Tagesordnungspunkt 37

Beratung

Landesverwaltung mit einem "Effizienzgesetz Sachsen-Anhalt" modernisieren, digitalisieren, entbürokratisieren

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/7125


Einbringen wird diesen Antrag Herr Meister.


Olaf Meister (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bürokratie und der Wunsch nach Entbürokratisierung beschäftigen uns stetig. Im Wirtschaftsausschuss haben fast alle Ministerien tapfer dazu vorgetragen. Die Große Anfrage der Kollegen der SPD-Fraktion hat Etliches dazu herausgearbeitet. Debatten hatten wir dazu.

Der Normenkontrollrat soll erst noch kommen, scheint aber in der Koalition eher ein ungeliebtes Kind zu sein. Doppelt problematisch ist, dass er im Verborgenen arbeitet und nur neue Gesetze prüfen darf. Wir hatten dazu konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt, leider in diesem Punkt ohne Erfolg. All diese Bemühungen sind aller Ehren wert, aber der große Wurf gelingt uns damit noch nicht.

Natürlich ist Entbürokratisierung genauso mühsam und kleinteilig wie die Aufgabenkritik, die wir zur Konsolidierung des Haushaltes brauchen. Darin steckt in jedem Fall viel Arbeit. Es wird schnell sehr kleinteilig; denn der Teufel steckt auch hierbei zumeist im Detail. Berichtspflichten sind sinnvoll. Ich bin z. B. großer Fan des Statistischen Landesamts und der Zahl der Woche. Heute ist es die 35, also 35 Verurteilungen wegen Subventionsbetrugs. Das sind immer interessante Einblicke, die auch Denkanstöße geben. Wir in der Politik sind häufig auf solche Zahlen angewiesen. Das Problem ist nicht, dass es Berichtspflichten und Regeln gibt. Geordnetes, nachvollziehbares Verwaltungshandeln ist wichtig. Es bringt Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Regelungen und Berichtspflichten helfen uns also.

Ein Problem ist jedoch, dass die Berichtspflichten immer mehr geworden sind und dass das Regelgeflecht immer dichter geworden ist. Das schafft Belastungen und kann, wenn unklar ist, welche der vielen Regeln eigentlich gerade gilt, auch in Rechtsunsicherheit umschlagen. Eine Prüfung im großen Rahmen, was noch notwendig ist und was vielleicht doch wieder wegkann, erfolgt nicht.

Wenn man mit Unternehmen spricht, mit Vereinen, mit Kommunen oder auch mit Beschäftigten in der Verwaltung selbst, dann hört man immer wieder: Wir verbringen viel Zeit mit Berichten, Nachweisen und Dokumentationen und zu wenig Zeit mit den eigentlichen Aufgaben. Es wäre gut, diese Zeit zurückzugeben für Investitionen, Innovationen, letztlich für die eigentlichen Aufgaben. Klar ist, dass wir in der Regelungskompetenz des Landtags auch nur die landesseitigen Regelungen anfassen können. Die Anzeigepflicht für die Biersteuer z. B. bliebe.

Nachdem die Kollegen von der CDU ihren Ansatz hinsichtlich der Landesbürokratie für die kommende Legislaturperiode vorgestellt haben und den Pfad dafür andeuteten, wollen auch wir unseren Vorschlag zum Abbau eben dieser Bürokratie vorlegen. Vielleicht haben wir, wie der eine oder andere hier, den grün-schwarzen Koalitionsvertrag aus Baden-Württemberg mit Interesse gelesen. Unser Antrag greift eben jenen grün-schwarzen Ansatz des Koalitionsvertrages aus Baden-Württemberg für ein Effizienzgesetz im Land auf,

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

um in einem großen Rahmen die Bürokratie des Landes auf den Prüfstand zu stellen. Ziel ist es, damit Verfahren zu vereinfachen, Verwaltungsabläufe zu beschleunigen und Bürokratie konsequent abzubauen.

Wir schlagen vor, auch für Sachsen-Anhalt ein Effizienzgesetz auf den Weg zu bringen. Darin soll vorgesehen werden, dass alle bestehenden landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten Ende 2027 außer Kraft treten, sofern der Gesetzgeber ihren Fortbestand nicht zuvor ausdrücklich beschließt. Die Landesregierung soll dazu einen Gesetzentwurf vorbereiten und dem kommenden Landtag als Beratungsgrundlage vorlegen.

