Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt wird die Juristenausbildung in unserem Land an aktuelle Lebens- und Arbeitsverhältnisse angepasst und insgesamt attraktiver gemacht, ohne dass Einbußen in der Qualität der juristischen Ausbildung geduldet werden.

Die Bedingungen werden für die Juristenausbildung insgesamt verbessert und davon versprechen wir uns, dass für Studienanfängerinnen und Studienanfänger noch mehr Gründe bestehen, an unserer Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Rechtswissenschaften zu studieren und nach dem Studium schließlich das Referendariat in Sachsen-Anhalt zu absolvieren.

Damit stärken wir Perspektive für Justiz und Rechtsstaat in Sachsen-Anhalt, was angesichts der bundesweiten Personalsituation in Gerichten und Staatsanwaltschaften nahezu unerlässlich ist. Sachsen-Anhalt bleibt im Wettbewerb der Bundesländer zur Gewinnung des juristischen Nachwuchses konkurrenzfähig.

Angehende Rechtsreferendare können wählen, ob sie den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen absolvieren. Für beamtete Referendare, die bereits früh in ihrer beruflichen Biografie ein besonderes Treueverhältnis mit der öffentlichen Hand eingehen wollen, erwächst ein finanzieller Vorteil, da diese aufgrund der fehlenden Rentenversicherungsbeiträge ein höheres Nettoeinkommen erhalten als Referendare im Angestelltenverhältnis.

Die Option eines Teilzeitreferendariats wird ermöglicht. Damit erzielen wir eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstützen insbesondere junge Menschen mit Kindern, von denen sich ein Elternteil noch in der juristischen Ausbildung befindet.

Derjenige, der im Studium der Rechtswissenschaften die Voraussetzungen erarbeitet hat, sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung anzumelden und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich abgelegt hat, kann ungeachtet des ersten juristischen Staatsexamens den Abschluss des Bachelor of Lawss beantragen. Wer das erste juristische Examen nicht besteht, steht nun nicht mehr mit leeren Händen da, sondern kann seine im Studium erworbenen juristischen Fähigkeiten durch einen Bachelor nachweisen. Damit gleicht Sachsen-Anhalt Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu anderen juristischen Fakultäten, die diesen Abschluss bereits anbieten, gezielt aus.

Die Regelungen des Deutschen Richtergesetzes über die Berücksichtigung der ethischen Grundlagen des Rechts und der Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht des SED-Regimes werden in das Landesgesetz überführt. Wir erwarten von angehenden Juristen, dass sie sich mit den deutschen Diktaturen spätestens in der juristischen Ausbildung in einem angemessenen Umfang auseinandersetzen. Besonders Juristinnen und Juristen müssen verinnerlichen, zu welch scharfem menschenunwürdigen Schwert sich die Justiz in einem Rechtssystem entwickeln kann, wenn sie für unlautere Zwecke genutzt und ausgenutzt wird.

Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir zum einen bundesrechtliche Vorgaben um und zum anderen steigern wir die Zukunftsfähigkeit der Juristenausbildung im Land. Das rechtswissenschaftliche Studium und der Vorbereitungsdienst - so ist es seit vielen Jahrzehnten Tradition - sind herausfordernd und anspruchsvoll. Dabei bleibt es auch.

Den Studierenden werden aber mehr Perspektiven und Sicherheiten sowie die Option zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eröffnet. - Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.