Thomas Lippmann (Die Linke):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn des letzten Plenums im April hatte die Deutsche Postcode Lotterie gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt und einer ganzen Reihe von Ehrenamtsorganisationen aus Sachsen-Anhalt zum parlamentarischen Frühstück eingeladen. Thema war die Perspektive für eine bessere Ehrenamtsförderung in Sachsen-Anhalt.

Diese sehr intensiv gestaltete Präsentation der ehrenamtlichen Arbeit und der unterstützenden Strukturen war vonseiten der Parlamentarier recht gut besucht. Ich meine, mich allein an sechs oder sieben Abgeordnete der CDU zu erinnern. Herr Minister Robra, der auch anwesend war, hat für seine wertschätzenden Worte viel Zuspruch aus der Runde erhalten.

Es wäre also genau jetzt der beste Zeitpunkt gewesen, sich in der Landesregierung und in den Koalitionsfraktionen intensiver als bisher mit den Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu beschäftigen

(Beifall bei der Linken)

und in Anlehnung an Thüringen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Erwartung wurde auf dem Treffen geäußert.

(Beifall bei der Linken)

Doch statt den vielen Sonntagsreden für das Ehrenamt auch konkrete Angebote folgen zu lassen, ist aus unserer Gesetzesinitiative außer einem Placebo nicht viel Zählbares herausgekommen. Da das schon vor vier Wochen absehbar war, habe ich den anwesenden Organisationen, also vor allem der Stiftung „Bürger für Bürger“ und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in die Hand versprochen, dass wir nicht aufgeben werden.

(Beifall bei der Linken)

Mit dem Beginn der neuen Wahlperiode werden wir deshalb mit einem noch einmal überarbeiteten Entwurf einen neuen Anlauf für ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes unternehmen. Insofern beantragen wir, dass zu der vorliegenden Beschlussempfehlung eine getrennte Abstimmung zu den Punkten I und II erfolgt. Denn selbstverständlich werden wir die Ablehnung des Gesetzentwurfs ablehnen.

Ebenso selbstverständlich werden wir den Antrag der AfD ablehnen. Unseren Gesetzentwurf abzulehnen und dann mit einer Gema-Entlastung um die Ecke zu kommen, ist schon ein Witz.

(Beifall bei der Linken)

Außerdem ist der Antrag dilettantisch formuliert. Wenn hierzu etwas geregelt werden kann, dann werden wir uns das bei der Überarbeitung unseres Gesetzentwurfes mit anschauen. Jedenfalls macht es keinen Sinn, jetzt isolierte Einzelsachverhalte zu beantragen, weil sie einem im Wahlkampf gerade einmal so einfallen. - Vielen Dank.