Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Man muss schon sagen: Der vorliegende Antrag mag vielleicht auf den ersten Blick gut klingen.

(Ulrich Siegmund, AfD: Ja!)

Ähnlich wie die knappschaftliche Versicherung oder der zu DDR-Zeiten erhöhte Steigerungssatz für medizinisches Personal aufgrund der psychischen Belastung soll für Schwerarbeit ein vorzeitiger Renteneintritt von bis zu fünf Jahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze erreicht werden. Aber sowohl in der knappschaftlichen Versicherung als auch im medizinischen Bereich im DDR-Rentensystem wurde ein deutlich höherer Beitragssatz zugrunde gelegt, also man muss höhere Beiträge zahlen, damit in einem kürzeren Erwerbsleben eine gleich hohe Altersrente wie bei einem „normal“ Erbstätigen erreicht werden kann. Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob dies mit dem vorliegenden Antrag so gewollt ist.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Im Antrag wird das österreichische Rentensystem   man muss sagen: nur allgemein   angesprochen. Deswegen will ich eine kurze Erläuterung dazu geben. Wenn ich in Österreich früher in die Altersrente gehen möchte, dann habe ich aufgrund geringerer Beitragsjahre automatisch eine niedrigere Rente.

(Siegfried Borgwardt, CDU: So ist es!)

Abschläge gibt es dafür dann trotzdem, zumindest nach österreichischem Recht. Möglichkeiten, wie dies kompensiert werden soll, zählt der vorliegende Antrag übrigens nicht auf. Man darf, am Beispiel Österreichs skizziert, nicht mehr weiterarbeiten, egal in welchem Bereich, es sei denn, der Verdienst ist nicht höher als die Geringfügigkeitsgrenze. Diese lag im Jahr 2026 bei ca. 500 €.

Im deutschen Recht dürfen vorzeitige Altersrentner dagegen unbegrenzt hinzuverdienen. Es ist im Übrigen eine Versicherungszeit von 45 Jahren erforderlich, davon   ich komme an dieser Stelle zu einem anderen Ergebnis   mindestens 120 Monate Schwerstarbeit.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Ja!)

Das heißt, man muss mit 15 Jahren anfangen zu arbeiten, um mit 60 Jahren in Altersrente gehen zu können. Dies ist in dem vorliegenden Antrag wohl auch hier in Deutschland so gewollt.

Das österreichische Rentensystem weist im Übrigen eine Vielzahl von Unterschieden zum deutschen Rentensystem auf. So sind etwa wesentlich mehr Menschen pflichtversichert, vor allem Selbstständige und Geringverdiener.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Auch besteht in Österreich ein Rentenanspruch erst nach 15 Versicherungsjahren. In Deutschland immerhin schon nach fünf. Zudem können in Österreich keine Beiträge erstattet werden, wenn man die Versicherungsjahre nicht erfüllt. Bei uns kann man sich die immer noch auszahlen lassen. In Österreich bleiben diese dann beim Versicherungsträger.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie sehen, nur bestimmte Aspekte aus einem anderen Rentenversicherungssystem herauszunehmen, also eine sogenannte Rosinenpickerei zu betreiben, löst nicht die Probleme der bundesdeutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Ich erwarte übrigens von der eingesetzten Rentenkommission gerechte Vorschläge, wie wir bei immer weniger Einzahlenden die Renten zumindest stabil halten können. Wenn diese Kommission eine solides, ausfinanziertes und vor allem gerechtes Modell für schwerarbeitende Menschen findet, ohne diese durch höhere Beiträge zu belasten   denn das müssten die ausgleichen  , dann verspreche ich Ihnen, dass ich dafür kämpfen werde, allein schon aus dem Grund des großen Respekts vor dieser Arbeits- und Lebensleistung.

(Zustimmung bei der SPD)

Dieser Antrag ist so auf jeden Fall zu kurz gesprungen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.