Elrid Pasbrig (SPD):

Sehr geehrter Präsident! Hohes Haus! Meine Frage bezieht sich auf die wirtschaftliche Situation vieler landwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen-Anhalt, die aktuell sehr angespannt ist. Auf außergewöhnlich gute Erlöse etwa im Jahr 2023 infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine folgen nun hohe Steuervorauszahlungen, die oft nicht mehr zur aktuellen Einkommenssituation passen.

Gleichzeitig steigen die Betriebskosten und die Risiken weiter. Viele Betriebe haben dadurch akute Liquiditätsprobleme. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Steuervorauszahlungen kurzfristig angepasst und bei Krediten z. B. über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Tilgungen ausgesetzt bzw. Bürgschaften gegeben werden könnten.

Also, ich frage die Landesregierung, wie sie die aktuelle Situation bewertet und welche konkreten Handlungsmöglichkeiten sie sieht. - Vielen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Minister Richter wird die Frage beantworten. - Bitte, Herr Minister.


Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht erst einmal zur Einschätzung der Lage. Sie haben es schon deutlich gemacht. Der Krieg im Nahen Osten hat die Kosten bei Diesel, Dünger, Energie weiter angetrieben. Insoweit sind natürlich die Unternehmen, insbesondere auch die landwirtschaftlichen Unternehmen, stark belastet.

Sie haben auch darauf hingewiesen, dass die Erlöse noch im Jahr 2023 sehr hoch waren. Die Erlöse sind mittlerweile zurückgegangen, und das Ganze bei gestiegenen Kosten. Dadurch geht die Schere natürlich immer weiter auseinander. Insbesondere bei Milch und Schweinefleisch erlauben die Preise zurzeit keine rentable Produktion. Das muss man einfach so feststellen.

Die Liquidität   Sie haben es angesprochen   ist dadurch auch angespannt. Erste Unternehmen berichten davon, dass notwendige Feldarbeiten eingeschränkt werden, um Kosten zu sparen, was natürlich wiederum die Ernteerwartungen zurückdrängt. Insoweit ist das eine nicht einfache Situation.

Vielleicht etwas zu den Düngemitteln. Auch diese Kosten sind angestiegen, wobei uns die Verbände mitteilen, dass sich das nach ihrer Einschätzung durch Vorratsbeschaffung jetzt noch nicht auswirkt. Aber wenn nachgekauft werden muss, dann wird natürlich aufgrund der höheren Preise auch die Belastung entstehen.

Wie können wir darauf reagieren? - Ich versuche einmal, vom Bund über die EU zum Land zu kommen. Der Bund bzw. das Bundeswirtschaftsministerium und die Landwirtschaftliche Rentenbank wollen zinsvergünstigte Liquiditätshilfen anbieten, und zwar in der Größenordnung von 200 Millionen €. Die Unternehmen könnten dann entsprechende Anträge stellen, um mit diesen Liquiditätshilfen Diesel, Dünger usw. bezahlen zu können.

Die Europäische Kommission hat einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen geschaffen. Wir sind wie auch andere Bundesländer im Gespräch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium darüber, inwieweit wir das nutzen können, um weitere Maßnahmen zu ergreifen. Wir werden sicherlich auch im zuständigen Ausschuss darüber berichten, wie sich diese Maßnahmen im Einzelnen darstellen werden, insbesondere auch kurzfristige Maßnahmen in Anlehnung an die Agrardieselrückvergütung, die wir schon einmal hatten, damit wir entsprechende Hilfestellung geben.

Kommen wir zum Land. Sie haben die Steuervorauszahlungen angesprochen. Das ist etwas, was man natürlich, wenn sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert, jederzeit machen kann. Dazu muss man einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dieser kann im Übrigen auch formlos sein, aber er muss schriftlich sein. Wenn man dort seine wirtschaftliche Situation darstellt, dann werden die Vorauszahlungen auch gemindert oder aufgehoben.

Das nächste Thema ist eine Steuerstundung. Wir müssen unterscheiden, um welche Steuer es sich handelt. Ist es eine Steuer, die von der Finanzverwaltung verwaltet wird, dann kann man dort einen Stundungsantrag stellen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer erheblichen Härte, die man darlegen muss. Das sollte aber möglich sein. Die Gewerbesteuer wird bei uns im Land von den Kommunen erhoben. Dann muss der Antrag bei den Kommunen gestellt werden.

Im Übrigen machen das nicht alle Länder über die Kommunen. Es gibt auch Länder, die die Gewerbesteuer über die Finanzämter erheben.

Das Nächste ist die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist natürlich auch möglich, bei einer erheblichen Härte mit den Sozialversicherungsträgern entsprechend in den Kontakt zu kommen, um Stundungsmöglichkeiten zu veranlassen.

Stichwort Stundung von Pachtzahlungen. Wenn es um gepachtete Flächen geht, unter anderem von der BVVG, von unserer Landesgesellschaft oder von den Kirchen, gibt es die Möglichkeit, mit denen ins Gespräch zu kommen, um die Pachtzahlung auszusetzen oder zu verringern. Auch diese Möglichkeiten gibt es.

Ich weiß nicht, ob jeder die Möglichkeit kennt. Die Landgesellschaft kann Flächen erwerben. Ich schaue zu Herrn Feuerborn, wir haben das besprochen. Es besteht dann die Möglichkeit, diese Flächen zu pachten und nach sechs Jahren zum Buchwert zurückzukaufen. Auch diese Möglichkeit kann man in Angriff nehmen, wenn es wirklich ganz eng wird. Darüber hinaus bieten wir den Unternehmen eine sozioökonomische Beratung an.

Sie haben das Thema Bürgschaft angesprochen, eine Agrarbürgschaft über die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt. Auch diese Möglichkeit besteht. Aber hierbei betreten wir mehr den investiven Bereich. Dass das im Augenblick großartig hilft, bezweifle ich.

Ich bin auch schon gefragt worden, inwieweit die Investitionsbank eine Tilgungspause für Kredite gewähren kann. Das ist ein Instrument, was wir nicht sehen. Der Hintergrund ist: In den 90er-Jahren gab es entsprechende Kredite, aber danach nicht mehr. Das heißt, die Investitionsbank kann hierbei nicht helfen. Im Übrigen waren die damaligen Konditionen sehr günstig: 1 % Zinsen und 2 % Tilgung. Das ist keine Möglichkeit zu helfen. Voraussetzung ist aber, dass man zu seiner Bank geht und mit ihr verhandelt, ob sie bereit ist, zumindest die Zinskonditionen in der Weise anzupassen, dass man sie aussetzt.

Sie sehen, es gibt ein ganzes Spektrum von Möglichkeiten, aber wichtig ist aus meiner Sicht, dass wir im Bund in die Situation kommen, wirklich kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen. Dem Bundeslandwirtschaftsminister ist das Problem bewusst und wir sind mit ihm im Gespräch.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Minister.