Dr. Katja Pähle (SPD):

Ich muss mich sammeln.

(Lachen)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Damen und Herren! Über den aktuellen Rechtsstreit haben einige Vorredner schon etwas gesagt. Ich glaube, es gehört sich an der Stelle, auch als Abgeordneter ein Stück zurückzutreten und zu sagen: Diese Dinge liegen beim Gericht. Manche Sachen sind schon ausgeurteilt. Wir werden sehen, wie sich das weiterentwickelt.

Aber aufgrund der Komplexität des Themas erlaube ich mir, auf einige Sachen doch noch einmal grundsätzlich hinzuweisen. Es gibt viele Politikfelder in der Bundesrepublik und auch in unserem Land, die durch gesetzliche Normen geregelt sind. Der Gesundheitsbereich gehört absolut dazu, und zwar in einer sehr komplizierten Verflechtung zwischen Bundesgesetzgebung, Landesgesetzgebung und der Verantwortung auch der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber. Man kann das alles gern anders haben wollen, aber das Rechtssystem, in dem wir uns aktuell bewegen, besagt schon jetzt, dass der Versorgungsauftrag für die stationäre Versorgung bei den Kommunen, bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten, liegt. Das können wir alle doof finden, es ist aber so.

Das Land hat eine Planungsaufgabe. Für alle diejenigen, die sich mit der Planungsaufgabe vielleicht noch nicht so intensiv beschäftigt haben: Die Planungsaufgabe des Landes bestand bisher darin, die Anmeldungen der Krankenhausträger oder auch der Landkreise für ihre eigenen Krankenhausstandorte zu überprüfen und zu sagen: „Du sagst mir, du kannst das, du hast Personal, also muss ich es dir genehmigen.“

In dem Zusammenhang hatten die Krankenkassen auch die vertragliche Verpflichtung, diesen Standort mit dieser Leistung in die Versorgung aufzunehmen. Das nennt man Kontrahierungszwang. Auch das kann man doof finden, ist aber so. Durch die neuen Änderungen im Krankenhausgesetz - dazu werden wir unter dem nächsten Tagesordnungspunkt noch einmal debattieren - ist es zum allerersten Mal möglich, aufgrund von Kriterien, wie Personal, Fallzahlen, Versorgungsrelevanz zu sagen: Ein Krankenhaus bekommt eine Leistung nicht genehmigt. Das war bisher nämlich nicht möglich.

Es gab keinen Grund, einem Träger eine Leistung - egal wie wenig passiert ist, egal, wie schlecht sie durchgeführt wurde - zu versagen. Gleichzeitig konnte ein Träger auch nicht dazu verpflichtet werden, eine Leistung, die er einstellt, weiterhin aufrechtzuerhalten. Eine gesetzliche Verpflichtung der Krankenhausträger zur Erbringung einer bestimmten Leistung gab es gesetzlich nicht: nicht auf Bundesebene und damit auch nicht auf Landesebene. Wir können uns alle auf den Kopf stellen und es uns wünschen, aber trotzdem ist dies nicht so.

Deshalb ist die Vorstellung, dass     Wenn ein Krankenhausträger - egal ob privat, kommunal oder frei gemeinnützig - sagt „Ich habe kein Personal XY, keine Chefärztin, keinen Chefarzt, nicht genügend Pflegepersonal, gelegentlich auch keine Hebammen, und weil ich die nicht habe, kann ich diese Leistung nicht mehr erbringen.“, dann gibt es kein Mittel der Welt, ihn zu verpflichten, diese Leistung aufrechtzuerhalten. Das wird auch zukünftig nicht gehen.

Deshalb ist die Frage der Rekommunalisierung, wenn ein privater Träger sich nicht gut verhält, eine sehr komplexe; denn solange der Vertrag gilt, und zwar zwischen Landkreis und Träger, kann niemand sagen, ihr müsst den Vertrag aufkündigen und der private Träger ist raus. Das geht nicht. Es ist die Aufgabe der Kommune, des Landkreises, mit dem Krankenhausträger. Diesen Vertrag haben sie geschlossen und in diesem geregelt, wie das gehen soll und wie nicht, wie möglicherweise Strafen aussehen, welche Zahlungen verabredet sind und all diese Dinge.

Das Land war an diesen Vertragsschließungen nie beteiligt - nie! Jetzt so zu tun, als müsse in dem Moment, in dem sich ein Träger nicht konform verhält, das Land der Kommune sagen, dass es jetzt aber kommunalisieren müsse, und dem Träger, der sagt, dass er aber gar nicht abgeben wolle, die Einrichtung wegnehmen - das geht rechtlich ins Leere. Das kann man sich wünschen, es geht aber nicht. Deshalb ist das alles ein bisschen komplizierter.

(Eva von Angern, Die Linke: Das steht doch gar nicht drin! - Stefan Gebhardt, Die Linke: Das steht nicht im Antrag!)

- Doch! Darin steht: Solange Ameos den Versorgungsauftrag nicht zurückgibt, ist Ameos Träger. Da kann ich als Land rekommunalisieren, wie ich will, es geht nicht, solange Ameos den Versorgungsauftrag nicht zurückgibt. Das ist derzeit nicht der Fall; denn der Versorgungsauftrag wird gegenüber dem Landkreis offiziell zurückgegeben und dann gibt es eine Meldung an das Ministerium. Diese Meldung an das Ministerium ist bisher nicht erfolgt, wie es die Ministerin gesagt hat.

Wenn sich der Landkreis danach entscheidet, nicht zu rekommunalisieren, sondern sich einen anderen - entweder einen privaten oder einen freigemeinnützigen - Träger zu suchen, dann ist das sein gutes Recht.

Dieser Landtag hat am Beispiel Zerbst sehr deutlich gemacht, dass wir in solchen Fällen - wir als Landtag genauso wie die Landesregierung auf ihrer Seite - bereit sind zu unterstützen. Aber letztendlich muss der Landkreis, die kreisfreie Stadt mit dem Träger in Gespräche gehen. Es muss eine Idee entwickelt werden, wie es mit der Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten weitergehen soll.

(Zustimmung bei der FDP)

Das Land unterstützt, das Land begleitet, aber wir sind nicht der Macher im Spiel. Der Auftrag liegt bei anderen Trägern. Wir alle wissen das hier in diesem Plenarsaal; denn dafür haben wir es schon oft genug in dieser Weise diskutiert.

Wir stimmen der Überweisung des Antrages zu. - Herzlichen Dank.