Tagesordnungspunkt 39

Beratung

Opfer des Magdeburger Weihnachtsmarktanschlags vollständig entschädigen

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/7133

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/7189


Herr Henke wird die Einbringung übernehmen. - Bitte, Sie haben das Wort.


Andreas Henke (Die Linke):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der traurige Anlass und damit der Auslöser für diesen Antrag sind sechs getötete Menschen und mehr als 300 Verletzte als Folge des Attentats am 20. Dezember 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Heute wurde der Attentäter mit der Höchststrafe belegt, wie nicht anders zu erwarten war.

Aber auch die Höchststrafe ändert nichts daran, dass die Betroffenen, die Überlebenden, Verletzte und Hinterbliebene, einen unsagbar tiefen und leidvollen Einschnitt erlebt haben. Nur wenige Sekunden, in denen Leben genommen wurde; nur wenige Sekunden, die Gesundheit, Freude, Zuversicht, Unbekümmertheit genommen haben, an deren Stelle bis heute körperliches und großes seelisches Leid ihr Weiterleben bestimmen.

Sie dafür zumindest finanziell zu entschädigen, ist eine Forderung, die nicht nur einer Pflicht folgt, sondern vielmehr auch einer moralischen Haltung. In einem versicherungsrechtlichen Verfahren wurden ihre Schäden individuell festgestellt und insgesamt auf eine Schadenssumme von rund 9 Millionen € festgeschrieben. Davon werden Mittel in Höhe von etwa 7,5 Millionen € ausgereicht. Das entspricht rund 80 %. Die verbleibenden 20 % sind offen. Das haben jedoch keineswegs die Opfer zu verantworten. Das hat auch nichts mit fehlender Versicherungsdeckung zu tun. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine strukturelle Lücke im Entschädigungsrecht, das nicht in unserer Verantwortung liegt, sondern in der Regelungshoheit des Bundes.

Es gibt   das räume ich an dieser Stelle ein   bei der hier vorgesehenen Entschädigung und ihrer kritischen Bewertung kein einfaches Schwarz-Weiß in der Betrachtung. Beim zivilrechtlichen Schadensersatz gilt grundsätzlich: Der Täter hat den Schaden zu ersetzen. Ist er zahlungsunfähig, bleibt dieser Anspruch faktisch wertlos.

Nach dem sozialen Entschädigungsrecht des SGB XIV können Opfer von Gewalttaten Leistungen erhalten, unter anderem für Heilbehandlungen, für psychotherapeutische Versorgung, für Renten, für Teilhabe oder Hinterbliebenenleistungen. Diese Leistungen sind aber keineswegs ein voller Schadensersatz, wie es das Zivilrecht vorsieht. Verdienstausfall oder Schmerzensgeld werden nach SGB XIV nicht automatisch in voller Höhe ersetzt. Insofern gibt es tatsächlich eine Lücke zwischen zivilrechtlich entstandenem Schaden und staatlichen Entschädigungsleistungen.

Die zentrale Frage lautet: Muss der Staat diese Lücke schließen? - Rechtlich nein. Das Bundesverfassungsgericht hat nie einen allgemeinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf vollständigen Schadensersatz für Opfer von Straftaten anerkannt. Politisch könnte der Staat dies tun.

Weder der Bundesfonds für Härteleistungen für Terroropfer noch der Opferhilfeleistungsfonds unseres Landes als Soforthilfeinstrument, das von uns mit einem Beschluss deutlich aufgeweitet wurde, können nach heutigem Stand die Lücke von 1,5 Millionen € schließen. Aus unserem Fonds konnten nach meiner Kenntnis bis Ende letzten Jahres von den Mitteln in Höhe von 500 000 €, die dort vorhanden waren, Mittel in Höhe von weit mehr als 430 000 € ausgereicht werden.

Unser jetziger Antrag zielt darauf ab, den Opferhilfefonds des Landes um eine bedarfsorientierte Ausgleichszahlung ab dem Haushaltsjahr 2027 zu erweitern. Wer also nachweislich weniger als den vollen festgestellten Anspruch erhalten hat, der soll auf der Grundlage des vorliegenden Versicherungsbescheides die Differenz erstattet bekommen, nicht aufgrund einer Leistungspflicht des Landes, sondern in Anerkennung des großen Leides der Betroffenen als eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Landes. Dafür bitten wir Sie um Unterstützung. Wir wissen, Geld kann niemals das ersetzen, was verloren wurde, aber es kann durchaus die Folgen des Leidens mildern.

An dieser Stelle, sehr geehrter Herr Präsident, würde ich schon ankündigen, dass sich meine Fraktion mit Blick auf den Alternativantrag der Koalition der Stimme enthalten wird. Ich verzichte an dieser Stelle auf meinen letzten Abschlussbeitrag am Ende der Aussprache.

Gestatten Sie auch mir noch ein paar persönliche Worte. Das ist heute nicht nur meine letzte Sitzung im Landtag; mit dem Auslaufen der Legislaturperiode endet für mich auch eine 19 jährige Zeit als hauptberuflicher Politiker. Mit 64 Jahren ist das für mich ein guter Zeitpunkt, dem Leben noch einmal einen anderen Inhalt zu geben.

(Lachen und Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Thomas Krüger, CDU)

Nichtsdestotrotz   das darf ich hier sagen   waren insbesondere die letzten fünf Jahre sehr prägend für mich, waren sehr erkenntnisreich, haben viele neue, schöne Begegnungen mit sich gebracht. Das ist eine Zeit, die ich nicht missen möchte.

Das ist für mich auch ein guter Anlass, Danke zu sagen, Danke in erster Linie an meine Fraktion, an die Mitarbeitenden, an die Referenten für die stete Unterstützung, für das Vertrauen. Danke an die Mitglieder der Landesregierung, an die Mitarbeitenden der Landtagsverwaltung und ganz besonders an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich habe hier im Plenum und selbst in den Ausschüssen nie etwas anderes erfahren als einen stets korrekten, respektvollen und wertschätzenden Umgang durch Sie. Dafür möchte ich mich in aller Form ausdrücklich bedanken.

(Lang anhaltender Beifall bei der Linken, bei der CDU, bei der AfD, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Ein letztes Wort möchte ich ganz besonders an die Kolleginnen und Kollegen von der CDU richten. Warum? - Sie ahnen es vielleicht. Nach der Neuwahl des Vorsitzenden meiner Partei ist es mir ein ganz besonderes Bedürfnis, Ihnen eines zu sagen: Ich habe seit 1990 als Kommunalpolitiker in Kreistagen, im Stadtrat, in meiner Zeit als Oberbürgermeister stets auch gut mit Kolleginnen und Kollegen von der CDU zusammengearbeitet. Wir haben, insbesondere was meine Heimatstadt Halberstadt angeht, gemeinsam vieles angestoßen und vieles auf den Weg gebracht. Deshalb   das liegt mir besonders am Herzen, weil das meine innige und völlig unstrittige Erfahrung ist   lassen Sie mich sagen: Sie waren, sind und bleiben für mich Demokraten. - Danke.