Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Aufgaben um, die uns als Land mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz übertragen worden sind.

Bereits bei der Einbringung hatte ich darauf hingewiesen, dass wir uns auch als Landtag Sachsen-Anhalt andere Rahmenbedingungen gewünscht hätten. Ich verweise hier z. B. auf die starke Beachtung der besonderen Herausforderungen in einem dünn besiedelten Flächenland oder auf die Frage der Anerkennung der Leistungen bei der Reform der Krankenhausstruktur seit der friedlichen Revolution. Weiterhin sehe ich kritisch die Vorgaben der Bundesebene bezüglich der Einhaltung bestimmter Personaluntergrenzen; kritisch wird es auch bei den Fragen, welche erheblichen finanziellen Auswirkungen das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auf die Krankenhäuser in unserem Land haben wird.

Wir hatten zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eine sehr umfangreiche Anhörung. Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass daran so rege teilgenommen wurde. Das ist keine Selbstverständlichkeit, weil die zur Verfügung stehende Zeit an dieser Stelle wirklich extrem kurz war.

Heute wurde auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der GBD, schon mehrfach erwähnt. Aber gerade bei dem zuletzt beschlossenen Gesetz und bei diesem Gesetzentwurf wurde innerhalb von kürzester Zeit massive Arbeit geleistet. Deswegen ein ganz herzlicher Dank an die Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Einige der in der Anhörung gegebenen Hinweise sind auch in die Beschlussempfehlung eingeflossen. Ich verweise auf die Formulierungsvorschläge der Ärztekammer, auf die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände oder die Anregungen zur Arbeitsweise des Krankenhausplanungsausschusses. Die ursprünglich vorgesehene Formulierung zum Thema der Vernetzung von ambulanten und stationären Einrichtungen haben wir gestrichen. Ich verweise hier auf die bundesgesetzlichen Regelungen.

Aber für uns als CDU-Landtagsfraktion war es noch einmal wichtig, das Thema der sektorenübergreifenden Versorgung und die Schaffung neuer Versorgungsmodelle noch einmal aufzugreifen. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, diesen Entschließungsantrag zu stellen. Zu diesem möchte ich Sie natürlich um Zustimmung bitten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir schaffen hier eine Rechtsgrundlage dafür, dass unsere Krankenhäuser mit Leistungsgruppen ausgestattet werden. Das heißt, sie wissen, welche Leistungen sie zukünftig erbringen können. Sie wissen auch, was sie entsprechend abrechnen können. Das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist eines klar: Wir brauchen alle heutigen Krankenhausstandorte als Orte der medizinischen Versorgung. Es wird vielleicht nicht mehr überall das Schild „Krankenhaus“ außen angeschraubt sein, aber es werden Orte sein, wo medizinische Versorgung erbracht wird - und das immer von der Sicherstellung der Notfallversorgung her gedacht. Denn jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch darauf, in angemessener Zeit die Notfallversorgung zu bekommen, die sie bzw. er braucht.

Frau Ministerin, diese persönliche Bemerkung sei mir an dieser Stelle gestattet: Wir haben jetzt innerhalb kürzester Zeit über zwei Gesetzentwürfe beraten. Das war vielleicht für alle Beteiligten recht anstrengend. Wir haben es Ihnen vielleicht manchmal nicht leicht gemacht, aber das Haus hat es uns auch nicht leicht gemacht. In dem Sinne danke ich an dieser Stelle auch für die Zusammenarbeit mit dem Haus.