Karin Tschernich-Weiske (CDU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Beschlussempfehlung beraten wir über einen wichtigen Schritt für die Zukunft der juristischen Ausbildung in Sachsen-Anhalt. Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass über den Entwurf im Rechtsausschuss erfolgreich beraten werden konnte. Wir freuen uns darüber, dass wir gemeinsam eine Lösung gefunden haben. Besonders wichtig waren für uns zwei Punkte. Wir haben uns von Anfang an für die Einführung des Bachelor of Laws eingesetzt, und das auch mit einer Rückwirkung. Die Einführung dieses Bachelor-Abschlusses ist für uns ein Zeichen der Gerechtigkeit und, Herr Hecht, auch ein Zeichen der Anerkennung für erbrachte Leistungen.

(Christian Hecht, AfD: Haben Sie Jura studiert?)

Studierende, die große Teile der juristischen Ausbildung bereits erfolgreich absolviert haben, sollen davon auch profitieren können. Mit dem Bachelor schaffen wir einen zusätzlichen, klaren und anerkannten Abschluss, der die Leistung der Studierenden sichtbar macht und ihnen neue Perspektiven eröffnet. Genau damit halten wir die Juristenausbildung in Sachsen-Anhalt modern. Wir sorgen dafür, dass unser Ausbildungsrecht nicht starr bleibt, sondern auf die Entwicklung im Hochschul- und Ausbildungsbereich reagiert. Wir tun das auch mit Blick auf unsere Nachbarn; denn Thüringen und Sachsen sind uns bei diesem Thema bereits vorausgegangen. Es war daher richtig und notwendig, dass Sachsen-Anhalt nicht länger zurückbleibt, sondern mitzieht. Wer gute Nachwuchskräfte gewinnen will, der muss zeitgemäße Ausbildungswege anbieten. Das gilt gerade auch im juristischen Bereich.

Ebenso begrüßen wir die Möglichkeit, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren. In der juristischen Ausbildung dürfen hohe Anforderungen gestellt werden, aber sie muss zugleich Menschen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten gerecht werden. Wer Kinder betreut oder pflegebedürftige Angehörige versorgt, der braucht die Chance, den Vorbereitungsdienst unter angepassten Bedingungen zu absolvieren. Dass dies nun möglich ist, ist ein Gewinn für die Betroffenen und für die Attraktivität des juristischen Berufswegs insgesamt.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Insgesamt ist dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht ein vernünftiger und notwendiger Schritt. Er stärkt die Ausbildung, schafft mehr Flexibilität und macht Sachsen-Anhalt im Wettbewerb um die besten Köpfe anschlussfähig. Deshalb unterstützen wir als CDU-Fraktion die vorliegende Beschlussempfehlung.