Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Immer wieder diskutieren wir hier im Landtag unterschiedliche Aspekte der Krankenhausstruktur in Sachsen-Anhalt. Nun liegen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - kurz KHVVG - und das Krankenhausversorgungsanpassungsgesetz - kurz KHAG - endgültig vor.
Dass wir als Land Sachsen-Anhalt teilweise andere Vorstellungen hatten, ist bekannt, z. B. bei der Frage von Ausnahmeregelungen oder der stärkeren Berücksichtigung der neuen Struktur der Krankenhäuser nach der friedlichen Revolution in unserem Bundesland.
Nun gilt es aber, die bundesgesetzlichen Regelungen auch in Sachsen-Anhalt umzusetzen, gerade im Hinblick darauf, dass unsere Krankenhäuser Planungssicherheit darüber brauchen, welche Leistungen sie zukünftig erbringen können und welche sie auch bezahlt bekommen. Dazu bedarf es der Zuweisung von Leistungsgruppen.
Die entsprechenden Anträge wurden von den Krankenhäusern bereits im vergangenen Jahr an den Medizinischen Dienst übermittelt. Dieser überprüft die Einhaltung der erforderlichen Kriterien. Durch das erwähnte KHAG muss jetzt noch einmal eine Neuprogrammierung der dafür angeschafften Prüfungssoftware vorgenommen werden.
Um es noch einmal ganz klar und deutlich zu sagen: Wir brauchen auch zukünftig alle heutigen Krankenhausstandorte als Orte der medizinischen Versorgung.
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)
Vielleicht wird es nicht immer das klassische Krankenhaus sein, aber es wird ein Ort sein, an dem die benötigten medizinischen Leistungen erbracht werden.
Gerade im Sinne der Sicherung der Behandlungsqualität werden wir zu einer Konzentration und Schwerpunktbildung bei den Krankenhäusern kommen müssen, auch, weil das ärztliche und das nichtärztliche medizinische Fachpersonal nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, sondern nachhaltig eingesetzt werden muss. Gegebenenfalls gehört dazu auch eine Konzentration an einem neuen Standort.
Ich verweise hier beispielhaft auf die Pläne des Harzklinikums mit seinem geplanten Neubau in Blankenburg. Auch hierbei ist vorgesehen, dass die bisherigen Orte der medizinischen Versorgung weiterhin genutzt werden. Aber eines ist klare Maßgabe: Die Notfallversorgung muss auf jeden Fall gesichert sein.
(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)
Jede und jeder, die oder der einen medizinischen Notfall hat, muss sicher sein können, dass er in angemessener Zeit versorgt wird,
(Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU)
dass die Behandlung entweder erfolgreich abgeschlossen wird oder dass diese Person so weit stabilisiert wird, dass sie in eine spezialisierte Klinik verlegt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass die Leistungsgruppen durch den Krankenhausplanungsausschuss und das zuständige Ministerium auf der Basis der fachlichen Zuarbeiten des Medizinischen Dienstes an die Krankenhäuser zugewiesen werden können.
Der Gesetzentwurf enthält aber noch weitere Vorschläge, die wir intensiv beraten müssen. Denn es gibt aus unserer Sicht dazu noch erheblichen Beratungsbedarf, auch im Rahmen der Anhörungen, z. B. zu der Zusammensetzung des Krankenhausplanungsausschusses. Dieses Gremium muss einerseits in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen, und andererseits müssen die Beteiligten die Gelegenheit haben, dort zu Wort zu kommen und gehört zu werden.
Ein weiteres Thema ist die Vernetzung von ambulanten und stationären Angeboten. Wir kennen den Trend zur Ambulantisierung und wissen, dass wir im weltweiten Vergleich hierbei nicht unbedingt eine Spitzenposition einnehmen und noch weiteres Potenzial haben. Das soll aber nicht in einem Konflikt mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in unserem Bundesland enden.
Wir brauchen neue Versorgungsmodelle, die nachhaltig und bedarfsorientiert sind und vor Ort auch praktisch umgesetzt werden können. Ich verweise hier auf das AOK-Krankenhausforum in der vergangenen Woche, auf dem in mehreren Redebeiträgen deutlich wurde, welche Schritte hierzu notwendig sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns ist bewusst, dass ein solcher Gesetzentwurf im Endspurt einer Wahlperiode etwas sehr Ungewöhnliches ist.
(Zuruf: Ja!)
Auch ich hätte mir mehr Zeit gewünscht, um dieses Thema ausführlich zu behandeln. Doch die Zeit drängt. Der Bund hat uns mit seiner Beschlussfassung zu den Gesetzen unter Zugzwang gestellt. Doch was wir jetzt bei aller Eile auch brauchen, ist eine gründliche Debatte. Es geht darum, unsere Krankenhäuser für die Bürger so aufzustellen, dass sie zukunftsfähig sind.
Die verbleibende Zeit werden wir entsprechend nutzen. Aber ich kann an dieser Stelle natürlich nicht verheimlichen, dass die geplante GKV-Stabilisierungsgesetzgebung auch auf die Krankenhäuser erhebliche Auswirkungen haben wird, und zwar nicht nur auf diese.
Wenn es darum geht, dass wir unser Gesundheitssystem stabil aufstellen wollen, werden wir uns auch damit beschäftigen müssen, wie wir mit den geplanten Kürzungen, die im Raum stehen, umgehen. Wenn der übergroße Teil unserer Krankenhäuser sich zurzeit in einer finanziellen Notsituation befindet, und zwar weil man weit weg ist von schwarzen Zahlen ist, kann uns das nicht beruhigt lassen, sondern wir müssen uns auch an dieser Stelle um unsere Krankenhäuser kümmern.
Das hat nicht nur die Umfrage einer großen Krankenkasse deutlich gemacht, das bekomme ich auch immer wieder vor Ort vermittelt. Die Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im ganzen Land ist der entscheidende Faktor, auch bei dieser Landtagswahl.