Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine moderne Landesverwaltung ist kein Selbstzweck. Sie ist Grundlage dafür, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen schnell, unkompliziert und zuverlässig die Leistungen erhalten, die sie benötigen. Deshalb hat die Landesregierung die Entbürokratisierung, Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben. Dazu braucht es kein Effizienzgesetz; denn wir können bereits auf wichtige Fortschritte verweisen.
Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurden und werden zahlreiche Verwaltungsleistungen digital verfügbar gemacht. So können Unternehmen zukünftig Onlineservices nutzen, um Anträge, bspw. im Gewerbebereich, bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dies ermöglicht eine orts- und zeitunabhängige Nutzung von Verwaltungsleistungen. Dieses Angebot wird stetig weiterentwickelt und nach und nach im Land Sachsen-Anhalt flächendeckend bereitgestellt. Darüber hinaus haben wir die Einführung der elektronischen Akte, den Ausbau digitaler Fachverfahren sowie die Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Behörden konsequent vorangetrieben.
Im Zuwendungsrecht wurden in den letzten Jahren zahlreiche Vereinfachungen geschaffen, welche die Bürokratiebelastung für Unternehmen reduzieren. Ein Beispiel aus dem Wirtschaftsministerium ist die Förderrichtlinie Forschung und Entwicklung. Hierbei werden allein Pauschalen für die Förderung von Personal und eine Restkostenpauschale für sonstige Ausgaben zugrunde gelegt. Da somit die Ausgaben nicht einzeln nachgewiesen werden müssen, ergibt sich eine enorme Arbeitsersparnis für die Unternehmen.
Herr Abg. Meister, da Sie auf das Statistische Landesamt verwiesen haben: Sie wissen, dass die Statistiken, die das Statistische Landesamt erstellt, fast ausschließlich auf Bundes- und Europarecht beruhen. Es besteht also gar keine Möglichkeit, die Arbeitsbelastung dort über landesrechtliche Regelungen zu reduzieren, weil es keine entsprechenden gesonderten Statistiken gibt.
Auch die Beteiligung Sachsen-Anhalts an der Föderalen Modernisierungsagenda zeigt, dass wir die Herausforderungen gemeinsam mit Bund und Ländern angehen. So wollen Bund und Länder, wo immer sinnvoll und fachlich möglich, bis 2027 mehr vom Instrument der Genehmigungsfiktion Gebrauch machen. Dazu sollen die Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern geändert werden. Konkret soll gesetzlich festgelegt werden, dass eine Genehmigung nach Ablauf von drei Monaten ab Einreichung vollständiger Unterlagen als erteilt gilt, soweit das Fachrecht nicht Abweichendes vorsieht. Das wird Investitionen im Land erleichtern. Weiterhin werden wir, wo rechtlich möglich und sinnvoll, Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren ersetzen.
Entbürokratisierung, Modernisierung und Digitalisierung sind keine einmaligen Projekte, sondern eine Daueraufgabe. Potenzial für weitere Entlastungen zeigt uns die Modernisierungsagenda von Bund und Ländern auf, die wir sukzessive umsetzen werden. Seien Sie gewiss, dass das Wirtschaftsministerium und die gesamte Landesregierung den Abbau unnötiger Bürokratie weiter vorantreiben wird. - Vielen Dank.