Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Rettungsdienst ist und bleibt eine tragende Säule der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Er kommt zum Einsatz, wenn Menschen in existenziellen Notlagen schnelle und verlässliche Hilfe benötigen. Unser Anspruch ist klar: Hilfe muss nicht nur zügig eintreffen, sondern auch qualitativ auf höchstem Niveau erfolgen.

(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU)

Gleichzeitig stehen wir vor erheblichen Herausforderungen: steigende Einsatzzahlen, wachsender Fachkräftebedarf und zunehmende Anforderungen an medizinische Qualität und Organisation. Deshalb ist es notwendig, den rechtlichen Rahmen weiterzuentwickeln und den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt zukunftsfest zu machen.

Mit dieser Gesetzesnovelle stellen wir den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt auf eine moderne, leistungsfähige und zukunftssichere Grundlage. Wir reagieren damit auf die Realität vor Ort und wir stärken den Rettungsdienst im ländlichen Raum. Die Menschen in unserem Land müssen sich darauf verlassen können, dass Hilfe schnell kommt und dass sie auf höchstem fachlichen Niveau erfolgt, und zwar vollkommen egal, ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen.

Deshalb verankern wir in den letzten Jahren bei uns erfolgreich erprobte Innovationen dauerhaft im Gesetz. Der Telenotarzt bringt ärztliche Expertise unmittelbar an den Einsatzort, digital, schnell und effizient. Der Telenotarzt ist eine zusätzliche Hilfe. Er unterstützt die Notfallsanitäter und ggf. auch Notärzte vor Ort, ohne sie zu ersetzen. Mittlerweile konnten so schon mehr als 1 000 Einsätze im Landkreis Mansfeld-Südharz, im Saalekreis und in der Stadt Halle erfolgreich gemeistert werden.

Im Rahmen der Anhörung   das hat der Abg. Kosmehl gerade gesagt   wurde unter anderem deutlich, dass es voraussichtlich nur einer telenotärztlichen Zentrale bedarf und dass diese stets bei einer Rettungsleitstelle sein sollte. Die Regierungsfraktionen haben dies aufgegriffen. Statt einen zweiten festen Standort vorzugeben, soll jetzt die Möglichkeit von bis zu zwei telenotärztlichen Zentralen bestehen. Das ist ein sachgerechter, verantwortungsvoller und flexibler Ansatz. Es wird landesweit mit einer telenotärztlichen Zentrale begonnen. Zugleich halten wir uns die Option für eine weitere Struktur offen.

(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)

Auch der Gemeindenotfallsanitäter ist ein echter Fortschritt für die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum. Der Gemeindenotfallsanitäter kommt zum Einsatz, wenn zwar ein medizinischer Notfall vorliegt, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint. Damit kommt wiederum der Rettungswagen nur dort zum Einsatz, wo er tatsächlich gebraucht wird. So werden die vorhandenen Ressourcen im Rettungsdienst zielgerichteter genutzt.

(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU)

Gleichzeitig stärken wir sehr bewusst die Qualität im System. Mit einer verbindlichen Fortbildungspflicht sorgen wir dafür, dass alle Beschäftigten dauerhaft auf dem neuesten Stand bleiben, medizinisch, technisch und im Umgang mit den Herausforderungen ihres Berufes. Qualität im Rettungsdienst ist keine Option, sie ist eine Verpflichtung.

(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU, von Guido Heuer, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)

Zugleich stärken wir die Handlungssicherheit der Einsatzkräfte, indem wir klare Regelungen zur Delegation heilkundlicher Maßnahmen schaffen. Das bedeutet weniger Unsicherheit, mehr Entscheidungsspielraum und damit schnellere Hilfe für die Patientinnen und Patienten.

Wir nutzen zudem die Chancen der Digitalisierung und des gesellschaftlichen Engagements. Die Einbindung freiwilliger Ersthelfer über digitale App-Alarmierungssysteme kann in kritischen Situationen entscheidende Minuten oder Sekunden überbrücken und Leben retten. Das ist eine sinnvolle freiwillige Ergänzung zum Rettungsdienst.

All diese Verbesserungen machen wir, ohne die bewährten Grundpfeiler infrage zu stellen. Vor allem bleiben die bestehenden Hilfsfristen unangetastet.

(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU, und von Guido Heuer, CDU)

Das ist ein bewusstes Signal für Stabilität und Verlässlichkeit, gerade für die Menschen im ländlichen Raum.

(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU, und von Guido Heuer, CDU)

Wir sorgen mit dieser Novelle dafür, dass der Rettungsdienst auch in Zukunft flächendeckend das leistet, was die Menschen im Land zu Recht erwarten: schnelle Hilfe, hohe Qualität und maximale Verlässlichkeit. Es ist ein Gesetz im Interesse der Menschen in Sachsen-Anhalt. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Ministerin, es gibt eine Frage, und zwar von Herrn Roi. - Herr Roi, Sie haben das Wort. Bitte.


