Guido Kosmehl (FDP):
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede der Kollegin von Angern sagen, dass wir den Verlockungen, die Sie angesprochen haben, nicht folgen werden,
(Stefan Gebhardt, Die Linke: Schade! - Eva von Angern, Die Linke: Uns würden die Stimmen von CDU und SPD reichen!)
sondern bleiben bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Alles nur Mathematik!)
Ich finde, dass das Thema zu ernst ist, als dass man immer wieder auch mit unterschiedlichen Herangehensweisen versucht, etwas zu begründen, was sich, wenn man es konkret betrachtet, gar nicht richtig begründen lässt.
Einerseits geht es um die Einführung des Bachelors. Ich bleibe einmal bei diesem Thema. Es wurde immer gesagt: Wir wollen einen Wettbewerbsnachteil für die Martin-Luther-Universität ausgleichen. Wir wollen im Wettbewerb mit anderen Universitäten, die das bereits eingeführt haben, mithalten. Das ist etwas, was in der Zukunft wirkt. Die Attraktivität der Martin-Luther-Universität wird nicht durch eine Rückwirkung bis zum Jahr 2003 gestärkt. Das ist nicht der Fall.
(Beifall bei der FDP)
Das Zweite ist: Wir brauchen einen sachlichen Grund. Diese Begründung hat uns der GBD in der ersten Synopse geliefert, als er den von der Landesregierung vorgeschlagenen 1. Januar 2022 genannt hat. Das ist aber sachlich nicht begründet. Das ist nicht greifbar.
Er hat selbst zwei Varianten vorgeschlagen: erstens, keine Rückwirkung. Also, wir führen den Bachelor ein, was wir als Freie Demokraten heute ausdrücklich mit unserem Abstimmungsverhalten dokumentieren werden und damit zeigen, wofür wir stehen und was wir unterstützen; keine Rückwirkung, alles nach vorn gerichtet. Das steigert die Attraktivität der Martin-Luther-Universität.
Zweitens, man geht auf einen Anknüpfungspunkt zurück, nämlich Oktober 2003, als die Schwerpunktprüfung eingeführt wurde und ab dann überhaupt erst die Möglichkeit bestand.
Wir haben in vielen Gesprächen, die wir auch außerhalb geführt haben, gehört, dass wir nicht sicherstellen können, ob die ausstellende Institution noch Unterlagen aus dem Jahr 2003 es geht nicht darum, ob ich einen Schein habe, den ich vorzeigen und sagen kann: Jetzt gib mir doch mal die Urkunde vorliegen hat und diese prüfen kann. Es ist deshalb fraglich, ob eine 23-jährige Rückwirkung sinnvoll ist.
Deshalb haben wir uns zusammengesetzt. Ich bin den Kolleginnen sehr dankbar, dass wir bezüglich des Zeitpunktes 1. Januar 2020 noch einmal abwägen konnten, ob wir eine sachliche Begründung haben. Das Ministerium hatte den Hinweis auf die vier in Anführungszeichen Coronafreisemester gegeben, die aufgrund der Coronapandemie nicht auf die Studienzeit angerechnet wurden.
Deshalb ist der Ablauf des Wintersemesters 2021/2022, also der 31. März 2022, als diese Coronafreisemester ausgelaufen waren, der Punkt, an dem man sagen kann: An der Stelle sind diese Belastungen, die wir insbesondere durch die Coronapandemie - auch das ist in der Anhörung mehrfach gesagt worden - hatten und einige Studierende aus dem Tritt gekommen sind, aus unserer Sicht aufgefangen worden. Deshalb ist das ein sachlich gerechtfertigter Zeitpunkt, an den man anknüpfen kann.
(Beifall bei der FDP)
Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Alles andere, wie Teilzeitreferendariat etc., hat Frau Ministerin bereits gesagt. Das ist alles richtig. Lassen Sie uns das jetzt auf den Weg bringen, ein modernes Gesetz für Sachsen-Anhalt. Der integrierte Bachelor ist eine Attraktivitätssteigerung für die Martin-Luther-Universität. - Vielen Dank.