Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Kollege Kosmehl, korrekt, Parken schützt Sie auch vor dieser Fairness. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt immer mal wieder Gesetze, die ihren gedanklichen Ursprung in einem konkreten Einzelfall haben, und hier haben wir es wohl mit einer solchen Regelung zu tun.

Die Landesregierung schließt hier eine Regelungslücke zur Sicherung der Kosten grundstücksbezogener Ersatzvornahmen - eine Regelung, die es in anderen Bundesländern gibt und deren hypothetischer Anwendungsfall in Sachsen-Anhalt von der herbeigeführten Insolvenz von Domo durch den Mutterkonzern wohl noch nicht eingetreten ist.

Durch die gesetzliche Regelung der grundstücksbezogenen Kosten einer Ersatzvornahme als öffentliche Last sichert sich das Land in eigener Zuständigkeit und ohne eigene Kompetenz im Bereich des Insolvenzrechts ein Sonderrecht mit Vorrang.

So kann das Land bei einer späteren Insolvenz seinen Kostenanspruch im Wege eines Zwangsversteigerungsverfahrens geltend machen. Dass wir uns mit der Krücke der Kosten über die Ersatzvornahme aushelfen müssen, liegt auch daran, dass wir keine bundes- oder europarechtlich einheitlichen Lösungen zur Sicherung zukünftiger Ansprüche der öffentlichen Hand gegenüber gescheiterten oder bewusst in die Pleite geführten Industrieunternehmen oder Grundstückseigentümern haben - auch wenn ich hoffe, dass das behördliche Einschreiten zur Gefahrenabwehr auch zukünftig eine Ausnahme bleibt.

Ein besonderes rechtliches Schmankerl ist die unechte Rückwirkung nach dem neuen § 109b SOG LSA. Eine solche ist dann rechtlich grundsätzlich zulässig, wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhält. Eine Ausnahme davon gilt nur, wenn bei Abwägung mit den Belangen des Gemeinwohls das schutzwürdige Vertrauen des nachteilig in seinen Rechtspositionen Betroffenen den Vorrang auch tatsächlich verdient.

Ob und inwieweit das hier bspw. auch auf Belange der durch § 55 der Insolvenzordnung geschützten Masseverbindlichkeiten zutrifft, also in die Abwägung zu bringen ist, oder ob diese dann überwiegen, werden wir im parlamentarischen Verfahren noch zu klären haben. Das ist keine sozusagen ganz kleine Frage. Ich hoffe, dass wir das trotzdem in der verbleibenden Zeit noch klären. Wir werden uns bemühen. Wir haben uns bereits darauf verständigt, dass wir das auch zwischen Opposition und Regierung hinbekommen. - Herzlichen Dank.