Guido Kosmehl (FDP):

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir müssen.

(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)

- Herr Waehler, jetzt bleiben Sie doch einmal ruhig.

(Lothar Waehler, AfD: Sie schreien doch auch immer so rum!)

- Ja, aber wir sind hier in der Debatte. Sie machen immer Ihre Zwischenrufe.

(Lothar Waehler, AfD: Machen Sie doch auch!)

Das muss ja nicht sein.

(Eva von Angern, Die Linke, lachend: Muss doch nicht sein!)

Wir versuchen hier eine Debatte zu führen.

(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)

- Ja, aber zur Debatte und nicht zu Kollegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es am Anfang einräumen: Ja, wir werden mit dieser Neuregelung des Landesbesoldungsgesetzes den Koalitionsvertrag, den CDU, SPD und FDP im Jahr 2021 geschlossen haben, verletzen.

Wir hatten uns damals vorgenommen, inhalts- und zeitgleich Tarifabschlüsse zu übernehmen und auf die Beamten zu übertragen. Das können wir derzeit nicht leisten, nicht weil wir es nicht wollen, sondern weil in der Zwischenzeit eine verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, nämlich die des Bundesverfassungsgerichts, uns mit dem Abstandsgebot eine neue Hürde eingezogen hat, die wir berücksichtigen müssen, damit wir nicht Gefahr laufen, dass unser Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz verfassungswidrig ist.

Dabei, sehr geehrter Herr Kohl, ist es unerheblich, ob dies 1 ct, 2 ct oder 3 ct sind. Eine Überschreitung - das ist immer das Problem, wenn Gerichte starre Prozentsätze vorgeben - ist eine Überschreitung und würde zu einer Verfassungswidrigkeit führen. Wir wollen dieses Risiko an der Stelle nicht eingehen.

Zu Ihrem Antrag ist auch zu sagen, dass er sehr undifferenziert ist. Denn wenn Sie gerechnet haben - was ich Ihnen durchaus zutraue  , dann werden Sie gesehen haben, dass Sie nicht konsequent von A 5 Stufe 1 bis A 10 Stufe 3 überall die 100 € Mindestbeitrag unterschreiten, sondern schon bei A 7 und teilweise bei A 6 hinten die 100 € überschreiten. Das heißt, Sie hätten es stufengenau machen müssen.

Aber, wie gesagt, so sehr der Wunsch auch da ist - und glauben Sie mir, ich habe dafür auch in der ersten Lesung geworben zu sagen: lasst uns noch einmal gucken, ob wir dabei nicht besser herankommen, um es inhalts  und zeitgleich umzusetzen  : Wir schaffen es nicht. Deshalb bin ich trotzdem froh, dass wir so schnell sind, dass wir quasi mit nur einem Monat Verzug zu den Tarifbeschäftigten den Beamtinnen und Beamten in unserem Land über eine Nachzahlung auch die entsprechende Erhöhung geben können.

Deshalb sage ich abschließend, Herr Präsident, dieses Gesetz ist wichtig und wir erfüllen damit unseren Auftrag. Aber wir wissen heute schon, wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode insgesamt über die Frage der Beamtenbesoldung, der Struktur der Tabellen und des Stellenkegels unterhalten müssen,

(Kristin Heiß, Die Linke: Ja!)

weil wir weitere Urteile des Verfassungsgerichts bekommen, die uns dazu zwingen nachzuschärfen. Darauf freue ich mich. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.