Tagesordnungspunkt 7

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6980


Frau Dr. Pähle würde den Gesetzentwurf gern einbringen. - Wir lauschen Ihren Worten.


Dr. Katja Pähle (SPD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein Gesetz zur Änderung des Krankenhausgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt einbringen. Ich bedanke mich zunächst für die konstruktiven Entscheidungen in der Koalition, die dies möglich machen, und zwar, wie es angekündigt war, jetzt, in der Mai-Sitzung.

Wir müssen unser Krankenhausgesetz an die Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen im Bund anpassen. Die Zeit dafür drängt. Eine Krankenhausreform war überfällig. Das kann wohl niemand bestreiten. Zu viele ungelöste Fragen und Widersprüche hatten sich insbesondere auf der Bundesebene angesammelt: veränderte Strukturen von stationärer und ambulanter Versorgung, neue Herausforderungen durch medizinischen Fortschritt und Digitalisierung, Überversorgung mit medizinischen Angeboten in manchen Ballungsräumen, insbesondere in Westdeutschland, bei gleichzeitig prekärer finanzieller Lage von Kliniken, insbesondere im ländlichen Raum.

Deshalb war es richtig und wichtig, dass der Bundestag in seiner vorangegangenen Wahlperiode mit Zustimmung des Bundesrates die Reform auf den Weg gebracht hat. Es war ebenso notwendig, dass die Geburtsfehler dieser Reform in dieser Wahlperiode gemeinsam korrigiert wurden.

Die Reform hat zwei wesentliche Merkmale, die untrennbar miteinander verbunden sind:

Erstens, die Einführung von Leistungsgruppen in der Somatik, die einzelnen Krankenhäusern zugewiesen werden. Das bedeutet eine neue Systemlogik, weil statt bisher in 15 somatischen Fachgebieten nunmehr in 61 Leistungsgruppen die Erbringung und Refinanzierung von Leistungen genauer gesteuert werden kann. Das ist gerade aus Patientensicht eine notwendige und richtige Weichenstellung und sorgt für eine enge Verzahnung der Krankenhausplanung der Länder mit den Vergütungsregelungen des Bundes.

Zweitens geht es um eine sogenannte Vorhaltevergütung, d. h., um eine Basisfinanzierung für Krankenhäuser, die insbesondere für den ländlichen Raum zur medizinischen Grundversorgung von besonderer Bedeutung ist. Gerade diese oftmals kleineren Häuser müssen eine Mindestausstattung vorhalten, auch wenn sie über die behandelten Fälle wirtschaftlich nicht refinanziert werden können.

Dieser Einstieg in eine Vorhaltevergütung war gerade aus der Sicht der Länder und zumal der ostdeutschen eine überfällige Entscheidung des Bundesgesetzgebers, um weiteres Krankenhaussterben zu verhindern. Derzeit basiert sie aber immer noch auf Fallzahlen und ist daher in dünn besiedelten Regionen noch nicht auskömmlich. Das trifft auch auf Sachsen-Anhalt zu.

Die Länder haben kräftig mitgemischt und ihre Interessen eingebracht. Ich will ganz besonders hervorheben, dass Petra Grimm-Benne sehr deutlich und selbstbewusst die Stimme Ostdeutschlands erhoben hat, erst gegenüber Minister Karl Lauterbach und dann gegenüber seiner Nachfolgerin Nina Warken.

(Zustimmung bei der SPD)

Ohne ihren Einsatz hätten wir ein schlechteres Gesetz. Das muss man ganz deutlich sagen. Deshalb vielen Dank dafür.

(Beifall bei der SPD)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir jetzt über die Anpassung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt sprechen, dann geht es ganz besonders um das Thema Leistungsgruppen. Bis zum Ende des Jahres müssen diese den einzelnen Krankenhäusern zugewiesen werden, wenn wir nicht unter den ab Anfang 2027 greifenden Zwang zur Einigung mit den gesetzlichen Krankenkassen im Hinblick auf Ausnahmen geraten wollen.

Wenn wir bei der Zuweisung die inhaltlichen und zeitlichen Ausnahmemöglichkeiten nutzen wollen, die das Bundesgesetz den Ländern bietet, dann müssen wir jetzt die landesgesetzlichen Regelungen dafür schaffen. Das ist der Kern des Gesetzentwurfes, der Ihnen heute vorliegt.

Die von mir genannten Ausnahmemöglichkeiten sind wichtig. Die ausnahmsweise Zuweisung von Leistungsgruppen stellt die medizinische Versorgung mit notwendigen Leistungen auch im ländlichen Bereich sicher. Deshalb bringen wir den Gesetzentwurf heute ein und wollen ihn im Juni verabschieden. Das ist ehrgeizig, aber kein Schweinsgalopp.

Ausreichende Zeit für das Anhörungsverfahren im Sozialausschuss ist uns wichtig, damit wir ein solides Gesetz bekommen. An das Anhörungsverfahren und an Anregungen aus der Praxis gehen wir offen heran.

Aus den Vorberatungen der Koalitionsfraktionen kann ich sagen, dass wir im weiteren Verfahren noch Erörterungsbedarf zu zwei Fragen haben. Das betrifft zum einen die Frage, wer über die Zuweisung der Leistungsgruppen entscheidet, wenn im Krankenhausplanungsausschuss keine Einigung erreicht wird.

Das betrifft zum anderen die Möglichkeit für Krankenhäuser, sektorübergreifende Leistungen anzubieten, um Versorgungslücken bei niedergelassenen Fachärzten auszugleichen. Dieser Punkt ist allerdings   das muss man dazu sagen   im Bundesgesetz schon recht detailliert geregelt, aber wir werden diese Regelung prüfen und darüber offen diskutieren.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen schöpfen wir die Gestaltungsmöglichkeiten aus, die der Bundesgesetzgeber den Ländern belassen hat. Wir sind es den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, diese Möglichkeiten zu nutzen, um die bestmögliche medizinische Versorgung in einem Flächenland mit vielen dünn besiedelten ländlichen Räumen sicherzustellen.

Spezialisierung, Kooperation und nicht zuletzt Qualitätssicherung, das sind auch im ländlichen Raum die Parameter, die die künftige Krankenhausversorgung kennzeichnen müssen und werden. Die Konzepte dafür lassen sich allerdings nicht am grünen Tisch erarbeiten, nicht im Ministerium und schon gar nicht im Landtag. Erforderlich ist vielmehr eine detaillierte Vorprüfung der Strukturvoraussetzungen in den Krankenhäusern.

Daran arbeitet der medizinische Dienst derzeit intensiv. Dafür will ich ausdrücklich von dieser Stelle aus danken. Der medizinische Dienst schafft damit die Voraussetzungen für den Krankenhausplan und für die spätere Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser - ein streng reglementiertes, verrechtlichtes Verfahren, das der Bundesgesetzgeber genau so vorgegeben hat.

Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes ausschließlich an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.