Tagesordnungspunkt 17
Zweite Beratung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6864
Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/6974
(Erste Beratung in der 111. Sitzung des Landtages am 22.04.2026)
Zu diesen Beratungsgegenständen wird uns jetzt Herr Dr. Grube berichten.
Dr. Falko Grube (Berichterstatter):
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6864 hat der Landtag in der 111. Sitzung am 22. April 2026 zur Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.
Gegenstand dieses Gesetzes ist die Richtigstellung einer typografischen Ungenauigkeit, welche dem vorhergehenden Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und des Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten in Sachsen-Anhalt zu eigen war. Beide Gesetze sollen zeitgleich zum 20. Januar 2027 in Kraft treten, sodass aus dem Lapsus keine negativen Folgen erwachsen; denn dass künftige Windenergieanlagen von sämtlichen Regeln der Bauordnung ausgenommen worden wären, war naturgemäß vom Gesetzgeber nicht intendiert.
Mangels gegenteiliger Auffassung in den Fraktionen blieb die Ausschussbefassung kurz und ohne Kontroverse. Dementsprechend empfiehlt der Ausschuss, dem Landtag mit 9 : 0 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung anzunehmen, die Ihnen in der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/6974 vorliegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.