Andreas Henke (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist keine Frage: Die Wahlrechtsausübung muss allen Bürgerinnen und Bürgern im wahlberechtigten Alter unabhängig davon, wo sie wohnen, in welcher Einrichtung sie sind, wie alt sie sind, wie gesund oder krank sie sind, barrierefrei offenstehen. Deshalb ist es auch völlig richtig, dass man das Wahlrecht gerade für Wählerinnen und Wähler in solchen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen möglichst barrierefrei anbietet.
Genau aus diesem Grund enthält die Landeswahlordnung in § 7 eben diese Regelung zu beweglichen Wahlvorständen, die allerdings auf Beschluss der kommunalen Vertretung hin einzurichten sind. Erst nach einem solchen Beschluss kann der Wahlleiter dann im Einvernehmen mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung den Wahlvorstand einsetzen.
Der vorliegende Antrag nebst Begründung erweckt zumindest für mich ein Stück weit den Eindruck, als gäbe es hier erstens noch einen gewissen Regelungsbedarf und als sei zweitens die Integrität und die Sicherheit der Durchführung von Wahlen in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen dieser Wahlen nicht gegeben.
Ich denke auch, dass die Briefwahl ein millionenfach bewährtes und vor allem rechtssicheres Verfahren ist. Das Landeswahlgesetz räumt bspw. dem Personal oder auch eingesetzten Betreuern in solchen Einrichtungen die Möglichkeit ein, Wahlberechtigten eben diese technische Hilfe zu geben.
Aus meiner Erfahrung als ASB-Vorstand im Regionalverband im Harz oder auch als stellvertretender Landesvorsitzender des ASB weiß ich, dass unser Personal diese Hilfeleistungen sehr verantwortungsbewusst ausübt, wenn es der Wunsch der Wählerinnen und Wähler ist. Sie mit diesem Antrag unter einen gewissen Generalverdacht zu stellen, halte ich für unangemessen und ungerechtfertigt.
(Beifall bei der Linken)
Ich sage das auch mit Blick auf die großen Hilfeleistungsorganisationen in diesem Land, die auch viele Pflegeheime und Krankenhäuser betreiben. Sie alle haben sich zu einer gewissen politischen Neutralität verpflichtet.
Ich selbst habe als Amtsinhaber, damals in Halberstadt als Oberbürgermeister und Vorsitzender des Regionalverbandes, während der Wahlkampfzeit das eigene Pflegeheim überhaupt nicht betreten. Ich weiß, dass auch andere Kandidaten keinen Zutritt bekommen haben. Das erwarte ich auch von anderen Heimen und Einrichtungen der großen Hilfeleistungsorganisationen.
Alles in allem gibt es aus unserer Sicht, aus Sicht meiner Fraktion für das Anliegen der AfD durchaus Möglichkeiten, die heute schon gesetzlich und in Rechtsvorschriften geregelt sind, die ausreichend sind und die vor allem flexibel in der Handhabung sind. Deshalb werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen können. - Vielen Dank.