Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Tullner! Zum Ende des Jahres 2024 hatte die Landesregierung den Landesrahmenvertrag zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen fristgerecht gekündigt. Ziel war es, im Rahmen einer Neuverhandlung die Umsetzung der wesentlichen Ziele des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention zu verbessern.

Die mangelnde Deinstitutionalisierung der Eingliederungshilfe in Deutschland hat im Rahmen der Staatenprüfung zur Kritik bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geführt. Es bestand also zwingender Nachholbedarf auch bei uns im Land.

In den Verhandlungen neuer Rahmenvereinbarungen wurde die Chance gesehen, die fachlichen Ziele der Inklusion noch stärker zu verfolgen und besser zu erreichen. Konkret geht es um eine stärkere Teilhabe, um mehr Selbstbestimmung und um mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Sachsen-Anhalt hat bisher die höchste Dichte an sogenannten besonderen Wohnformen, d. h. an stationären Einrichtungen, und eine vergleichsweise geringe Ambulantisierungsquote. Zudem müssen Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten geschaffen werden und wir müssen - das ist unser aller Ziel - mehr Menschen mit Behinderungen eine Chance zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.

Meine Damen und Herren! Die Verhandlungen eines neuen Landesrahmenvertrages wurden am 17. Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen. Nunmehr gilt es, die vereinbarten Inhalte umzusetzen. Dazu haben die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer Termine vereinbart, zu denen die Umstellung auf die neue Leistungs- und Vergütungssystematik verhandelt werden soll.

Im Juni 2026 wird bereits die erste Einrichtung auf den neuen Landesrahmenvertrag umgestellt. Unabhängig davon arbeitet der zuständige Ausschuss, der sogenannte GK 31, an weiteren Punkten zur Entwicklung der Eingliederungshilfe im Land. Im Moment wird bspw. eine Anlage zum Rahmenvertrag erarbeitet, die eine alternative Finanzierungsform, das sogenannte Angebotsbudget, ermöglichen soll.

Meine Damen und Herren! Wir können nach schwierigen Verhandlungen, die Sie alle wahrnehmen konnten, wieder zu einem vertrauensvollen Miteinander übergehen. Ich danke abschließend allen Beteiligten, den Trägern und Trägerverbänden ausdrücklich für den positiven Abschluss der sehr schwierigen Verhandlungen. Er legt die Grundlage für ein auch zukünftig vertrauensvolles Miteinander und eine gute Zusammenarbeit, etwa beim Angebotsbudget. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.