Stefan Ruland (CDU):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Die Redebeiträge der Opposition lassen sich zusammenfassen mit der Redensart „Wer den Teufel an die Wand malt, spart Tapete“.
(Guido Kosmehl, FDP, und Olaf Meister, GRÜNE, lachen - Unruhe)
Herr Kohl, kein Beratervertrag in dieser Legislaturperiode wurde unter den Bedingungen vergeben, die zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geführt haben. Der § 34a LHO wird auch dahin gehend geändert, dass er bei Gefahr im Verzug, beim Thema der Gefahrenabwehr unter den im Gesetzentwurf genannten Bedingungen nicht rechtzeitig und unabweisbar stattfinden kann. Da sind keine unbestimmten Rechtsbegriffe. Es ist ganz klar festgelegt, auch in den anderen Paragrafen der LHO, was die Bedingungen sind.
Natürlich, Herr Meister, gibt es auch für einen durch Parlamentarier einberufenen Ausschuss eine Ladungsfrist. Nur wenn innerhalb dieser Ladungsfrist die Entscheidung zu treffen ist, dann ist diese Erleichterung in § 34a LHO anzuwenden.
(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP, und von Guido Kosmehl, FDP)
Darüber hinaus, Herr Kohl, gibt es noch eine Sache, die für mich ein bisschen in Richtung Realitätsverdrängung geht. Sie sprachen von Insolvenzverschleppung. Wenn Sie sich einmal § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung anschauen würden, dann wüssten Sie, dass staatliche Körperschaften grundsätzlich vom Insolvenzrecht ausgeschlossen sind. Das kann also nicht passieren. Wir werden nicht in Insolvenz gehen.
Dass man bei der pflichtigen Zuführung an Fonds und Stöcke eine Änderung vornimmt, hat einfach etwas mit der Realität zu tun. Herr Kollege Meister hat es zwar wohlwollend zur Kenntnis genommen, will aber trotzdem dagegen stimmen. Es muss eine Gestaltungsfähigkeit im Landeshaushalt geben - der Kollege Bernstein hat es auch gesagt , wenn es Sonderbedingungen gibt. Weil wir als regierungstragende Fraktion aber sehr wohl eine Verantwortung sehen, auch für die zukünftigen Generationen, haben wir ganz klar festgeschrieben, dass spätestens nach vier Haushaltsjahren dieses Gap wieder abgebaut werden muss, damit es eben nicht dazu kommt, dass man sich Jahr für Jahr Aussetzungen gönnt und die entsprechenden Einzahlungen in pflichtige Fonds und Stöcke nicht mehr nachholt. Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal dafür werben, hier eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf zu geben. Es sind gute und richtige Sachen darin, die im echten Leben, im Vollzug eines Haushalts, aber auch in den echten Lebensbedingungen bei der Vergabe von Beraterverträgen relevant sind.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Ruland, es gibt ein Fragebegehren von Frau Heiß. Würden Sie die Frage beantworten?
Stefan Ruland (CDU):
Ich höre sie mir an und entscheide es danach.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Das werte ich als ein Ja. - Frau Heiß, Sie können sie stellen.
Kristin Heiß (Die Linke):
Ja, wir versuchen das einmal. - Herr Ruland, wir haben natürlich auch gelesen, dass die Einzahlung spätestens nach vier Jahren nachgeholt werden soll. Dazu würde mich etwas interessieren. In der mittelfristigen Finanzplanung des Landes sind für das nächste Jahr und auch für das übernächste Jahr schon mehr als 1,5 Milliarden € Defizit veranschlagt. Für wie realistisch halten Sie es denn, dass das Land es tatsächlich schafft, innerhalb von vier Jahren das Geld nachträglich in den Pensionsfonds zu packen?
Stefan Ruland (CDU):
Also erst einmal beschließen wir heute nicht, dass an einen Fonds - hier im Speziellen an den von Ihnen genannten Pensionsfonds - eine Zuführung nicht getätigt wird. Vielmehr schaffen wir grundsätzlich eine Rechtsgrundlage für pflichtige Fonds und Stöcke, eine Ermächtigung an das Finanzministerium mit einer Eintrittshürde, also einer haushaltsrechtlichen Maßnahme, die dann nicht zum gewünschten Ergebnis führt.
Die Frage stellt sich gar nicht. Eine seriöse Landesregierung wie die von der CDU geführte Deutschland-Koalition wird natürlich den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und binnen dem gebotenen Zeitraum die Einzahlung nachholen. Dafür wird es unter Umständen zu Prioritätensetzungen kommen müssen, die dem einen oder anderen nicht gefallen, aber im Ergebnis ist das Recht und Gesetz und daran wird sich eine CDU-geführte Landesregierung immer halten.