Andreas Henke (Die Linke):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, unsere grundsätzlichen Sichten auf den Rettungsdienst sind sehr kongruent. Wohl auch deshalb ähnelt mein erster Satz im Manuskript dem Ihrigen, deshalb kann ich den an der Stelle weglassen.

Sie haben auf die Verlässlichkeit verwiesen, wenn Menschen in gesundheitsbedrohlicher oder gar lebensbedrohlicher Situation sind. Ich denke, sowohl das geltende Rettungsdienstgesetz als auch der jetzt hervorliegende Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung bieten dafür einen wichtigen Handlungsrahmen mit den qualitativen Verbesserungen mit Blick auf die Einführung des Gemeindenotfallsanitäters, des Telenotarztes und der digitalen Ersthelfer-Systeme als First-Responder-App.

Die im Rahmen des parlamentarischen Ausschussverfahrens vorgenommenen umfangreichen Anhörungen fach- und sachkundiger Vertreter haben sehr deutlich aufgezeigt, wo es in der Praxis noch Probleme gibt, wo noch Schwachstellen existieren und wo vor allem der jetzt vorliegende Gesetzentwurf hinter ihren Erwartungen und Empfehlungen ein Stück weit zurückbleibt.

Sowohl die kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfeleistungsorganisationen als auch der Verband der Berufsfeuerwehren haben ganz konkrete und praxisnahe Hinweise gegeben. Viele davon wurden teilweise in den Gesetzentwurf übernommen, andere gar nicht. So haben die Hilfeleistungsorganisationen völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass der Rettungsdienst längst unter strukturellem Personalmangel leidet. Teilzeitquoten steigen, Krankenstände steigen, die Fluktuation steigt, das heißt: Immer mehr Fachkräfte verlassen einen auch sehr anstrengenden Beruf.

Der Gesetzentwurf implementiert neue Aufgaben, lässt aber gleichzeitig die konsequente verbindliche Ausbildungsplanung dafür vermissen. Wenn mit dem Gemeindenotfallsanitäter jetzt eine neue, sinnvolle zusätzliche Versorgungsebene aufgebaut wird, dann muss auch in der Konsequenz verbindlich geregelt werden, dass ausreichend Notfallsanitäter ausgebildet und finanziert werden, und genau das fehlt in diesem Gesetzentwurf.

(Zustimmung bei der Linken)

Ebenso problematisch ist die relative Unschärfe in der Abgrenzung zwischen dem Rettungsdienst und dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Die kommunalen Spitzenverbände haben an dieser Stelle ausdrücklich davor gewarnt, den Gemeindenotfallsanitäter sozusagen schleichend zum Ersatz für Fehlstellen im ambulanten Gesundheitsweisen zu machen. Der Rettungsdienst - ich denke, darin sollten wir uns einig sein - darf nicht zum Reparaturbetrieb einer Gesundheitsversorgung werden, die permanent unter Sparzwängen leidet.

(Beifall bei der Linken)

Darüber hinaus haben die kommunalen Spitzenverbände klar gefordert, im Übrigen auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfeleistungsorganisationen, die Telenotarztstruktur an die Rettungsleitstelle anzubinden. Sie erinnern sich - ich habe es auch im Ausschuss erwähnt  , das sind bewährte, praxiserprobte und erfahrene Strukturen, die vor allem sinnvoll sind,

(Guido Kosmehl, FDP: Das haben wir umgesetzt!)

und zwar unter organisatorischen, technischen und finanziellen Aspekten. Statt Integration in Bewährtes droht unter Umständen eine neue Parallelstruktur.

Ein weiterer Schwachpunkt sind die Regelungen zur Finanzierung. Die Hilfeleistungsorganisationen kritisieren zu Recht, dass Über- und Unterdeckungen weiterhin nur Gegenstand von Verhandlungen sein können. An dieser Stelle bleibt also nach wie vor Raum für Unsicherheiten und Konflikte.

Für ernsthafte Planungssicherheit fehlen klare gesetzliche Regelungen und letztlich bleibt auch die Experimentierklausel nach wie vor zu eng gefasst. Wir brauchen auch künftig, gerade im Rettungswesen, Raum für innovative Versorgungsmodelle, natürlich wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

(Beifall bei der Linken)

Meine Fraktion, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wird diesen Gesetzentwurf nicht ablehnen. Wir werden ihm aber auch nicht zustimmen.

Mit unserem Änderungsantrag zielen wir auf eine verbindliche Ausbildungsplanung, klare Finanzierungsregelungen, den Schutz vor Aufgabenverschiebungen zulasten des Rettungsdienstes, die Beibehaltung der umfänglichen kommunalen Steuerung und eine bessere Absicherung innovativer Modelle und bitten an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Denn eine gute Notfallversorgung ist das Ergebnis von ausreichend Personal, Qualifizierung, Finanzierung sowie verlässliche und bewährte Strukturen in der Praxis. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)