Gordon Köhler (AfD):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute eine Änderung zum Krankenhausgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Auf den ersten Blick wirkt es wie eine notwendige Anpassung aufgrund des neu geregelten Bundesrechts. Tatsächlich ist es aber weit mehr.
Es ist die Umsetzung eines jahrelang auf Bundesebene erkämpften Reformvorhabens. Es wurde von mehreren Regierungen und auch von zwei Bundesgesundheitsministern begleitet; Lauterbach und Warken wurden schon genannt. Zur Wahrheit gehört auch, dass der Kompromiss auf Bundesebene in einem harten Ring ausgehandelt wurde.
Es ist zu sagen, dass der Kompromiss zulasten von Patienten und auch Krankenhausträgern gehen wird. Das wird die Zukunft zeigen. Meiner Meinung nach ist das Ergebnis zunächst einmal, dass es ein hochkomplexes Konstrukt aus Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung, Qualitätskriterien geben wird.
Aufgrund der strengen Orientierung an bundesweiten Qualitäts- und Mindestmengenkriterien werden vor allem kleineren und mittleren Häusern in den ländlichen Regionen Leistungsgruppen verlustig gehen. Wer die Kriterien nicht erfüllt, bekommt keine Vorhaltevergütung mehr und hat damit keine wirtschaftliche Grundlage. Das wäre das System, wenn man es komplett bis zum Ende durchdenken würde.
Das halten wir schon für ein Risiko. Dennoch erkennen wir an dieser Stelle an, dass mit § 6 Abs. 3 des neuen Krankenhausgesetzes LSA die Möglichkeit besteht, Leistungsgruppen auch dann zuzuweisen, wenn ein Krankenhaus die maßgeblichen Qualitätskriterien nicht mehr erfüllen würde, dieser Standort aber zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung zwingend erforderlich ist.
Darauf - das kann ich bereits jetzt versprechen - werden wir als AfD-Fraktion ganz genau schauen und dies als Aufhänger nehmen, sollte es zu Schließungen kommen, genau an diese Passage zu erinnern. Denn für uns als AfD-Fraktion steht zweifelsfrei fest, dass wir für die medizinische Grundversorgung gerade im ländlichen Raum auf jeden Fall für jedes einzelne Haus kämpfen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Zustimmung bei der AfD)
Jetzt noch einmal zur angekündigten Entbürokratisierung. Das ist ja mittlerweile zu einem geflügelten Wort geworden. Gleichwohl steht fest, dass mit dem Bundesgesetz und auch mit dem in Verbindung stehenden Landesgesetz weiter neue Pflichten, Meldungen und Dokumentationen geschaffen werden. So sollen zukünftig doppelte Anträge bei der Aufnahme in den Krankenhausplan, bei Leistungsgruppenzuweisungen und auch bei Änderungen von Personal und Struktur erfolgen. Sie haben es gerade gesagt, sehr geehrte Frau Ministerin, dass dies unverzüglich zu melden sei.
An dieser Stelle sehen wir schon gewisse Gefahren, dass dieser Melde- und Nachweiszwang zu einer Herausforderung gerade für kleinere Träger und kleinere Krankenhäuser führen könnte. Ich bin gespannt, was im Zuge der Anhörung von den Krankenhausträgern gerade zu diesen Punkten an Erkenntnissen zutage gefördert wird.
Was wir noch kritisch bewerten, ist die Regelung, die sich aus § 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes selbst ergeben wird. Dort wird insbesondere bei der Krankenhausplanung von einvernehmlichen Regelungen gesprochen. In § 7 Abs. 2 unseres Landesgesetzes steht, dass, wenn zwei Beratungsrunden ohne Einvernehmen zu Ende gehen, die Landesseite bzw. die zuständige Behörde entscheidet. Das haben Sie geschrieben.
Ich bin schon der Auffassung, dass das Einvernehmen, das dem Bundesgesetzgeber vorschwebte, hier nicht in Gänze zum Tragen kommt. Auch vor diesem Hintergrund sind wir gespannt, was das Anhörungsverfahren seitens der Träger noch zutage fördert.
Ich bin der Meinung, dass gerade dieses Verfahren nicht unbedingt das Vertrauen stärkt, sondern eher zu Frust und Rechtsstreitigkeiten führen wird. Aber das können wir im Ausschuss noch tiefergehender diskutieren. Der Überweisung in den Ausschuss werden wir uns nicht verschließen und dieser auch zustimmen. - Vielen Dank.