Katrin Gensecke (SPD):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Es ist eines der letzten Gesetze der achten Wahlperiode, das wir heute verabschieden. Man könnte sagen: Das Beste kommt zum Schluss, nämlich das neue strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz Sachsen-Anhalt.
Das Gesetz wurde noch einmal gründlich überarbeitet und an neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen und vor allem es ist schon gesagt worden an die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes angepasst. Der Fokus liegt jetzt stärker auf Individualisierung und vor allem auf Intensivierung von Therapien, um auch die unverhältnismäßig langen Unterbringungszeiten an der einen oder anderen Stelle zu verhindern. Wichtig ist hierfür auch die Mitwirkung der Patienten bei den Therapien und vor allen Dingen das Betreuungsmanagement.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Anhörung im Rechts- und im Sozialausschuss gab es noch einige Hinweise, die aufgenommen wurden. Der Gesetzentwurf ist entsprechend geändert worden. Das betrifft eine stärkere Betonung der Vorbereitung auf die Entlassung und vor allen Dingen viele wichtige Hinweise in der Anhörung der Datenschutzbeauftragten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte im Namen meiner Fraktion noch einmal betonen, dass über dieses umfangreiche Gesetz in so kurzer Zeit intensiv beraten und dass die Beschlussempfehlung verabschiedet werden konnte, ist nicht nur der Zusammenarbeit in der Koalition, sondern auch dem Sozialausschuss und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages zu verdanken. Dafür möchte auch ich noch einmal Danke sagen. Ganz herzlichen Dank dafür!
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)
Jetzt möchte ich an dieser Stelle um Zustimmung bitten zu diesem modernen, guten und gelungenen Gesetz. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD)