Hagen Kohl (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge durch die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder befürworten wir ganz klar. Die Anpassung soll zeit- und überwiegend inhaltsgleich erfolgen.
Der Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf bezieht sich auf das, was fehlt, nämlich die Übernahme des tarifvertraglich vereinbarten Mindestbetrages von 100 €. Das bedeutet, dass für ca. 3 800 Beamte die Besoldungserhöhung um 2,8 % im Ergebnis geringer als 100 € ausfällt. Das betrifft Beamte der Besoldungsgruppe A 5 bis A 10. Im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und FDP heißt es: „Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten des Landes werden auch künftig zeit- und inhaltsgleich für die Besoldung übernommen.“
Genau das findet nicht statt. Aufrechte Koalitionäre würden diesen Vertragsbruch zumindest kritisieren. Aber Kritik habe ich aus den Reihen der Koalitionsfraktionen nicht gehört, sondern nur Rechtfertigung. Begründet wird die Nichtübernahme der Mindestbetragsregelung mit einer Verletzung des Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen. Dieser Abstand darf sich in einem Betrachtungszeitraum von fünf Jahren nicht um mehr als 10 % verringern.
In der Gesetzesvorlage der letzten Besoldungsanpassung im Jahr 2024 war noch eine umfangreiche und nachvollziehbare Berechnung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen enthalten. Das hat man sich hier gleich gespart, und deshalb habe ich nachgerechnet und komme, sofern man den Mindestbetrag übernehmen würde, zu folgenden Ergebnissen: Nur in wenigen Einzelfällen würde ausgehend vom Stand der Besoldung am 1. April 2021 der Mindestabstand verletzt werden. Das betrifft Abstände zwischen den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 sowie A 6 und A 7 in den Erfahrungsstufen 1 und 2.
(Guido Kosmehl, FDP: Das reicht doch schon!)
Dabei handelt es sich - abwarten, Herr Kosmehl - um Überschreitungen von 0,01 % bis 0,02 %, was Centbeträgen entspricht. Diese wenigen Cent sollen dafür verantwortlich sein, dass 3 800 Landesbeamten der Mindestbetrag verweigert wird.
Schauen wir einmal auf andere Bundesländer. Von den 16 Bundesländern beabsichtigen neun, die Mindestbetragsregelung zuzüglich der 2,8-%-Steigerung zu übernehmen. In vier der übrigen sieben Länder erfolgt dafür eine deutlich höhere prozentuale Anhebung, in Berlin z. B. um 3,8 %. Stand jetzt gehen nur Sachsen und Bayern einen ähnlichen Weg wie wir, wobei dort die Besoldung voraussichtlich um 0,02 % mehr erhöht werden soll als in unserem Bundesland. Wir sind wie so häufig auch hierbei einmal wieder einsames Schlusslicht. Man fragt sich, warum in anderen Ländern das umgesetzt wird, wo in Sachsen-Anhalt kein Weg hinführt.
Wertschätzung für die Arbeit der Beamten sieht sicherlich ganz anders aus. Mit einer AfD-Regierung würde die Mindestbetragsregelung rückwirkend übernommen werden. In diese Richtung geht auch unser Änderungsantrag, zu dem ich um Ihre Zustimmung bitte. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.