Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In Sachsen-Anhalt ist die Situation der Krankenhäuser angespannt. Die Versorgung ist bereits in den 90er-Jahren einmal bereinigt worden; die bestehenden Häuser sind größtenteils auch versorgungsrelevant.
Das Problem sind angespannte Verhältnisse im Gesundheitswesen insgesamt. Die Krankenhausreform des Bundes soll nun die Strukturen an die Herausforderungen anpassen und darauf aufbauend die gesetzlichen Grundlagen schaffen. In unseren Augen muss das Ziel klar sein: Eine flächendeckende, aber vor allem auch qualitativ hochwertige Versorgung; denn nicht jeder Eingriff kann an jedem Krankenhaus durchgeführt werden.
In Sachsen-Anhalt haben wir besondere Herausforderungen. Wir haben den demografischen Wandel und damit eine stark alternde Bevölkerung. Das heißt, wir haben zum einen mehr Bedarfe in der Behandlung, aber gleichzeitig weniger Menschen, die diese Leistungen erbringen können. Dazu kommt eine hohe Krankenlast bspw. durch den Anstieg chronischer Erkrankungen, durch Multimorbidität und damit einhergehend eben einen höheren Versorgungsaufwand pro Patient.
Aber auch strukturelle Herausforderungen zeigen sich. Viele Krankenhäuser stehen unter wirtschaftlichem Druck; wenige schreiben schwarze Zahlen. Dazu habe ich in meiner Rede zu den vorhergehenden Tagesordnungspunkt Einiges gesagt. Wir haben einen Fachkräftemangel und wir haben Investitionsrückstände im Land. Dementsprechend sind Anpassungen in der Versorgungsstrukturen notwendig; denn die aktuellen Strukturen werden und können so nicht eins zu eins weitergeführt werden.
Die Grundlage für Anpassungen des Krankenhausgesetzes ist die Krankenhausreform des Bundes. Nicht jedes Krankenhaus kann, sollte und darf auch jede Leistung vorhalten und erbringen. Was es braucht, ist eine abgestufte Krankenhauslandschaft, die genau dadurch auch ermöglicht werden soll. Die Spezialisierung vor allem auf speziellere Eingriffe führt letztlich zu Qualitätssteigerungen und ist sinnvoll. Auch die Notwendigkeit von Kooperationen haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, auch im Sinne der Qualität. Dafür werden jetzt Leistungsgruppen eingeführt, die bundesweit einheitliche Standards bieten sollen.
Aus unserer Sicht bringt das Ganze notwendige Strukturveränderungen mit sich mit dem Fokus auf eine Spezialisierung und auf die Qualität der Versorgung, ohne dass die Strukturen angepasst sind an die individuellen Situationen der einzelnen Bundesländer. Dementsprechend finden wir vielleicht nicht alles gut, was die Krankenhausreform des Bundes mit sich bringt. Dennoch müssen wir natürlich mit diesen geänderten Rahmenbedingungen umgehen und die neuen Strukturen umsetzen.
Unser Ziel ist es aber, Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass gut arbeitende Krankenhäuser wirtschaftlich auch immer bestehen können, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gerade auch in der Fläche dafür zu sorgen. Qualitätssteigerungen werden nur durch Spezialisierungen und durch eine Konzentration von Leistungen möglich sein. Der Fokus auf Kooperationen zwischen einzelnen Akteuren ist dabei nicht außer Acht zu lassen.
Ein weiteres strukturelles Problem ist, dass die neue Vergütungsstruktur der Bundesebene die bestehenden Fehlanreize nicht vollständig beseitigt und auch die Vorhaltestruktur letztlich stets fallbezogen ist. Man schafft es letztlich also nicht, eine echte Vorhaltevergütung zu schaffen, bei der der Bestand eines Krankenhauses in einer bestimmten Struktur unabhängig davon ist, wie viele Menschen dorthin gehen.
Nichtsdestotrotz haben wir einen Entwurf eines Krankenhausgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt, der notwendig ist, um die Bundesvorgaben umzusetzen. In unseren Augen gibt es dabei vor allem zwei Baustellen. Im Krankenhausplanungsausschuss brauchte es bislang einvernehmlich erzielte Entscheidungen. Eine finale Entscheidung soll jetzt aber beim Land liegen, sofern keine Einigung im Ausschuss erzielt werden kann. Das sehen wir kritisch; denn es hat durchaus seine Gründe, weshalb man diese Struktur so gewählt hat. Darüber, dass der Krankenhausplanungsausschuss mit der vorgesehenen Neuregelung eher zu einem beratenden Gremium wird, müssen wir diskutieren; das sehen wir sehr kritisch.
Ein zweiter Diskussionspunkt ist die aufgenommene sektorenübergreifende Versorgung bzw. sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Diese sind an sich erst einmal positiv, da die Integration von ambulanten, teilstationären Leistungen und pflegerischer Versorgung durchaus sinnvoll ist. Gerade in den ländlichen Räumen kann das helfen, aber es braucht trotzdem klare Regelungen bspw. dafür, wie es sich mit der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung verhält, nach welchen Kriterien letztlich einzelne Standorte ausgewählt werden und ausgewählt werden können. Es stellt sich die Frage, ob es auch wirklich sinnvoll ist, auch wenn das eine bundesgesetzliche Vorgaben ist, dass wirklich immer alle ambulanten Leistungen in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung erbracht werden können.
In unseren Augen ist es sinnvoll, da die Kassenärztliche Vereinigung den Sicherstellungsauftrag hat, dass sie dabei immer mit eingebunden wird und letztlich auch ihre Zustimmung geben muss, wenn es eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung gibt.
Dementsprechend werden wir den Gesetzentwurf in den Sozialausschuss, und zwar nur in den Sozialausschuss, ohne die Beteiligung eines mitberatenden Ausschusses überweisen und dort gucken, welche Änderungen sich ggf. noch ergeben. - Vielen Dank.