Dr. Anja Schneider (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kollegen! Der neue Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX ist, wie bereits angesprochen, das Ergebnis intensiver und teils auch sehr schwieriger, am Ende aber auch zufriedenstellender Verhandlungen. Deshalb gilt unser Dank ausdrücklich allen Beteiligten und allen voran den Leistungserbringern und ihren Vereinen, den Landesbehindertenbeauftragten, dem Landesbehindertenbeirat sowie allen anderen Mitwirkenden, die diesen anspruchsvollen Prozess mit teilweise sehr großem Engagement begleitet haben.
(Zustimmung bei der CDU)
Dass eine Vereinbarung gelungen ist, bedeutet vor allem für die betroffenen Menschen und ihre Familien Sicherheit und weitestgehende Verlässlichkeit. Als CDU-Fraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass damit endlich wieder eine stabile vertragliche Grundlage geschaffen wurde und vor allem die Übergangsregelung per Rechtsverordnung nun endet.
(Marco Tullner, CDU: Die Betonung liegt auf „endlich“! - Zustimmung bei der CDU)
Der Kern dieses neuen Landesrahmenvertrages ist ein modernes Verständnis von Teilhabe, bei dem jeder einzelne Mensch mit seinen persönlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und auch Lebensentwürfen im Mittelpunkt steht. Denn genau darin soll die Stärke der vorgesehenen Modularisierung der Leistungen liegen. Wenn dieser Plan dann so aufgeht, ermöglicht das eine passgenaue Unterstützung und stärkt die personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe und schafft vor allen Dingen mehr Flexibilität für die Betroffenen. Das entspricht nicht nur den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern das entspricht vor allem einem zeitgemäßen Verständnis von Würde und Selbstbestimmung.
Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben möglichst eigenständig gestalten können, besonders wichtig ist dabei der Bereich Arbeit und Beschäftigung. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen leisten wertvolle und unverzichtbare Arbeit.
(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)
An dieser Stelle muss unser Anspruch sein, bestehende Strukturen nicht einfach nur zu verwalten, sondern mehr Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und künftig stärker mit Zielvereinbarungen zu arbeiten und konkrete Chancen für Beschäftigung außerhalb von Werkstätten zu eröffnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei aller Zustimmung wird die Umsetzung eines derartig umfassenden Vertrages eine enge Begleitung benötigen. Die Träger, Einrichtungen und Mitarbeiter brauchen schlanke und praktikable Verfahren. Deshalb ist es richtig, dass sich die eingerichtete Arbeitsgruppe auch mit der Entbürokratisierung und der zukünftigen Steuerung von Leistungsangeboten beschäftigt. Denn mehr Personenzentrierung darf nicht zu mehr Bürokratie führen. Wir brauchen die Zeit für die Betreuung und Unterstützung und nicht für Verwaltungsaufgaben.
Ebenso müssen wir die Auswirkungen auf die Personalsituation beobachten. Schon heute stehen viele Einrichtungen unter erheblichem Druck. Deshalb braucht die Umsetzung Augenmaß, Verlässlichkeit und die Bereitschaft, dort nachzusteuern, wo es notwendig ist. Die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung daher zustimmen. - Ganz herzlichen Dank.