ändern, weil es schon in § 7 der Landeswahlordnung steht   hinweisen und den Bedarf nach mobilen Wahlvorständen aktiv abfragen, damit die Pflegeeinrichtungen von dem Angebot des Gesetzgebers, der wir ja sind, erfahren und profitieren und damit am Ende natürlich auch die Bewohner der Altenheime davon profitieren.

Warum ist das so wichtig? - Meine Damen und Herren! Ich denke, wir alle sind uns einig, dass Wahlen von Vertrauen leben.

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Dieses Vertrauen entsteht nur dann, wenn die Wahlgrundsätze uneingeschränkt gelten. Sie müssen frei sein, sie müssen gleich sein, sie sind geheim und ohne Einflussnahme. Gerade deshalb sehen wir Briefwahlen in Pflegeheimen kritisch. Nicht, weil wir den Bewohnern das Wahlrecht absprechen, im Gegenteil, sondern weil wir auch als Landtag sicherstellen müssen, dass jede Stimme tatsächlich frei und unbeeinflusst abgegeben werden kann.

In einem Pflegeheim lässt sich nicht immer gewährleisten, dass niemand bei der Abgabe der Stimme Einfluss nimmt oder ungewollt Einblick in die Wahlentscheidung erhält. Schon der bloße Zweifel daran sollte uns eigentlich allen zu denken geben.

Dabei gibt es eine bessere Lösung. Diese steht im eben von mir erwähnten § 7 der Landeswahlordnung: mobile Wahlvorstände, die bereits jetzt verankert sind. Bewegliche Wahlvorstände können in diese Einrichtung kommen   wir kennen das aus der JVA   und können direkt in der Einrichtung unter den gleichen rechtsstaatlichen Standards wie im Wahllokal am Wahlsonntag eine ordnungsgemäße Stimmenabgabe ermöglichen. So werden die Wahlgrundsätze gewahrt und gleichzeitig allen Menschen die Teilnahme an der Wahl erleichtert.

Im Übrigen   das hatte ich eben vergessen  : In Bitterfeld-Wolfen ist die Abfrage nach dem Bedarf in den Pflegeeinrichtungen   wir haben mehr als 20   nicht erfolgt.

Jetzt kommt die entscheidende Frage, die eigentlich die Landesregierung beleuchten müsste   vielleicht macht das die Innenministerin gleich, wenn sie Interesse an der Antwort hat  : Wird von diesem Angebot, das im Gesetz verankert ist, überhaupt Gebrauch gemacht? Damit in Verbindung steht die Frage, ob der Bedarf in den Pflegeeinrichtungen überhaupt ermittelt wird? Wissen die Betreiber oder die Leiter der Alten- und Pflegeheime eigentlich, dass es diese Möglichkeit gibt?

Unsere Erfahrung   deshalb stehe ich hier   sagt Nein. Es ist in vielen Fällen gar nicht bekannt; der Bedarf wird nämlich nicht abgefragt.

(Jan Scharfenort, AfD: Richtig!)

Obwohl im Gesetz steht, er solle abgefragt werden; das heißt aber nicht, er muss abgefragt werden.

Jetzt kann man natürlich überlegen, warum das so viele Kommunen nicht machen. Man kann darüber spekulieren; vielleicht kennt die Verwaltung selbst das Gesetz nicht; das glaube ich eigentlich nicht. Oder man will keine zusätzliche Arbeit oder man will gar nicht, dass in Pflegeheimen unter Aufsicht so wie am Wahlsonntag für alle anderen Bürger, die ins Wahllokal gehen, gewählt wird. Man weiß es nicht.

(Beifall bei der AfD)

Fakt ist: Der Bedarf wird flächendeckend gar nicht erst ermittelt. Wir haben das in mehreren Kommunalparlamenten abgefragt. Deshalb gibt es in vielen Gemeinden eben keine mobilen Wahlvorstände in diesen Einrichtungen. Das ist der Grund für den Antrag. Es bleibt also für die Bewohner praktisch nur die Briefwahl und diese ist eben insbesondere in Pflegeeinrichtungen anfällig, was die Einhaltung der Wahlgrundsätze angeht.

Unser Anspruch sollte aber nicht sein, den vermeintlich einfachsten Weg der Briefwahl zu wählen, sondern den Weg zu wählen, der das Vertrauen in unsere Demokratie am besten schützt. Deshalb sollten wir dafür sorgen, dass Wahlgrundsätze auch für Bewohner in Pflegeheimen eingehalten werden.

Im Übrigen   das will ich an der Stelle noch sagen   auch in § 52 der Kommunalwahlordnung ist diese Regelung verankert. Auch bei der Kommunalwahl im Jahr 2024 haben wir das abgefragt und auch da erfolgte bei uns keine Bedarfsermittlung in den Pflegeheimen.

Es ist in einer Stadt wie Bitterfeld-Wolfen mit mehr als 20 teilweise sehr großen Pflegeeinrichtungen nicht nachvollziehbar, warum das nicht gemacht wird. Denn ein erheblicher Teil der Wählerschaft wohnt nämlich in Alten- und Pflegeheimen und wählt nicht unter den gleichen Bedingungen wie diejenigen, die am Wahlsonntag zur Wahl gehen.

Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, dass sie hierzu noch einmal tätig wird, um eine Wahl zu gewährleisten, die für alle unter nach Wahlgrundsätzen erfolgt und dann gar nicht erst Spekulationen über bestimmte Wahlergebnisse in Briefwahlen aufkommen lässt.

Wir kennen das alle; man kann das auch ablesen in den Briefwahllokalen; viele Kommunen haben mehrere. Es ist dann schon auffällig, wenn in dem einen Briefwahllokal gerade bei Kommunalwahlen die Stimmen verschiedener Kandidaten, wo dann zufällig ein Familienmitglied in der Partei ist, die in der Leitung des Heimes sitzt, ziemlich hoch sind. Das kann natürlich Zufall sein, aber viele Bürger stellen sich die Frage, ob es tatsächlich Zufall ist.

(Zuruf von Andreas Silbersack, FDP)

Die Diskussion gar nicht erst aufmachen können wir, indem wir einfach das Gesetz umsetzen, den Bedarf abfragen und es den Heimen ermöglichen, die Bewohner unter den gleichen Umständen zu wählen zu lassen, wie wir alle, die am Sonntag ins Wahllokal gehen. - Mehr ist es nicht.

Ich hoffe, Sie haben das jetzt auch eingesehen. Ich habe gesehen, dass einige sehr fragend geschaut haben. Stimmen Sie dem Antrag zu und sorgen Sie für eine unter den Wahlgrundsätzen gleiche Wahl in unserem Bundesland. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Roi. Es gibt eine Frage von Herrn Lieschke. - Sie kommen zurück. Herr Lieschke kann reden.


Matthias Lieschke (fraktionslos):

Wir haben ja unsere Erfahrung mit Briefwahlbetrug. Ich spreche dabei Stendal an. Auch Sie waren damals Mitglied des Untersuchungsausschusses in der letzten Legislaturperiode. Damals haben Zeugen davon geredet, dass CDU-Mitglieder flächendeckend durch die Altenheime gegangen sind und die Vollmachten eingesammelt haben.

Meinen Sie, dass es vielleicht Sinn machen würde in der nächsten Legislaturperiode, gerade mit Blick auf 70 % bei der Briefwahl für den einen Kandidaten, dazu einen Untersuchungsausschuss zu starten und einmal wirklich zu überprüfen, ob dabei alles sauber läuft? Einfach auch, um einmal klarzustellen, dass auch Briefwahlen sicher sind. Wie sehen Sie das?


Daniel Roi (AfD):

Vielen Dank für die Frage. Die Wahl in Bitterfeld-Wolfen muss nicht mehr untersucht werden. Diese war sogar vor Gericht. Ich war bei der Gerichtsverhandlung. Da hat der Wahlleiter sogar eingeräumt, dass die Pflegeheimleiter alles bestätigt haben, was im Wahleinspruch geschrieben wurde. Das hat sogar der Stadtwahlleiter bestätigt.

Man hat das dann aber weggewischt und gesagt, dass es nicht ergebnisrelevant gewesen ist. Allerdings kann man das logischerweise nicht ermitteln. Ich kann Ihnen vorlesen, was der Amtsinhaber Schenk der Zeitung „Die Welt“ gesagt hat. Er hat 30 000 Schritte am Sonntag vor der Wahl gemacht und hat sämtliche Pflegeheime abgeklappert mit Gebäck und seinem Leierkasten.

(Andreas Silbersack, FDP: Was ist denn der Unterschied zwischen Gebäck und Freibier?)

Das hat er extra hervorgehoben. Er hat das sogar der Zeitung „Die Welt“ gesagt. Dann muss ich mir schon die Frage stellen   das ist ja die Frage, die Sie gestellt haben  : Was ist die Konsequenz? - Ich denke, dass uns ein Untersuchungsausschuss dabei nicht weiterbringen wird.

Wir müssen das Gesetz ändern und müssen das zur Pflicht machen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ah, daher weht der Wind!)

Wir müssen einfach zur Pflicht machen, damit dieser Bedarf ermittelt werden muss und nicht soll. Dann wird es in jeder größeren Pflegeeinrichtung einen mobilen Wahlvorstand geben. Dann können alle Heimbewohner unter Aufsicht wählen, so wie am Wahlsonntag. Ich gehe ja auch ins Wahllokal und dort schauen mir Leute zu, wie ich in die Wahlkabine gehe und mein Kreuz mache. So müssen wir das auch in den Pflegeheimen machen. Das bekommen wir aber nur hin, indem wir das Gesetz ändern.

Heute haben wir das aktuelle Gesetz und wir fordern, dass diese Bedarfsermittlung erfolgt. Man könnte das eigentlich ohne eine Gesetzesänderung machen, aber die Kommunen machen es nicht. Deswegen müssen wir das Gesetz am Ende ändern. Das schaffen wir heute nicht mehr. Deswegen bin ich gespannt, was die Innenministerin gleich sagt. Sie kann es jetzt noch beeinflussen und die Frage ist, ob sie es will.