Tagesordnungspunkt 10
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6634
Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/6926
(Erste Beratung in der 108. Sitzung des Landtages am 04.03.2026)
Der Kollege Hecht Ein Hecht ist noch im Fluss.
(Dr. Katja Pähle, SPD: Dann ohne Einbringung! - Florian Schröder, AfD: Er ist auf der Toilette! - Zurufe von der CDU: Keine Einbringung!)
- Dann machen wir keine Einbringung.
(Zuruf: Doch!)
- Ohne Hecht machen wir keine Einbringung.
(Zuruf: Berichterstattung!)
- Das ist eine Berichterstattung von Herrn Hecht. Wenn er keinen Bericht gibt, gibt er keinen Bericht.
(Zustimmung - Unruhe)
- Dann machen wir es ohne eine Berichterstattung und ohne eine Debatte.
(Dr. Katja Pähle, SPD: Abstimmung! - Zurufe von der CDU: Abstimmung! - Unruhe)
- Wer soll es machen?
(Stephen Gerhard Stehli, CDU: Jemand aus dem Rechtsausschuss? Dann mache ich das! - Weitere Zurufe)
- Wer ist der stellvertretende Vorsitzender des Ausschusses?
(Stephen Gerhard Stehli, CDU: Christian!)
- Herr Albrecht. - Herr Albrecht, die Rede liegt hier vorn. Das bekommen Sie in den Griff.
(Florian Schröder, AfD: Er kommt!)
- Ah, Herr Hecht. - Das ist aber ein schlanker Hecht an der Stelle. - Jetzt ist Herr Albrecht an der Reihe. - Herr Albrecht, los geht es.
Christian Albrecht (Berichterstatter):
Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften. Hierbei handelt es sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6634. Hierzu liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der Drs. 8/6926 vor.
Der Gesetzentwurf wurde in der 108. Sitzung des Landtages am 4. März 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen.
Mit dem vorliegenden Artikelgesetz sollen die landesrechtlichen Vorschriften zur Sprachübertragung umfassend an die neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Auslöser für diese Novellierung ist das auf der Bundesebene in Kraft getretene Gerichtsdolmetschergesetz, das die Anforderungen an qualifizierte Sprachmittlung im gerichtlichen Verfahren neu definiert und vereinheitlicht.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz hat sich in der 45. Sitzung am 11. März 2026 mit dem genannten Gesetzentwurf befasst und dem mitberatenden Ausschuss die Annahme des Entwurfs in unveränderter Fassung empfohlen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat sich dieser Empfehlung angeschlossen.
Abschließend hat sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der 46. Sitzung am 29. April 2026 erneut mit dem Gesetzentwurf befasst. Dabei wurde vorgeschlagen, den Entwurf unter Berücksichtigung der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Synopse vorgeschlagenen und mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz abgestimmten Änderungsempfehlungen anzunehmen.
Änderungsanträge lagen nicht vor, sodass der Ausschuss mit 8 : 3 : 1 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/6926 beschlossen hat.
Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.