Kristin Heiß (Die Linke):

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode mehr als vier Jahre lang in diesem Untersuchungsausschuss zugebracht. Wir haben Dutzende Zeugen gehört, wir haben uns meterweise Akten angeschaut   ein ganzer Raum voll mit Akten  , um zu verstehen, was ist in den Legislaturperioden vor uns eigentlich schiefgegangen. Es gab zum Teil keine haushaltsrechtlichen Ermächtigungen für Beraterverträge, es gab den Transparenzbeschluss, der mehrfach verletzt wurde, es gab eine Umgehung von Ausschreibungen, es gab keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und es gab parteipolitische Verflechtungen. Das alles war so schlimm und so krass, dass wir gemeinsam gesagt haben, wir müssen jetzt etwas machen, Leute. Die Idee für eine Gesetzesänderung kam   der Kollege Heuer hat es schon gesagt   von der CDU-Fraktion, gemeinsam mit Herrn Leimbach, dem Berater damals. Wir fanden die Idee gut. § 34a ist ein guter Paragraf. Darum haben wir damals zugestimmt. Ich weiß noch, dass sich die Landesregierung mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hat. Herr Robra war auch im Untersuchungsausschuss und wollte das auf gar keinen Fall.

Was ist seitdem passiert? - Ich habe einmal nachgeschaut. Die Exekutive, die Landesregierung, hat sich im Jahr 2004 einmal überlegt, es wäre gut, wenn sich auch die Staatssekretäre immer die Beraterverträge angucken und noch eine interne Kontrollfunktion haben. Das gibt es nicht mehr. Das wurde in dieser Legislaturperiode abgeschafft. Wir hatten eine Beraterdatenbank, in die alle Beraterverträge eingespeist wurden, damit man eine Übersicht hat, wer eigentlich was macht. Diese Beraterdatenbank gibt es nicht mehr. Das heißt, wir haben jetzt nur noch § 34a, und der soll aus meiner Sicht sehr wohl an dieser Stelle gestutzt werden. Das ist aus meiner Sicht ganz klar eine Verschiebung der Macht hin zur Exekutive. Das hat ganz viel mit Gewaltenteilung zu tun. Das haben wir damals ganz konkret besprochen im Untersuchungsausschuss, dass wir uns als Parlament ein Stück der Kontrolle zurückholen müssen.

Ich will auch noch einmal auf die Zahlen hinweisen, weil Herr Schmidt hier gerade von 20 000 € sprach. In der fünften Wahlperiode wurden Beraterverträge in Höhe von 9,5 Millionen € vergeben. In der sechsten Legislaturperiode waren es 14 Millionen €, in der siebenten Legislaturperiode waren es 9,2 Millionen €. Wissen Sie, wie viel es in dieser Legislaturperiode sind? - 73,2 Millionen €, und Domo und das Jahr 2026 sind darin noch gar nicht enthalten. 73,2 Millionen €! Damit könnte man übrigens 100 Referenten fünf Jahre lang bezahlen. Ich glaube, dann könnten wir auf einen Großteil der externen Beratung verzichten. Das ist ganz klar.

(Beifall bei der Linken)

Wir sind also ganz klar gegen diese Änderung. Alles, was zu uns kommt, ist, glaube ich, dringend und unabweisbar. Ansonsten würde es ja im Haushaltsplan stehen. Wenn es nicht ganz dringend und unabweisbar wäre, dann würden die Kollegen aus den Ministerien doch gar nicht zu uns kommen. Darum sind wir dagegen, es hier überhaupt zu behandeln und darum sind wir auch gegen eine Überweisung dieses Gesetzentwurfes. Wir finden es total irre, was hier gerade passiert. Ich bin auch enttäuscht. Die CDU-Fraktion hat es eingebracht. Dass ihr da jetzt umfallt - schade.