Tagesordnungspunkt 26

Zweite Beratung

Digitaler Schülerausweis - die Zukunft ist jetzt!

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/5573

Alternativantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/5610

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/6982

(Erste Beratung in der 91. Sitzung des Landtages am 12.06.2025)


Für die Berichterstattung   die aufmerksamen Beobachter haben es bereits gesehen   steht Herr Stehli in den Startlöchern. - Herr Stehli, Sie haben für die Berichterstattung das Wort. Bitte sehr.


Stephen Gerhard Stehli (Berichterstatter):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge der Fraktion der AfD in der Drs. 8/5573 sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/5610 wurden in der 91. Sitzung des Landtags am 12. Juni 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.

Auf der Grundlage des Antrags der AfD-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, ob ein digitaler Schülerausweis für alle Schülerinnen und Schüler im Land eingeführt und umgesetzt werden kann. Nach der Auffassung der Fraktion schreitet die Digitalisierung in nahezu allen Lebensbereichen voran und eröffnet auch im Bildungsbereich erhebliche Potenziale für moderne und innovative Lösungen. Ein digitaler Schülerausweis wird dabei als zeitgemäße Ergänzung bzw. Alternative zu dem herkömmlichen physischen Ausweis gesehen, die als multifunktionales Instrument verschiedene praktische Vorteile bieten kann.

Gemäß dem Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ein inklusives, barrierefreies und altersgerechtes Schülerausweissystem für alle Kinder und Jugendlichen eingeführt werden. Neben einer digitalen Lösung muss auch eine hochwertige analoge und altersgerechte Alternative bestehen bleiben, um Kinder ohne Zugang zu digitalen Endgeräten, mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen nicht zu benachteiligen.

Die erste Beratung zu den Anträgen fand in der 52. Sitzung des Ausschusses für Bildung am 29. August 2025 statt. Nachdem ein Antrag der AfD-Fraktion auf Durchführung einer Anhörung zunächst abgelehnt worden war, kam der Ausschuss für Bildung überein, in einer der nächsten Sitzungen eine Berichterstattung der Landesregierung entgegenzunehmen und danach abschließend über die Durchführung einer Anhörung zu entscheiden.

In der 53. Sitzung am 25. September 2025 nahm der Ausschuss für Bildung den Bericht der Landesregierung entgegen und führte eine Beratung durch. Am Ende der Beratung gab es eine Verständigung dazu, am 19. Februar 2026 eine Anhörung durchzuführen und den mitberatenden Ausschuss für Infrastruktur und Digitales dazu einzuladen.

Zu der Anhörung in der 58. Sitzung des Ausschusses gaben der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt, der Landeselternrat Sachsen-Anhalt, das Landesschulamt, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz zu den vorgenannten Anträgen ihre Stellungnahmen ab. Am Ende der Anhörung wurde das Ministerium für Bildung gebeten, die offenen Fragen schriftlich zu beantworten. Zudem wurde die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung in Aussicht genommen.

Zu der nächsten Beratung am 19. März 2026 lagen dem Ausschuss der Bericht des Ministeriums für Bildung sowie ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor. Nachdem die antragstellenden Fraktionen die Gründe für ihr Abstimmungsverhalten vorgetragen hatten, wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen mit 7 : 0 : 4 Stimmen zur vorläufigen Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Infrastruktur und Digitales erhoben. Diese sah vor, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales befasste sich in der 38. Sitzung am 17. April 2026 mit den Anträgen und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 7 : 0 : 4 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

In der 61. Sitzung am 13. Mai 2026 beschäftigte sich der Ausschuss für Bildung abschließend mit den Anträgen und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales. Mit 7 : 0 : 5 Stimmen wurde die Ihnen in der Drs. 8/6982 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet.

Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.