Daniel Roi (AfD):

Vielen Dank. - Frau Innenministerin, ich habe eine Nachfrage. Es gab vor zwei Tagen noch ein Schriftstück für die Innenministerin und für die Mitglieder des Innenausschusses von der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Sachsen-Anhalt. Können Sie Position beziehen zu den Punkten, die darin aufgegriffen wurden? Es war noch einmal die Kritik oder der Hinweis, die Bitte, dass das mit aufgenommen wird.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können antworten.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Abg. Roi, das kann ich sehr gern machen, auch wenn wir die Themen zum Teil in der letzten Innenausschusssitzung behandelt haben.

Der erste Punkt ist die Bitte der Hilfsorganisationen, ausreichend Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter, die ja von den Kassen finanziert werden, vorzuhalten. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir in § 38 Abs. 3 Nr. 5 des Rettungsdienstgesetzes im Rahmen dieser Novelle vorgesehen haben, dass das erforderliche nichtärztliche Personal im Bereich der Ausbildung in den Blick genommen werden muss. Damit geben wir den Landkreisen und kreisfreien Städten eine bessere Verhandlungsposition. Die Zahl der Ausbildungsbedarfe orientiert sich im Augenblick sehr stark an den Altersabgängen im Rettungsdienst. Wir schlagen hiermit einen gewissen Prozentsatz auf, on top, weil eben der eine oder andere, der bspw. eine Ausbildung als Notfallsanitäter erfahren hat, nicht unbedingt im Rettungsdienst landet, sondern im Krankenhaus oder anderswo. Also, die Überlegung ist sozusagen, dass wir damit die Verhandlungsposition gegenüber den Krankenkassen stärken. Genau das ist in § 38 Abs. 3 Nr. 5 vorgesehen.

Der zweite Punkt ist, dass vorgeschlagen worden ist, dass es eine Ausnahmeregelung geben soll bei der Besetzung von Krankentransportwagen. Auch darüber ist meiner Erinnerung nach schon im Innenausschuss diskutiert worden. Ich halte eine solche Ausnahmeregelung für sehr fragwürdig; denn es geht eben nicht nur darum, wie ich gerade mehrfach sagte, dass schnelle Hilfe geleistet wird, sondern auch darum, dass qualitativ hochwertige Hilfe geleistet wird.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Deswegen legen wir im Rettungsdienst fest, wie welche Rettungsmittel auch von der qualitativen Ausbildung her besetzt werden. Ich finde, es wäre ein schwieriges Signal, wenn bspw. aufgrund eines zunehmenden Fachkräftemangels unsere Antwort wäre: „Dann nehmen wir doch die niedrigere Qualifikation, um ein Rettungsmittel zu besetzen.“. Das, finde ich, kann nicht die Antwort sein. Wir müssen eher zusehen, dass wir die vorhandenen Ressourcen im Rettungsdienst optimal nutzen, dass der Notarzt kommt, wenn er erforderlich ist.

Die Antwort kann nicht sein, wie es mit dieser Ausnahmeregelung angedacht worden ist, dass, wenn eben die entsprechende Qualifikation nicht vorliegt, dann einfach die niedrigere Qualifikation folgt. Ich glaube, wir brauchen intelligentere Lösungen. Diese intelligenteren Lösungen haben wir gerade mit dem Telenotarzt und bspw. auch mit dem Gemeindenotfallsanitäter vorgesehen. Beide Maßnahmen dienen dazu, dass die wertvolle Ressource Notarzt, dass die wertvolle Ressource Rettungswagen mit der entsprechenden Besetzung nur dort eingesetzt wird, wo sie tatsächlich eingesetzt werden muss, also ressourcenschonend, dass die qualitativ erforderliche Hilfe, die notwendig ist, auch tatsächlich geleistet wird.

Der dritte Punkt ist das Thema § 33 des Rettungsdienstgesetzes und die Frage der Finanzierung des Wasser- und Bergrettungsdienstes. § 33 ist meines Erachtens in den Jahren 2012, 2013 im Rettungsdienstgesetz verankert worden.

Der Wasser- und Bergrettungsdienst ist ein gewisser Zwitter, weil der Wasser- und Bergrettungsdienst selbst keinen Rettungsdienst leistet, sondern er die Person, die verunfallt ist, entweder aus dem Wasser oder aus den Bergen zum Rettungsdienst bringt, also eine gewisse Hilfeleistung leistet.

Weil der frisch gewählte DLRG-Präsident noch hier ist und wir vorhin unter anderem auch darüber gesprochen haben, will ich gern noch einmal erläutern, was damals bei der Einführung vereinbart worden ist. Weil der Wasserrettungsdienst genauso wie der Bergrettungsdienst eben keine rettungsdienstliche Leistung ist, die ganz normal wie der Rettungsdienst finanziert ist, sondern eine besondere Stellung hat, ist damals eine Pauschale für Wasserrettung und Bergrettung vereinbart worden, die von unterschiedlichen Kostenträgern finanziert wird. Im Bereich der Bergrettung bringen sich alle Kostenträger ein, im Bereich der Wasserrettung tun das im Augenblick nur die AOK und die Knappschaft. Insofern wäre es, glaube ich, Aufgabe der Hilfsorganisationen, auf alle Kostenträger zuzugehen, und wir sind gern bereit, das zu begleiten.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke, Frau Zieschang, sehr ausführlich, aber ich will das überhaupt nicht kritisieren; die Frage war offensichtlich so.