Stefan Gebhardt (Die Linke):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Tillschneider, Sie haben Martin Heidegger zitiert und damit die Kunstfreiheit begründet. Dazu nur so viel: Martin Heidegger hielt 1933 eine Reaktionsrede als NSDAP-Mitglied. Wer diesen Kunstbegriff heute als Freiheitsformel verkauft, der weiß genau, was er tut.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Das, was Herr Tillschneider als Freiheit der Kunst verkauft, ist das glatte Gegenteil. Wer nur noch patriotische Kunst fördern will, der unterwirft Kultur einem einzigen Wahrheitsbegriff, nämlich dem eines homogenen Volkes, das sich selbst feiert.
Das ist aber keine Freiheit, das ist Propaganda - Propaganda mit Fördersiegel.
Walter Benjamin hat im Jahr 1936 geschrieben: Wer Politik ästhetisiert, wer ein Volk zur Kulisse seiner eigenen Inszenierung macht, der betreibt faschistische Kulturpolitik. Die Antwort darauf darf nicht Rückzug sein. Die Antwort ist Kunst, die eingreift, die unbequem ist, die Fragen stellt. Kunst gefällt nicht einfach nur, sie stört, sie deckt auf.
(Andreas Schumann, CDU: Sie muss stören!)
Genau diese Kunst will die AfD nicht. Das sagt alles über ihr Verhältnis zur Freiheit.
(Beifall bei der Linken)
Wir damit meine ich uns alle stehen für eine vielfältige freiheitliche Kultur.
Wir haben in der letzten Landtagssitzung erst ein Kulturfördergesetz verabschiedet. In § 2 Abs. 5 regelt es die Grundsätze der Kulturförderung. Ich zitiere:
„Die Kulturförderung des Landes folgt den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Kunst- und Meinungsfreiheit, der Gleichbehandlung, der Diskriminierungsfreiheit, der Barrierefreiheit sowie den Werten einer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft. Sie zielt auf die Ermöglichung und Stärkung kultureller Vielfalt sowie uneingeschränkter kultureller Teilhabe aller Menschen. Der Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, der Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistischen und antisemitischen Aktivitäten wird im Rahmen der Kulturförderung kein Raum gegeben.“
Offenbar hat die AfD-Fraktion diese Debatte versäumt. Es gab zumindest damals keine Debatte zu den Förderkriterien im Kulturfördergesetz und es gab diesbezüglich auch keine Änderungsanträge. Stattdessen kommen Sie jetzt mit diesem Antrag um die Ecke, wo eine Art Gelöbnis gefordert wird. Jeder, der Kulturfördermittel beantragt, soll unter anderem folgende Sätze sagen:
„Wir bekennen uns zur deutschen Nationalkultur, die uns alle verbindet […]. Wir verstehen unser Schaffen als Ausdruck lebendiger deutscher Kultur und begegnen der deutschen Kulturtradition mit Respekt.“ - Ja, das geloben wir.
(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)
Wer bitte schön definiert denn, was lebendige deutsche Kultur ist? Wer legt fest, ob der Respekt auch ausreichend gezollt wurde? Sind Erinnerungskultur und kritische Auseinandersetzung mit der deutschen Kulturgeschichte dann noch möglich? Landet man auf irgendeiner Liste, wenn man z. B. an die Bücherverbrennung von 1933 erinnert? Können französische Chansons
(Guido Kosmehl, FDP: Chansons!)
noch gesungen und italienische Opern in deutschen Theatern noch aufgeführt werden oder stempelt die AfD diese gleich als Vaterlandsverräter ab?
Ein solches Vorhaben, ein solches Gelöbnis begründet eine Gesinnungskontrolle. Sie verlangt politische Gleichförmigkeit, schränkt damit die Freiheit von Kunst und Kultur ein und widerspricht damit sowohl unserer Landesverfassung als auch dem Grundgesetz.
(Beifall bei der Linken)
Das Kulturland Sachsen-Anhalt hätte sich schlicht und ergreifend erledigt, und alles, was Kunst- und Kulturfreiheit betrifft, wäre damit in die Tonne getreten. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab.