Tagesordnungspunkt 24

Zweite Beratung

a)    Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Land Sachsen-Anhalt sicherstellen

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5014

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/6939

b)    Eine Gesellschaft für alle. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit neuem Landesrahmenvertrag voranbringen.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/5025

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/6940

(Erste Beratung in der 83. Sitzung des Landtages am 23.01.2025)

Zum Gang der Verhandlungen wird uns die Abg. Frau Gensecke berichten. - Bitte.


Katrin Gensecke (Berichterstatterin):

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/5014 sowie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/5025 in der 83. Sitzung am 23. Januar 2025 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Der Antrag in der Drs. 8/5025 wurde zusätzlich an den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung überwiesen.

Die Fraktion Die Linke fordert die Fertigstellung des neuen Landesrahmenvertrages der Eingliederungshilfe. Die Tariftreue für Beschäftigte in der Eingliederungshilfe soll verbindlich festgehalten werden. Weiterhin wurden die Durchführung von mindestens zwei Modellprojekten zur Ambulantisierung sowie Deinstitutionalisierung und das Einsetzen einer Ombudsperson zur Lösung von Konflikten der Verhandlungspartner gefordert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte ebenfalls den Abschluss der Verhandlungen mit einem neuen Landesrahmenvertrag. Es sollten neutrale dritte Selbstvertretungsgremien der Menschen mit Behinderungen sowie der Landesbehindertenbeauftragte einbezogen werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialausschuss befasste sich erstmals in der 47. Sitzung am 5. März 2025 mit den beiden Anträgen und nahm einen Bericht der Landesregierung entgegen. Es erfolgte weiterhin eine Verständigung zur Durchführung einer Anhörung in der April-Sitzung 2025, bei der auch weitere Selbstbefassungsanträge der Fraktionen Die Linke, CDU und FDP einbezogen wurden und zu der der mitberatende Ausschuss eingeladen wurde.

In der 53. Sitzung am 3. September 2025 sowie in der 56. Sitzung am 25. November 2025 berichtete die Landesregierung zum aktuellen Stand der Verhandlungsverfahren. Zu der Beratung in der 61. Sitzung am 18. März 2026 brachten die regierungstragenden Fraktionen einen Beschlussvorschlag zu dem Antrag in der Drs. 8/5025 ein, welcher im Ergebnis der Beratung mit 7 : 0 : 5 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet wurde. Der Ausschuss für Finanzen schloss sich dieser in der 92. Sitzung am 30. April 2026 ebenfalls mit 7 : 0 : 5 Stimmen an.

In der 63. Sitzung des Sozialausschusses am 6. Mai 2026 wurde die vorläufige Beschlussempfehlung einstimmig bei sechs Stimmenthaltungen als Beschlussempfehlungen an den Landtag zu beiden Anträgen verabschiedet. Diese liegen Ihnen in der Drs. 8/6939 sowie in der Drs. 8/3940 vor.

Es soll festgestellt werden, dass ein zentraler Bestandteil des unterzeichneten Landesrahmenvertrages zur Einbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe die Modularisierung von Leistungen ist, wie es das Bundesteilhabegesetz vorsieht. Mit Zielvereinbarungen mit den Werkstätten sollen künftig Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gezielt gefördert werden. Die Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung eines Angebotsbudgets ist zu begrüßen. Die Landesregierung soll gebeten werden, die Auswirkungen weiterhin zu begleiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen. Die Formulierung „Der Landtag möge beschließen“ soll redaktionell geändert werden und durch die Formulierung „Der Landtag stellt weiterhin fest“ ersetzt werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Gensecke, insbesondere für den letzten Hinweis auf die redaktionelle Änderung. Das betrifft beide Beschlussempfehlungen. Sie finden das jeweils auf Seite 2 als Obersatz.