Christian Hecht (AfD):

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf will das Jurastudium und das Referendariat in Sachsen-Anhalt attraktiver machen. Das ist ein legitimes Ziel. Selbstverständlich ist es sinnvoll, das Referendariat familienfreundlicher zu gestalten und bundesrechtliche Vorgaben umzusetzen.

Der zentrale politische Punkt dieses Gesetzes ist aber der integrierte Bachelor of Laws. Die Landesregierung sagt selbst: Volljurist wird man weiterhin nur mit beiden Staatsexamina. Daran wird nicht gerüttelt. Genau deshalb muss man die Frage stellen: Was ist denn eigentlich die Botschaft dieses neuen Abschlusses?

Die Botschaft lautet doch: Wir schaffen einen zusätzlichen Titel unterhalb der maßgeblichen Prüfung, um Druck zu mindern, Leistungen symbolisch anzuerkennen und die Statistik der Erfolgswege freundlicher aussehen zu lassen. Das mag psychologisch verständlich sein, bildungspolitisch ist es unserer Auffassung nach der Weg in die falsche Richtung.

Wir kennen diese Logik längst aus anderen Bereichen der Bildungspolitik. Die Kultusministerkonferenz hat in den vergangenen Jahren bundesweit Erleichterungen bei den Abschlussprüfungen zugelassen: mehr Auswahl, mehr Zeit, thematische Eingrenzungen, Schwerpunktsetzungen.

Die Zahl der Bestnoten stieg, während in zentralen Kompetenzbereichen, gerade in Deutsch, die Leistungen deutlich gesunken sind. Genau das ist das Problem. Wenn der Staat Schwierigkeiten nicht durch bessere Bildung, sondern durch weichere Pfade zum Zertifikat beantwortet, dann leidet am Ende die Aussagekraft des Abschlusses.

Sicherlich ist der Bachelor unterhalb des Staatsexamens nicht völlig wertlos, aber er ist im juristischen Kernbereich kein gleichwertiger Berufsabschluss. Er eröffnet weder die Befähigung zum Richteramt noch den Zugang zu den klassischen reglementierten Berufen des Rechts. Sein Marktwert liegt, wenn überhaupt, vor allem in Rand- und Querschnittstätigkeiten in Verwaltung und Wirtschaft. Das ist seine Achillesferse; denn genau dort wird der Druck wachsen.

Die immer stärker in den Arbeitsmarkt vordringende Künstliche Intelligenz automatisiert zuerst nämlich nicht das richterliche Urteil und auch nicht die anwaltliche Verantwortung vor Gericht, sondern die standardisierbaren Vorarbeiten wie Recherche, Analyse, Entwurf etc. Gerade in diesen Segmenten wird die Konkurrenz aber durch die Künstliche Intelligenz härter. Wer jungen Menschen also einreden will, ein Abschluss unterhalb des Staatsexamens sei bereits ein tragfähiges Äquivalent für das Examen, der verspricht mehr, als der Markt und das Berufsrecht hergeben.

Deshalb bleibt unsere Position unverändert. Familienfreundlichkeit ja, attraktive Rahmenbedingungen ja, aber keine bildungspolitische Gewöhnung daran, die Anforderungen abzusenken oder deren Härte mit neuen Titeln zu umspielen. Der Maßstab in der Juristenausbildung muss die Qualität bleiben und nicht die wohlklingende Überschrift auf einer Urkunde. Wir werden uns deshalb enthalten. - Vielen Dank.