Tagesordnungspunkt 16
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5889
Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/6973
Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6999
Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/7001
Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/7002
(Erste Beratung in der 97. Sitzung des Landtages am 12.09.2025)
Wir hören jetzt zum Gang der Beratungen den Bericht von Frau Tschernich-Weiske.
Karin Tschernich-Weiske (Berichterstatterin):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf wurde in der 97. Sitzung des Landtages am 12. September 2025 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen.
Mit der Novellierung des Juristenausbildungsgesetzes setzen wir ein deutliches Zeichen für eine moderne, flexible und lebensnahe juristische Ausbildung. Wir reagieren damit auf veränderte gesellschaftliche Realitäten und schaffen Rahmenbedingungen, die den Bedürfnissen der kommenden Juristinnen und Juristen gerecht werden.
Was sind die Kernpunkte? - Künftig sollen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare frei wählen können, ob sie ihren Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren. Zudem wird erstmals die Option eines Teilzeitreferendariats eingeführt.
Schließlich soll im rechtswissenschaftlichen Studium ein Bachelor of Laws verankert werden. Dieser Abschluss bietet Studierenden einen frühen, berufsqualifizierenden Abschluss und erhöht die Durchlässigkeit zu anderen Studien- und Berufswegen, ohne das klassische Staatsexamensmodell abzuschaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat sich in der 40. Sitzung am 17. September 2025 darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Diese fand am 19. November 2025 statt. Im Rahmen der Anhörung wurde erkennbar, dass die Leitgedanken des Gesetzentwurfs auf breite Unterstützung treffen. Gleichzeitig zeigte sich jedoch, dass einzelne Maßnahmen unterschiedlich bewertet wurden.
Beim geplanten Bachelor of Laws gingen die Einschätzungen besonders weit auseinander. Während einige Sachverständige den Abschluss als Chance für mehr Durchlässigkeit und internationale Anschlussfähigkeit sahen, äußerten andere Zweifel an der inhaltlichen Ausgestaltung und sahen die Gefahr einer Verwässerung des klassischen Staatsexamens. Die Anhörung hat somit wertvolle Impulse für das weitere Gesetzgebungsverfahren geliefert.
Im weiteren Beratungsverlauf hat der federführende Ausschuss zunächst eine vorläufige Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse erarbeitet. Dabei wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erstellten Synopse anzunehmen. Diese Fassung war zuvor mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz abgestimmt worden und bildete damit die fachlich konsolidierte Grundlage für die weitere parlamentarische Beratung.
Die mitberatenden Ausschüsse haben diese Empfehlung aufgegriffen und sich der vorgeschlagenen Fassung des Gesetzentwurfs angeschlossen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Abschließend hat sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der 46. Sitzung am 29. April 2026 mit dem Gesetzentwurf befasst. Grundlage der Beratung war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Wie eingangs erwähnt, wurde der Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzungen zur Verleihung des Bachelor of Laws ein zentrales, aber strittiges Element der Reform. Der Änderungsantrag der Koalition, der den Stichtag auf den 31. März 2022 festlegt, fand schließlich eine Mehrheit.
Mit 7 : 0 : 5 Stimmen empfiehlt der Rechtsausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/6973. Damit liegt ein tragfähiger, breit diskutierter und mehrheitsfähiger Vorschlag vor, den wir heute auf den Weg bringen können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.