Oliver Kirchner (AfD):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit den beiden Beschlussempfehlungen für den Landesrahmenvertrag zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Die bisherige Rechtsverordnung zum Ersatz eines Landesrahmenvertrags ist außer Kraft getreten.

Ziel des Landesrahmenvertrags ist eine stärker personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe. Leistungen sollen künftig modular und auf der Grundlage eines transparenten Leistungskatalogs erbracht werden. Die praktische Umsetzung und die konkreten Auswirkungen sind derzeit noch nicht abschließend bewertbar. Offen ist insbesondere, ob die Umstellung zu einem tatsächlichen Bürokratieabbau führt. Offen ist ebenso, ob die Leistungsgewährung für Betroffene beschleunigt und vereinfacht wird

Weiterhin ist zu beobachten, ob durch die neue Systematik Leistungseinschränkungen entstehen. Maßstab muss sein, dass der individuelle Unterstützungsbedarf vollständig und dauerhaft gedeckt wird. Erforderlich sind verbindliche Qualitäts- und Mindeststandards. Bei steigender Unterstützung muss eine Anpassung der Leistungen jederzeit möglich sein. Die Auswirkungen auf die Personalsituation in den Einrichtungen müssen eng begleitet werden.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bleiben ein wichtiger Bestandteil der Teilhabe am Arbeitsleben. Gleichzeitig sollen Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker gefördert werden. Arbeitgeber benötigen finanzielle und organisatorische Unterstützung. Das Land sollte zusätzliche Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen.

Die Entlohnung in Werkstätten ist weiterhin unzureichend und sollte spürbar verbessert werden. Eine bessere Anrechnungsfreiheit des Werkstattentgeltes bei der Grundsicherung ist erforderlich. In der schulischen Bildung muss die Wahlfreiheit zwischen Förderschule und inklusiver Beschulung erhalten bleiben. Inklusion setzt ausreichendes Fachpersonal, gesicherte Assistenz und barrierefreie Rahmenbedingungen voraus.

Die Zielrichtung dieser Beschlussempfehlungen ist vollkommen nachvollziehbar. Aufgrund der noch offenen Fragen hinsichtlich der Umsetzung, des Leistungsempfangs und der Personalsituation werden wir uns bei den Abstimmungen über die beiden Beschlussempfehlungen der Stimme enthalten. - Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.