Dr. Katja Pähle (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn meiner Rede drei Fragen stellen.

Erstens: Ist es sinnvoll und notwendig, über die Berücksichtigung besonders belastender Arbeit in der gesetzlichen Rente zu diskutieren, auch als Zeichen des Respekts? - Ja. Deshalb wollen wir diesen Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss überweisen. Kollege Krull hat das schon gesagt.

Zweitens: Ist das österreichische Modell ein Vorbild für uns? - Wohl eher nicht. Dazu gleich mehr.

Drittens: Ist es glaubwürdig, wenn ausgerechnet die AfD-Fraktion bei dem Thema Rente den Eindruck erwecken will, sie mache sich für die Interessen von schwer arbeitenden Menschen stark? - Ganz sicher nicht.

(Tobias Rausch, AfD: Sie nicht mehr! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD, lacht - Lothar Waehler, AfD: Wir haben die meisten Arbeiter!)

Aber der Reihe nach. Unser Rentensystem beruht darauf, dass die Altersversorgung die im Laufe des Lebens erbrachte Leistungen abbildet, landläufig als „erarbeitet“ ausgedrückt. Dabei werden nicht ausschließlich die eingezahlten Beiträge zugrunde gelegt, sondern auch Anrechnungszeiten wie Ausbildung, Schwangerschaft, Elternzeit. Wir alle kennen die Diskussion um die Mütterrente. Es macht im Rahmen dieses Systems durchaus Sinn, auch Zeiten besonders schwer belastender Arbeit in erhöhtem Maße anzurechnen. Unsere Gesellschaft würde es damit auch würdigen, wenn Menschen Aufgaben übernehmen, die viele andere nicht leisten wollen oder können. Ein solcher Faktor Schwerarbeit würde berücksichtigen, dass schwere Arbeit den Körper auch anhaltend belastet, oft bis weit ins Rentenalter hinein.

Deshalb noch einmal: Wir sollten in die Diskussion über die Zukunft des Rentensystems das Thema Schwerarbeit einbeziehen, auch als eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Dabei sind jedoch hinter das österreichische System mehrere Fragezeichen zu setzen. Die Ministerin hat bereits darauf hingewiesen: Ein Erwerbsleben mit einem hohen Anteil an Schwerarbeit führt auch in Österreich erst nach 45 Beitragsjahren in die abschlagsfreie Rente. Den vollen Effekt eines fünf Jahre früheren Renteneintrittsalters, wie ihn auch die AfD in ihrem Antrag skizziert, erreicht man in Österreich, wo das reguläre Renteneintrittsalter bei 65 Jahren liegt, deshalb nur, wenn man schon mit 15 Jahren begonnen hat zu arbeiten und durchgehend   durchgehend!   Rentenbeiträge eingezahlt hat.

Doch nicht nur das. Es müssen auch mindestens zehn Jahre Schwerarbeit über das Lebensalter von 45 Jahren hinweg erbracht worden sein. Wer 30 Jahre lang in Wechselschichten hart gearbeitet hat, z. B. direkt nach der Ausbildung, und mit 48 Jahren endlich in einen weniger belastenden Rhythmus wechseln kann, der fällt bei dieser Regelung durchs Raster.

(Ulrich Siegmund, AfD: Was gucken Sie mich dabei so an?)

Der kann darauf nicht zurückgreifen. Das ist das österreichische Modell, Herr Siegmund.

(Ulrich Siegmund, AfD: Das habe ich doch selbst erzählt! Warum gucken Sie dann so?)

- Na, weil Sie das österreichische Modell als vorteilhaft darstellen. Das ist es nicht.

(Ulrich Siegmund, AfD: Nein, nur anlehnen! Anlehnen!)

- Dann hätten Sie mal weitergucken müssen beim Anlehnen. - Ich plädiere deshalb dafür, dass wir in die weitere Betrachtung auch die Erfahrungen in Frankreich einbeziehen, wo Schwerarbeit ebenfalls für die Rente relevant ist. In Frankreich geht es allerdings bei der Berücksichtigung dieser besonders belastenden Arbeit nicht nur um den Zeitpunkt des Renteneintritts, sondern auch um die Höhe der Rente. Das haben Sie nämlich nicht bedacht.

(Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)

Nun aber noch einmal zur AfD und zu der Frage, was sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und künftigen Rentenbeziehern anbieten will oder, besser gesagt, was sie ihnen abverlangen will. Das verrät uns ein Blick in das Bundestagswahlprogramm der AfD aus dem vergangenen Jahr. Darin fordert die AfD ganz generell, also für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal wie belastend ihre Tätigkeit ist, ein flexibles Renteneintrittsalter, abschlagsfrei nach 45 beitragsberechtigten Arbeitsjahren.

Das bedeutet, nicht nur in der Antwort im Fernsehen, sondern auch in Ihrem Regierungsprogramm gehen Sie davon aus, dass jemand, der zwischendurch arbeitslos ist, hinterher noch einmal ein Jahr dranhängen muss, sonst kommt er nämlich nicht auf 45 beitragsrelevante Arbeitsjahre. Wenn jemand studiert, wenn jemand nach dem Abitur in die Ausbildung geht, dann arbeitet er definitiv länger als aktuell im Rentensystem. Das verschweigen Sie, Herr Siegmund. Das, was Sie hier vorhin gesagt haben, ist einfach eine strikte Lüge gewesen.

(Tobias Rausch, AfD: Das stimmt doch gar nicht!)

Es ist einfach eine Lüge. Sie verkaufen den Leuten etwas, weil es sich gut anhört, und am Ende schauen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Ihnen absolut in die Röhre.

(Jan Scharfenort, AfD Mit Sicherheit nicht! - Nadine Koppehel, AfD: Sie stehen doch hier und lügen!)

Sie haben nichts dafür übrig. Nichts. Gar nichts.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der Linken, bei den GRÜNEN und von Angela Gorr, CDU)

Das Thema ist aber zu wichtig, als dass man es solchen Kulissenschiebereien anheimstellen dürfte. Deshalb ist es, glaube ich, gut, auch vor dem Hintergrund der bundesdeutschen Diskussion, das im Ausschuss zu diskutieren, auch um Ihnen die Möglichkeit zu nehmen, so zu tun, als wäre Ihr grandioser Vorschlag, der ein absolutes Blasending ist,

(Nadine Koppehel, AfD: Blasending?)

hier im Parlament gescheitert. Deshalb überweisen wir Ihren Antrag in den Ausschuss.

(Ulrich Siegmund, AfD: Sehr gut!)

Vielen Dank.