Tagesordnungspunkt 4
Zweite Beratung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6339
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/6951
(Erste Beratung in der 103. Sitzung des Landtages am 17.12.2025)
Berichterstatter ist Herr Kosmehl. Herr Kosmehl erhält das Wort. - Bitte sehr.
Guido Kosmehl (Berichterstatter):
Sehr geehrter Herr Präsident! Rettungsdienst ist eigentlich etwas, das viel mehr Menschen zu schätzen wissen, als hier heute aktiv an der Beratung im Plenarsaal teilnehmen.
(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken und bei der SPD - Eva von Angern, Die Linke: Wir sind da!)
Ich bin trotzdem dankbar dafür, dass einige Kollegen den Weg hierher gefunden haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6339 in der 103. Sitzung am 17. Dezember 2025 zur Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie für Finanzen. Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs sind umfangreiche Änderungen am sachsen-anhaltischen Rettungsdienstgesetz. Unter anderem adressiert werden die gesetzliche Verankerung des Telenotarztes, des Gemeindenotfallsanitäters und des per Smartphone alarmierten Ersthelfers, eine Fortbildungspflicht für das nichtärztliche Personal des Rettungsdienstes und für Mitarbeiter der Leitstellen sowie die Abstimmungspflicht der Träger des Rettungsdienstes für die Planung der Notarztstandorte. Auch die Einführung einer Verordnungsermächtigung für die Stationierung von Intensivtransportwagen und die zeitliche Vorhaltung der telenotärztlichen Zentrale wird im Gesetzestext geregelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport hatte das Gesetzesvorhaben am 15. Januar 2026 erstmals auf der Tagesordnung. In der nächsten Sitzung wurde eine Anhörung mit zahlreichen Vertretern aus dem gesamten betroffenen Spektrum durchgeführt. Hilfsorganisationen, Leitstellen, Kranken- und Ersatzkassen, kommunale Spitzenverbände und Fachärzte tauschten sich mit dem Ausschuss aus und gaben Stellungnahmen ab. Basierend auf den hierbei gewonnenen Erkenntnissen erfolgte eine Beratung in der nachfolgenden Sitzung am 19. März 2026. Aus dieser resultierte die vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, welche ohne Gegenstimme mit 10 : 0 : 2 Stimmen gefasst wurde.
Der Ausschuss für Finanzen schloss sich dieser Empfehlung in der Sitzung am 30. April mit dem Resultat von 7 : 0 : 5 Stimmen an. Der ebenfalls mitberatende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung machte in seiner Beschlussempfehlung noch eine wichtige Änderungsempfehlung. Diese ermöglicht es, neben der telenotärztlichen Zentrale in Halle (Saale) ggf. eine weitere zu errichten, falls die Fachleute dies als notwendig erachten, greift aber dieser Entscheidung nicht vor. Das ist ein Abweichen vom ursprünglichen Gesetzestext.
Die finale Beschlussfassung des Ausschusses für Inneres und Sport erfolgte am 11. Mai 2026. In dieser Sitzung wurden abermals Änderungen gegenüber dem Ursprungsentwurf vorgenommen. Wir haben nämlich die Änderungsempfehlungen in der zwischenzeitlich erarbeiteten Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit eingearbeitet.
Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen heute in der Drs. 8/6951 vor. Diese wurde im Ausschuss mit 8 : 0 : 4 Stimmen gefasst.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie namens des Ausschusses für Inneres und Sport um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke, Herr Kosmehl.