Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Frage richtet sich an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Es gab 66 Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Davon hat ein Teil den Weg in ein Stabilisierungsgesetz gefunden, was von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden ist.
Wir erleben jetzt zahlreiche Stimmen, die eine kritische Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen vornehmen, angefangen von der Ansage, dass es dann weniger Arzttermine gebe, über Aussagen, dass möglicherweise ein Arbeitsplatzabbau drohe. Deswegen meine Frage: Welche Einschätzung gibt es vonseiten der Landesregierung zum GKV-Stabilisierungsgesetz des Bundes und den Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Ministerin Grimm-Benne, bitte.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter Krull, wir stehen erst ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Heute tagt zum ersten Mal der Gesundheitsausschuss im Bundesrat, wo wir abschätzen, wie die einzelnen Länder den Gesetzentwurf bewerten, um dann auf fachlicher Ebene zu gucken, wo es bestimmte Dinge gibt, die wir im Gesetzentwurf dann noch einmal stärker für unser Land in den Fokus nehmen werden.
Am 12. Juni wird der Gesetzentwurf das erste Mal im Bundestag beraten. Wir, die Landesregierung, haben uns noch nicht festgelegt, wie wir bestimmte Dinge in dem Gesetzentwurf bewerten und sehen. Das bekommen Sie oder die einzelnen Fraktionsvorsitzenden und Fraktionen auch mit: Von unserer KV, von der Landesärztekammer, von den Krankenhausgesellschaften, von ganz vielen gibt es Hinweise darauf, dass bestimmte Bereiche sehr kritisch gesehen werden.
Was uns im Augenblick eint, ist, dass wir die Beiträge stabilisieren müssen und dass wir gucken müssen, wie wir die Ausgaben so gestalten, dass wir tatsächlich eine Stabilisierung hinbekommen, damit die Ausgaben nicht ausufern.
Eine Forderung, die wir auf den Gesundheitsminister- und den Sozialministerkonferenzen schon seit 20 Jahren erheben, ist, sachfremde Ausgaben, die insbesondere die GKV sehr belasten dazu gehören die Zahlungen für die Bürgergeldempfänger hinsichtlich der Gesundheitskosten herauszunehmen. Es ist errechnet worden, dass es, wenn man das herausrechnen würde, schon eine Entlastung um 12 Milliarden € in diesem Bereich geben könnte.
Die Bundesregierung hat dazu einen Einstieg gefunden über das Finanzministerium, auch in dem Gesetzentwurf. Wir sagen aber, dass das noch nicht ausreichend ist, weil insbesondere die Einsparvorschläge im Augenblick nicht gerecht sind und zu bestimmten Verwerfungen führen. Aber wie gesagt, Herr Krull, wir sind noch nicht so weit, dass ich Ihnen sagen könnte, was wir als Länderinteressen mit anderen Ländern im Bundesrat an Punkten einbringen, auf die wir uns verständigen. Wir sind da noch ganz am Anfang.
Wir kriegen aber mit, dass sich auch unsere Fachebene bereits mit anderen Bundesländern in Verbindung setzt. Insbesondere kann man nicht sagen, dass, wenn wir das primärärztliche System mit den Hausärzten auf den Weg bringen würden, sie dann auf der anderen Seite in ihrem Budget wieder beschränkt werden. An dieser Stelle passen, wie ich immer sage, die Zahnräder noch nicht ineinander, um das tatsächlich als eine umfangreiche Reform anzusehen. Ich hoffe, das war erst einmal ausreichend.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Ministerin.