Stefan Gebhardt (Die Linke):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt. Bereits mit der Einbringung des Gesetzentwurfes war klar, dass erreicht werden soll, die Kulturförderung   Herr Robra hat das schon ausgeführt   auch aus Verfassungsgründen künftig auf eine gesetzliche Ebene zu heben.

Damit ist die Förderung von Kunst und Kultur nicht mehr reines exekutives Handeln einer Landesregierung, sondern sie wird in die Hände des Parlaments gelegt. Bisher war das ausdrücklich nur über Förderrichtlinien geregelt. Künftig wird es dazu parlamentarische Entscheidungen geben. Das steht in einem guten Kanon von einer Reihe von Gesetzen, die wir hier im Landtag in dieser Legislaturperiode verabschiedet haben.

(Beifall bei der Linken)

Bereits mit der Parlamentsreform wurden bekanntermaßen Einrichtungen, wie die Landeszentrale für politische Bildung, per Gesetz abgesichert. Auch bei den Staatsverträgen hat der Landtag klargestellt, dass sie nur vom Parlament beschlossen und auch gekündigt werden können. Und nun auch ein solcher Schritt bei der Kultur - eine klare Stärkung des Parlaments. Das begrüßen wir als Linksfraktion ausdrücklich.

(Beifall bei der Linken)

Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz entsteht, wie schon darauf hingewiesen wurde, keine finanzielle Rechtsverpflichtung zur Förderung von bestimmten Kultursparten in einer entsprechenden Höhe. Das ist mit dem Gesetz nicht gemeint.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP, und von Guido Kosmehl, FDP)

Aber, es regelt die Grundsätze der Kulturförderung. Damit wird die Kunst- und Kulturförderung in unserem Land deutlich verlässlicher gestaltet. Und ja, die Kulturlandschaft ist aktuell in großer Sorge um ihre Existenz und in Sorge vor staatlichen Eingriffen. Viele Vereine, viele Verbände, Initiativen, Theater, Orchester, Galerien, aber auch Museen verschaffen sich gerade lautstark Gehör, weil sie die Kunstfreiheit in unserem Land bedroht sehen.

(Zuruf von Jan Scharfenort, AfD)

Mit den heftigen Angriffen aus den Reihen der AfD auf mittlerweile zahlreiche Kultureinrichtungen in unserem Land ist ja klar, wo diese Reise hingehen soll: Weg von der Freiheit der Kunst, hin zu einer national geprägten Suppe, die hauptsächlich Herrn Tillschneider schmecken soll.

(Lachen)

Dass das dann alles nichts mehr mit Kunst und Kultur und schon gar nichts mit deren Freiheit zu tun hat, sondern vielmehr mit Willkür, ist wohl der Kulturlandschaft deutlich bewusst geworden.

(Beifall bei der Linken)

Deswegen ist es gut und richtig, wenn Kulturakteure jetzt deutlich darauf hinweisen und vor den katastrophalen Folgen einer AfD-Kulturpolitik warnen.

Umso wichtiger und richtiger ist die Antwort des Parlaments mit diesem Kulturfördergesetz. Es ist quasi ein gesetzlicher Schutzraum für unser reiches Kulturland Sachsen-Anhalt. Es ist ein Schutzraum für die Vielfalt und die Lebendigkeit unserer Kulturlandschaft. Das Gesetz ist auch ein Schutzschild gegen Willkür im Kunst- und Kulturbereich.

Im Übrigen wird auch im Gesetz klargestellt   Herr Robra hat darauf hingewiesen  , was nicht gefördert wird. Ich zitiere noch einmal sehr gern:

„Der Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, der Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistischen und antisemitischen Aktivitäten wird im Rahmen der Kulturförderung kein Raum gegeben.“

Ich finde, in diesen stürmischen Zeiten kann man solche Grundsätze gar nicht oft genug wiederholen.

(Beifall bei der Linken)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister Robra! Dieses Gesetz   das wurde bei der Einbringung schon deutlich   ist so etwas Ähnliches wie Ihr Vermächtnis als Kulturminister.

(Oh! bei der FDP - Weitere Zurufe: Oh! - Uh!)

Dafür sage ich als Oppositionspolitiker erst einmal ganz ehrlich: Danke.

(Beifall bei der Linken - Zustimmung bei der SPD)

Ich möchte mich aber auch genauso herzlich bei den Koalitionsfraktionen bedanken; denn die kollegiale Zusammenarbeit während der parlamentarischen Beratung war wirklich sehr gut. Ziemlich alles, was wir als Änderungen angeregt haben, wurde in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Die Klubkultur ist jetzt Bestandteil des Kulturfördergesetzes, ebenso wie Jugendkunstschulen.

Mit der Einführung eines Landeskulturberichts verpflichtet man sich zu Transparenz in der Kulturförderung; das begrüßen wir sehr. Natürlich ist die Präzisierung bei den Honoraruntergrenzen   Holger Hövelmann hat schon darauf hingewiesen  , bei denen wir den Empfehlungen der Kulturfachverbände folgen, ein ganz wichtiger Punkt. Für uns als Linke, die quasi die Erfinder des Mindestlohns in Deutschland sind,

(Beifall bei der Linken - Lachen bei der Linken, bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN - Eva von Angern, Die Linke: Ja, das ist so!)

ist gerade dieser Punkt eine große Herzensangelegenheit. Keine Förderung des Landes, wenn Honoraruntergrenzen nicht berücksichtigt werden, keine Förderung bei prekärer Beschäftigung - dieser Grundsatz gilt jetzt auch im Kulturfördergesetz.

(Beifall bei der Linken)

Wichtig ist für uns auch   darauf will ich hinweisen  , dass die in der Praxis sehr gut existierenden einzelnen Kulturgesetze, nämlich das Bibliotheksgesetz und das Musikschulgesetz, weiterhin unangetastet bleiben. Diese Gesetze haben sich bewährt, sie sind weiterhin existent und total wichtig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste an diesem Gesetz ist, dass es das überhaupt gibt, nämlich einen Schutzschirm für unsere Kunst- und Kulturlandschaft. Wir als Linksfraktion stimmen dem zu; denn Kultur und Heimat sind für alle da. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linken - Zustimmung bei der SPD und von Andreas Schumann, CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Gebhardt.