Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf dient einerseits der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes und andererseits einer Anpassung des Verfahrens der Krankenhausplanung im Land.
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz ist am 15. April 2026, also vor etwa einem Monat, in Kraft getreten. Diese Krankenhausreform des Bundes zielt auf eine Steigerung der Behandlungsqualität in Krankenhäusern durch Spezialisierung. Krankenhausleistungen sollen nur insoweit erbracht und finanziert werden, als einem Krankenhausstandort definierte und an Qualitätsvorgaben gebundene Leistungsgruppen durch die Planungsbehörden der Länder zugewiesen wurden.
Zudem erfolgt die Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser nicht mehr allein über Fallpauschalen, sondern künftig über eine aus diesen ausgegliederte Vorhaltevergütung, welche an die Zuweisung von Leistungsgruppen gebunden ist.
Voraussetzungen und Verfahren der Leistungsgruppenzuweisung sind äußerst detailliert bereits vom Bundesgesetzgeber ausgestaltet worden. Deshalb beschränkt sich der Entwurf des Ihnen vorliegenden Änderungsgesetzes auf folgende Klarstellungen:
Zu der Leistungsgruppenzuweisung in der Somatik erfolgt wie bisher die Planung für den Bereich der psychiatrischen Versorgung anhand von Fachgebieten. Neben den bundesgesetzlich normierten Auswahlkriterien für die Zuweisung von Leistungsgruppen können weitere Auswahlkriterien zur Anwendung gebracht werden, bspw. solche, die in den Planungsvorgaben des Landes geregelt wurden.
Ferner enthält der Entwurf eine Klarstellung zur Zulässigkeit der Befristung von Leistungsgruppenzuweisungen sowie zur notwendigen Einbindung der an der Krankenhausversorgung unmittelbar Beteiligten.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Krankenhausreform wurden sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eingeführt. Diese berücksichtigt der vorliegende Gesetzentwurf, um auch in ländlichen Regionen eine bedarfsgerechte Versorgung mit stationären Krankenhausleistungen zu gewährleisten. Dennoch - Frau Dr. Pähle hat es schon gesagt , werden wir das noch einmal vom GBD, überprüfen lassen.
Zudem schafft der Gesetzentwurf eine rechtssichere Grundlage, um die Krankenhausplanung des Landes bereits anhand der Kriterien der bundesgesetzlich geregelten Leistungsgruppen vornehmen zu können. Damit wird das Verfahren der Krankenhausplanung neu geregelt. Auf diese Weise wird eine Verkürzung der Gesamtverfahrensdauer erwartet.
Einer Vereinfachung des Verfahrens dient auch das im Entwurf vorgesehene digitale Antragsverfahren für die Zuweisung von Leistungsgruppen, welches über ein IT-Antragsportal zu erfolgen hat.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Durch die Neuregelung des Verfahrens der Krankenhausplanung wird die bisherige Trennung in Rahmenvorgaben und Krankenhausplan aufgegeben, über die bislang in gesonderten Verfahren zu entscheiden ist. Damit ist auch die Mitwirkung der Beteiligten entsprechend der bisherigen Praxis über alle Phasen der Planaufstellung hinweg gesetzlich garantiert.
Eines ist mir auch nach der vorangegangenen Debatte besonders wichtig: Es werden klarstellend die Folgen der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes und des sich daraus ergebenden Versorgungsauftrages des Krankenhauses geregelt.
Insbesondere eine frühzeitige Informationspflicht des Krankenhausträgers gegenüber dem jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt über eine beabsichtigte Schließung des Betriebes oder Verlagerung des Standortes ist darin enthalten. Auf diese Weise sollen Landkreise und kreisfreie Städte in die Lage versetzt werden, Handlungsalternativen für einen Erhalt des Standortes frühzeitig prüfen zu können.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es geht bei dem an der einen oder anderen Stelle etwas technisch anmutenden Änderungsgesetzentwurf insbesondere um Steuerungsfähigkeit, Planungssicherheit und Versorgungsqualität.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich bei den Koalitionsfraktionen für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs zu bedanken. Selbstverständlich werden wir das Gesetzgebungsverfahren mit allen Kräften begleiten. - Herzlichen Dank.