Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Landtag wird kurz vor dem Ende der Wahlperiode die positiven Erfahrungen aus den Modellvorhaben in die Regelversorgung des Rettungsdienstes übertragen - eine Punktlandung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Die aus der Experimentierklausel hervorgegangenen Telenotärzte und Gemeindenotfallsanitäter - ich glaube, das ist in der Debatte deutlich geworden - haben gezeigt, dass sinnvolle Konzepte aus der Praxis von der Politik aufgenommen werden, um die Versorgung an die Herausforderung eines sich verändernden Landes anzupassen.
Ich bin froh darüber, dass wir diese erfolgreichen Modellprojekte in das Gesetz aufnehmen und somit die Erfahrungen und Errungenschaften nachhaltig sichern. Das ist ein wichtiges Zeichen an die vielen Beschäftigten in diesem Bereich. Politische Entscheidungen sind eben nicht nur eine Zumutung; sie können auch zu einer wirklichen Verbesserung der Versorgung und Entlastung der Beschäftigten beitragen.
Wir sollten aber bei aller Freude über das gelungene Gesetz die Augen nicht vor den vielen Herausforderungen verschließen, denen die Hilfsorganisationen und letztlich alle Kräfte im Gesundheitswesen aufgrund verschiedener gesetzlicher Fehlstellen ausgesetzt sind.
Zu nennen ist erstens die verschleppte Notfallreform auf der Bundesebene. Wir warten seit mehreren Jahren darauf. Die Entwürfe liegen vor; sie sind mit den Betroffenen abgestimmt worden und dennoch kommt der Gesetzentwurf nicht, obwohl in NRW und Brandenburg bereits erhebliche Konflikte bei der Finanzierung bestehen.
Dort drohen Landkreise damit, den Transport den jeweiligen Patienten in Rechnung zu stellen. Das ist kein Zustand. Aber ein Zustand ist es schon, dass bei anhaltender Unterfinanzierung das auch hier möglich werden könnte. Das ist durch eine tatkräftige Unterstützung aus Sachsen-Anhalt zu verhindern.
Zweitens haben wir bei der Anhörung, wie auch bei der Anhörung zur ausbleibenden Reform des Katastrophenschutzgesetzes im Land, die Hilfsorganisationen mit Nachdruck darlegen hören, dass bei der Hilfe im Fall von Schadensereignissen unterhalb der Schwelle zum Katastrophenfall die Helfergleichstellung benötigt wird. Helfergleichstellung meint eine Angleichung an das Niveau der Feuerwehren und des THW. Denn diese haben einen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und auf Lohnfortzahlung und die Arbeitgeber haben einen Anspruch auf Ersatz.
Nach heutiger Lage müssen die Hilfsorganisationen im Einzelfall all ihre Einsatzkräfte plus Arbeitgeber zusammentelefonieren und ggf. überreden, bei der Überschwemmung, dem Brand oder Ähnlichem auszuhelfen. Das ist nicht tragbar. In einer solchen Lage müssen wir uns darauf verlassen können, dass Hilfe tatsächlich bereitstehen kann. In einer solchen Lage brauchen wir im Land jede Minute, um den Einsatz zu planen. Wir wollen Verantwortliche nicht in die prekäre Lage bringen, wertvolle Zeit mit dem Zusammenstellen ihrer Gruppe zu verbringen.
Wir dürfen die Unsicherheit nicht auf die freiwilligen Helferinnen und Helfer sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber abwälzen, wenn wir diesen Bereich für das freiwillige Engagement attraktiv halten wollen. Wir haben daher im Ausschuss einen Änderungsantrag zur Einführung der Helfergleichstellung eingebracht. Dieser hat dort leider keine Mehrheit gefunden. Die Helfergleichstellung - so ist es festzustellen - gibt es nur mit Grün.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Da in dieser Legislaturperiode keine Reform des Katastrophenschutzes mehr auf den Weg gebracht wurde, wird die Modernisierung des Katastrophenschutzgesetzes ein dringendes Vorhaben in der nächsten Wahlperiode sein. Mit uns wird dann die Helfergleichstellung kommen. - Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)