(Guido Kosmehl, FDP: Warum eigentlich?)

Das ist ein einfacher, aber wirkungsvoller Perspektivwechsel auch für uns. Unser bisheriger kleinteiliger Ansatz mit der Prüfung der einzelnen Vorgänge, der einzelnen Regelungen, des einzelnen Formulars ist zwar nicht wirklich falsch   ich meine, er muss auch weiterverfolgt werden  , die Entlastungswirkung schlägt aber nicht durch. Ich zitiere den bündnisgrünen Ministerpräsidenten des Ländles, Cem Özdemir: Nicht der Bürokratieabbau muss begründet werden; der Fortbestand der Bürokratie muss begründet werden.

Auf einen Schlag   das wäre natürlich ein hartes Stück Arbeit, sowohl für die Verwaltung als auch für uns als Parlament   hätten wir nicht nur eine große, umfassende Liste der landesseitigen Bürokratie, denklogisch bekämen wir dann auch direkte Hinweise, Begründungen, Argumente usw., wenn es darum geht, was wir weiter brauchen; denn der Fortbestand von Vorschriften müsste ausdrücklich neu beschlossen werden. Da müssten wir uns dann, auch unter Hinzuziehung externer Blickweisen, durcharbeiten. Am Ende werden wir Sinnvolles weiterführen, indem wir beschließen, dass es in Kraft bleibt, über einiges streiten und darum ringen, aber vor allen Dingen auch einiges wegfallen lassen.

(Zustimmung)

In einem umfassenden Ansatz stehen alle bestehenden landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten auf dem Prüfstand und müssen sich inhaltlich bewähren. Die Beweislast liegt dann erst einmal bei der Bürokratie. Das ist ein wenig der Versuch, den Gordischen Knoten zu durchschlagen. Da es sich um ein umfangreiches Projekt für die Verwaltung in allen Bereichen handelt, hielten wir es für angemessen, diese Arbeit der Landesregierung und der Landesverwaltung bereits jetzt für den kommenden Landtag mit auf den Weg zu geben.

Neben dem inhaltlichen Anliegen ist dafür auch eine andere Frage der Landesverwaltung maßgeblich, zu der diese Überschrift „Landesverwaltung mit einem ‚Effizienzgesetz Sachsen-Anhalt‘ modernisieren, digitalisieren, entbürokratisieren“ eigentlich passen würde: Der Ministerpräsident hat bereits öffentlich die Auflösung des Landesverwaltungsamts und die Einführung der Zweistufigkeit der Landesverwaltung angekündigt. Das motivierte uns, mit einer Kleinen Anfrage zu fragen, welche Analysen, Studien oder vergleichbaren Erarbeitungen zum Verwaltungsaufbau bereits erstellt wurden und welche möglichen Alternativen zum derzeitigen Verwaltungsaufbau geprüft wurden. Die Antwort darauf war konkret: keine. Aber es wurde zeitgleich mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Insofern halten wir es für angebracht, der Landesverwaltung mit der Umsetzung dieses Antrags als Arbeitsauftrag auch den nötigen Anschub und die nötige Vorlaufzeit zu geben, damit zumindest die notwendigen Vorarbeiten zur Entbürokratisierung anlaufen und der kommende Landtag unmittelbar ansetzen kann, die Landesbürokratie zu straffen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Neben dem Abbau überflüssiger Pflichten fordert unser Antrag die konsequente Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, medienbruchfreie Antragswege sowie vereinfachte Förder- und Nachweisregelungen, insbesondere für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Sachsen-Anhalt braucht einen modernen Staat, der effizient arbeitet und den Menschen das Leben leichter macht. Wenn andere Länder ihre Verwaltungen fit für die Zukunft machen, sollte Sachsen-Anhalt nicht abseitsstehen, auch mit Blick über diese Legislaturperiode hinaus.

Der vorliegende Antrag und ein ggf. daraus resultierendes Gesetz werden für das komplexe Problem der Bürokratie nicht die eine, die abschließende, die allumfassende Lösung bringen; es wäre aber ein sehr wahrnehmbarer, ernsthafter Ansatz, das Problem an der Wurzel zu packen. Wir sehen uns im September, um ab dann intensiver darüber zu sprechen.